Kinderporno-Affäre:Gutachten im Fall Edathy rügt Bundeskriminalamt

Bundeskriminalamt in Wiesbaden

Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden kommt im jüngsten Gutachten zur Causa Edathy nicht sonderlich gut weg.

(Foto: Fredrik von Erichsen/dpa)
  • Ein Rechtsgutachten, das der Freiburger Jura-Professor Ralf Poscher im Auftrag der Grünen zum Fall Edathy erstellt hat, kritisiert das Vorgehen der Behörden.
  • Das Bundeskriminalamt hätte die Staatsanwaltschaft unverzüglich unterrichten müssen, dass die SPD-Spitze Kenntnis von einem Verdacht hatte.
  • Die Staatsanwälte hätten ihr Vorgehen möglicherweise geändert, wenn sie rechtzeitig informiert worden wären.

Von Tanjev Schultz

Bei den Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy hätte das Bundeskriminalamt (BKA) die Staatsanwaltschaft zeitnah darüber informieren müssen, dass der Verdacht gegen Edathy in der SPD bekannt war. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das der Freiburger Jura-Professor Ralf Poscher im Auftrag der Grünen für deren Arbeit im Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy erstellt hat. Das BKA hätte demnach die Staatsanwaltschaft unverzüglich darüber unterrichten müssen, dass die SPD-Spitze bereits im Oktober 2013 Kenntnis von einem Verdacht hatte. Das Gutachten liegt der SZ und dem ARD-Magazin "Panorama" vor.

Am 17. Oktober 2013 hatten der damalige BKA-Chef Jörg Ziercke und der damalige SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann miteinander telefoniert. Oppermann soll Ziercke auf Edathy angesprochen haben. Ziercke hat später beteuert, nichts über die Ermittlungen gesagt zu haben. Das BKA konnte nun aber im Bilde sein, dass führende Sozialdemokraten von dem Fall wussten. Vertreter der Staatsanwaltschaft beklagten sich später darüber, dass man ihnen nicht mitgeteilt habe, wie breit der Verdacht bereits gestreut war. Die Strafverfolger waren demnach arglos und sahen keine besondere Eile. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover wollte den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie in Ruhe prüfen. Durchsuchungen bei Edathy fanden erst im Februar 2014 statt - mehrere Monate, nachdem sich der Verdacht schon herumgesprochen hatte.

Die Staatsanwälte hätten, so Poscher, "ihr Vorgehen möglicherweise geändert", wenn das BKA sie rechtzeitig informiert hätte. Da die SPD-Spitze Bescheid wusste, habe Verdunkelungsgefahr bestanden. Es habe Grund zu der Besorgnis gegeben, dass jemand Edathy warnen könnte. Die Grünen-Obfrau im Untersuchungsausschuss Irene Mihalic wirft dem BKA nun vor, das Verfahren gegen Edathy "verschleppt" zu haben. Das Gutachten belege, dass "das BKA gegenüber der Staatsanwaltschaft rechtlich in der Bringschuld war".

"Eine absurde Unterstellung"

Das Gutachten verweist darauf, dass sich der Name Edathys auch auf Listen befunden habe, die Mitte Oktober 2013 an alle 16 Landeskriminalämter verteilt worden seien. Auch darüber hätte das BKA die Staatsanwaltschaft unterrichten müssen, schreibt Poscher, dessen Expertisen nicht nur in Kreisen der Opposition Gewicht haben. Poscher ist Verfasser von Kommentaren zum Polizeirecht. Das BKA und sein früherer Präsident Ziercke wollten sich auf Anfrage von "Panorama" zu den Vorwürfen und zu etwaigen Informationspflichten nicht äußern. Das BKA verwies auf den noch laufenden Untersuchungsausschuss.

Voriges Jahr hatte Ziercke in der ARD den Vorwurf, das BKA habe die Ermittlungen verschleppt, zurückgewiesen: Dies sei "eine absurde Unterstellung". Damals ging es um die Frage, warum das BKA mehrere Monate brauchte, um eine aus Kanada kommende Liste mit Verdächtigen zu bearbeiten. Auf dieser Liste stand auch Edathys Name. Edathy hatte sein Bundestagsmandat niederlegt, bevor die Ermittlungen gegen ihn öffentlich bekannt wurden. Das Strafverfahren gegen den Politiker, der sich zuletzt als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses bundesweit Anerkennung erworben hatte, wurde im Frühjahr 2015 gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

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