Das monatliche Kindergeld soll im kommenden Jahr um 15 Euro steigen. Das ist ein zentraler Baustein des sogenannten Familienentlastungsgesetzes, welches das Kabinett am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Dem Gesetzentwurf zufolge werden Familien auch steuerlich entlastet: So soll der Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro auf 8388 Euro angehoben werden. Insgesamt würden Familien um jährlich rund zwölf Milliarden Euro entlastet, erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Insbesondere sollen Familien und Bezieher mit niedrigen und mittleren Einkommen entlastet werden. Das Kindergeld soll zum 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind auf 219 Euro pro Monat steigen, für das dritte Kind auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro.
Darüber hinaus sollen alle Steuerzahler bei der Einkommensteuer entlastet werden. So wird der Grundfreibetrag, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen, zum kommenden Jahr von 9408 Euro auf 9696 Euro angehoben. Die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, steigt von 57 052 Euro auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Für das Jahr 2022 ist eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgesehen. Die Änderungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen, sie müssen noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Steuerfreibeträge bei der Pflege zu Hause sollen steigen
Zudem soll, wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, künftig unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern zahlen, wie ein weiterer vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vorsieht. Dabei sollen insbesondere die sogenannten Pflege-Pauschbeträge erhöht werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums profitieren davon schätzungsweise mehr als eine halbe Million pflegende Angehörige. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson keine Einnahmen für die Pflege erhält, also etwa ein weitergeleitetes Pflegegeld, und dass die Pflege in der Wohnung der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen stattfindet.
Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig von dem Kriterium "hilflos" gewährt wird. Der bisherige Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 wird von 924 Euro auf 1800 Euro erhöht. Für steuerpflichtige Pflegepersonen, die Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 pflegen, werden erstmals Pflege-Pauschbeträge eingeführt: Der Pauschbetrag wird 600 Euro bei Pflegegrad 2 und 1100 Euro bei Pflegegrad 3 betragen.
In Fällen der Pflegegrade 2 und 3 bedeutet dies laut Gesundheitsministerium durchschnittlich eine weitere Steuerentlastung von 180 beziehungsweise 330 Euro im Jahr. Durch die Anhebung des Pauschbetrages für die Fälle mit Pflegegrad 4 oder 5 würde sich die bereits bestehende durchschnittliche jährliche Steuerentlastung von rund 277 Euro auf rund 540 Euro erhöhen.
Die pflegenden Angehörigen können die neuen Pauschbeträge voraussichtlich erstmals in der Einkommensteuererklärung 2021 geltend machen. Den "Pflege-Pauschbetrag" gibt es seit 1988 im Einkommensteuergesetz, seitdem wurde er nicht erhöht.