Verfassungsmäßigkeit der Herdprämie:Justizministerium zweifelt offenbar am Betreuungsgeld

Von immer neuen Seiten kommen Zweifel am Betreuungsgeld auf: Nun hat das Justizministerium Medienberichten zufolge verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung der umstrittenen Geldleistung. Die Regelung dränge "die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder".

Das Bundesjustizministerium hat laut einem Bericht der Berliner Zeitung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des von der Koalition verabredeten Betreuungsgeldes. Die Geldleistung sollen Eltern bekommen, die ihre Kinder nicht in einer kommunal finanzierten Kita betreuen lassen. Hier bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", heißt es in einem internen Vermerk des Ministeriums, aus dem die Zeitung zitiert.

Im Bundesjustizministerium werden Zweifel am Betreuungsgeld laut. (Foto: dapd)

Diese Regelung würde "die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder drängen". Der Staat sei aber gehalten, die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Zudem setze eine entsprechende Regelung Anreize für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben und gerate so in Konflikt mit dem Förderauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte bereits zuvor Bedenken gegen das Betreuungsgeld geäußert, will aber den Gesetzentwurf des Familienministeriums abwarten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich Anfang der Woche nach Angaben eines Sprechers "sehr erstaunt und verwundert" über die rechtlichen Bedenken von SPD und Grünen gegen das Betreuungsgeld gezeigt. Es sei eine "Selbstverständlichkeit", dass im Kabinett vorgelegte Gesetzentwürfe verfassungsfest seien, sagte der Sprecher des Familienministeriums, das federführend für den Gesetzentwurf zuständig ist.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause oder privat organisiert betreuen lassen wollen, ist ein Prestigeprojekt der CSU. Es ist aber in Teilen der CDU und in der FDP umstritten.

© Süddeutsche.de/dapd/afp - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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