Süddeutsche Zeitung

Kinderpornografie-Verfahren:Immer wieder montags

  • An diesem Montag beginnt der Prozess gegen den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy.
  • Das Gericht im niedersächsischen Verden soll klären, ob sich Edathy der Kinderpornografie schuldig gemacht hat oder nicht.
  • Dass sich das Landgericht schon vor Beginn des Verfahrens zu einem möglichen Strafmaß äußert, ist nur ein Aspekt, der für den außergewöhnlichen Fall Edathy spricht.

Von Kim Björn Becker, Berlin

Die Aufarbeitung der Kinderporno-Affäre um den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy im Untersuchungsausschuss des Bundestages ist gerade ins Stocken geraten, da beginnt schon ein neues Kapitel der Causa: Von diesem Montag an muss sich Sebastian Edathy vor dem Landgericht im niedersächsischen Verden verantworten. Während der Bundestag die Frage klären will, auf welchem Weg die Information über bevorstehende Kinderporno-Ermittlungen zu Edathy gelangen konnte, ist die Aufgabe des Gerichts enger umrissen: Es soll prüfen, ob Edathy sich strafbar gemacht hat oder nicht.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft dem Ex-Politiker vor, kinderpornografisches Material über seinen Dienst-Laptop heruntergeladen und weiteres jugendpornografisches Material besessen zu haben. Zu Beginn soll der Name Edathy in der Kundenliste des kanadischen Versandhandels Azov aufgetaucht sein, später war dann noch von härterem Material aus Russland die Rede. Dass Edathy zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, gilt indes als unwahrscheinlich: Nach Angaben des Landgerichts weisen die Edathy zur Last gelegten Rechtsverstöße "kein besonderes Ausmaß" auf, weil es sich um wenige Taten handle und keine schweren Tatfolgen ersichtlich seien. Im Falle einer Verurteilung erwarte den Angeklagten daher eine Strafe "eher im unteren Bereich" des Strafmaßes.

Edathys Verteidiger: Verfahren könne "nicht mehr als fair erachtet werden"

Dass sich ein Landgericht vor Prozessbeginn zu einem Strafmaß äußert, ist ungewöhnlich - und nur ein Beispiel dafür, dass in der Affäre vieles anders läuft als üblich. Diese begann mit zwei Hausdurchsuchungen vor knapp einem Jahr: Edathy hatte kurz zuvor sein Bundestagsmandat zurückgegeben, offiziell aus "gesundheitlichen Gründen". Zunächst war unklar, bis zu welchem Zeitpunkt die Ermittler den Immunitätsausschuss des Bundestages hätten konsultieren müssen. Am Ende kam heraus, dass die erste Hausdurchsuchung am 10. Februar 2014 die Immunität des Noch-Abgeordneten verletzt hatte, die zweite tags darauf jedoch nicht mehr.

Das zweite Kuriosum folgte vor knapp einem Monat: So wollte die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag die Landesregierung in Hannover per Klage dazu bringen, die Ermittlungsakten im Fall Edathy zu übermitteln. Diese reagierte, noch bevor der Staatsgerichtshof in Bückeburg zu einer Entscheidung kam, und gab die Unterlagen heraus. Später wurden Details aus der Akte öffentlich - und der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamts erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Seit wenigen Tagen gibt es einen konkreten Verdacht: Frank Lüttig, Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, steht in Rede, "Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben". In den meisten Fällen soll es um den Korruptionsprozess gegen Christian Wulff gegangen sein, in einem um die Causa Edathy. Dessen Anwalt Christian Noll schäumte bereits im Januar: Das Strafverfahren gegen seinen Mandaten könne "nicht mehr als fair betrachtet werden" und müsste eingestellt werden. Das wurde es nicht. Neun Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt, stets terminiert auf Montagmorgen.

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SZ vom 23.02.2015/dgr
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