Kinderbonus:Der halbierte Zuschlag

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Das Kindergeld ist eine willkommene allmonatliche Überweisung. Jetzt gibt es noch einen Kinderbonus - doch Alleinerziehende profitieren weniger davon.

Felix Berth

Eltern kennen den Termin. Meist ungefähr zur Monatsmitte überweist die Familienkasse das Kindergeld. Demnächst, im April 2009, wird alles etwas großzügiger. Dann zahlen die Kassen einmalig den Kinderbonus, der zum KonjunkturpaketII gehört: Für jedes Kind gibt es hundert Euro zusätzlich.

Der Kinderbonus kann für Alleinerziehende zum Streitpunkt werden. (Foto: Foto: dpa)

Eine angenehme Überweisung für elf Millionen Eltern - und eine unangenehme Überraschung für eine Million Alleinerziehende. Denn ihnen stehen vom Kinderbonus nur fünfzig Euro zu. Die restlichen fünfzig Euro sind nicht für ihr Kind gedacht, sondern für den anderen Elternteil.

Diese Regelung steht im Kleingedruckten des "Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität", das der Bundestag im Februar verabschiedet hat. Demnach bekommen zwar alle Eltern hundert Euro pro Kind. Doch in der Gesetzesbegründung steht die Klausel, dass der Kinderbonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist.

Konkret bedeutet das: Eine alleinerziehende Mutter erhält von der Familienkasse den kompletten Bonus von hundert Euro. Doch der Vater des Kindes hat danach das Recht, seine Unterhaltszahlung einmalig um fünfzig Euro zu kürzen. Aus dem Kinder- wird also ein Väterbonus. "Sozialpolitisch ist das mehr als fragwürdig", sagt Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht. Die Regelung sei "betroffenen Eltern nicht vermittelbar", kritisiert Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Dass die Abgeordneten des Bundestags wussten, was sie beschlossen, darf bezweifelt werden. Zwar gab es im Rechtsausschuss und im Familienausschuss einzelne Mahner; auch votierten beide Ausschüsse einstimmig gegen dieses Detail. Doch der federführende Haushaltsausschuss hielt sich damit nicht auf. Schließlich mussten in der entscheidenden Sitzung auch die Abwrackprämie, die neue Kfz-Steuer, Steuersenkungen und ein Milliarden-Investitionsprogramm für die Kommunen verabschiedet werden.

Die SPD-Politikerin Kerstin Griese, Vorsitzende des Familienausschusses, hofft nun, dass viele Zahlungspflichtige auf das Recht verzichten, das ihnen der Bundestag gewährt hat: "Ich kann nur an sie appellieren, das Geld in voller Höhe ihren Kindern zugutekommen zu lassen", sagt sie. Einige werden das wohl tun - aber wenn Eltern nach der Trennung einen Kleinkrieg führen, wird einer von ihnen auch den Kinderbonus missbrauchen, um den Ex-Partner zu ärgern: "Gerade wenn der Kontakt zwischen beiden schlecht ist, wird das Thema missbraucht", fürchtet Astrid Leonhardt, Jugendamts-Mitarbeiterin im Odenwald.

Für die Behörden bedeutet die Regelung einen absurden Aufwand. Weil Unterhaltszahlungen häufig über die Konten der Jugendämter laufen, werden deren Computer im April Alarmsignale geben, wenn zu niedrige Summen eingehen. Gleichzeitig müssen die Zahlungspflichtigen über ihr Recht auf fünfzig Euro aufgeklärt werden.

Und wenn Männer zu wenig überweisen oder gar nicht zahlen können, müssen die fünfzig Euro auf den Rückstand verrechnet werden. Grotesk wird es bei den alleinerziehenden Müttern, die von HartzIV leben: Überweist ihnen der Ex-Mann im April fünfzig Euro weniger, ist das korrekt - doch dann können diese Frauen bei den Sozialbehörden die gleiche Summe nachfordern. Das "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität" erfüllt damit seinen Zweck: Es sichert Beschäftigung in den Ämtern.

© SZ vom 17.3.2009/vw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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