Kindergeld:"Klar, mehr geht immer"

Die Koalition beschließt ihr Familienpaket, die Opposition ist empört - es begünstige nur die Wohlhabenden.

Arbeitnehmer und Familien können sich auf leichte Steuerentlastungen einstellen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition ein entsprechendes Entlastungs- und Familienpaket, das den Staat mehr als fünf Milliarden Euro kostet. Die Opposition kritisierte das Vorgehen heftig. Grüne und Linke warfen der großen Koalition vor, dass arme Familien nicht von den Beschlüssen profitierten. "Klar, mehr geht immer", räumte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein.

Das Paket sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds sowie des Kinderzuschlags vor. Zudem werden schleichende Steuererhöhungen im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Stärker entlastet werden sollen auch Alleinerziehende. Für den Einzelnen ergibt sich unterm Strich im Monat ein einstelliges oder ein niedriges zweistelliges Einnahmeplus. Zustimmen muss aber noch der Bundesrat. Zuletzt hatten einige Länder eine Kompensation der Einnahmeausfälle durch den Bund gefordert. Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrags hat die Koalition ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit aus Sicht von Steuer- und Rechtsexperten rechtlich angreifbar. Das Paket im Einzelnen:

Grundfreibetrag: Der steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben.

Kinderfreibetrag/Kindergeld: Der Freibetrag wird 2015 um 144 Euro auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um vier Euro und ab 2016 nochmals um weitere zwei Euro je Kind und Monat angehoben.

Kinderzuschlag: Mit dem Zuschlag für Geringverdiener soll verhindert werden, dass sie zusätzlich zum Einkommen noch Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen. Er steigt um 20 auf 160 Euro.

Entlastung für Alleinerziehende: Das ist eine steuerliche Erleichterung, um die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung ein wenig abzufedern. Sie steigt erstmals seit 2004 rückwirkend von Januar 2015 an um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

"Kalte Progression": Durch leichte Änderungen beim Tarif der Einkommensteuer soll vom 1. Januar 2016 an die "kalte Progression" eingedämmt werden.

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