Kinderbetreuung:"Das ist schon heftig für die Kinder"

Eltern mit Kind

Eine Woche beim Vater, die nächste bei der Mutter - für das Wechselmodell gibt es verschiedene Spielarten.

(Foto: Andreas Gebert/picture alliance/dpa)

Beim Wechselmodell können Scheidungskinder wochenweise bei Mutter und Vater leben. Eine Familienanwältin erklärt, wann das klappen kann - und wann es eine schlechte Idee ist.

Interview von Ulrike Heidenreich

Fifty-fifty bei der Kinderbetreuung - das sogenannte Wechselmodell kann für getrennt lebende Eltern gerichtlich angeordnet werden. Dieser Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang März verunsichert sowohl Familien als auch deren Anwälte. Den wochenweisen Wechsel von Mutter zu Vater kann der Richter demnach festlegen, wenn der geteilte Umgang mit den Eltern dem Kindeswohl entspricht und wenn das Kind dies wünscht. Die Münchner Familienanwältin Kirstin Tomforde sieht die BGH-Entscheidung kritisch - auch weil sie regelmäßig miterlebt, wie es ist, wenn kleine Kinder in Scheidungsschlachten vor Gericht nach ihrem Willen gefragt werden.

SZ: Ab dem Alter von drei Jahren können Kinder vom Richter angehört werden. Wie läuft das ab?

Kirstin Tomforde: Die Situation vorher ist häufig herzzerreißend. Da stehen Mutter und Vater mit ihren Anwälten auf dem Flur, daneben das Kind, das weiß, dass es jetzt alleine zum Richter hinein muss. Das ist schon heftig für die Kinder, weil die ja auch die Spannungen zwischen den Eltern sehen. Noch auf dem Gerichtsflur werden sie hin und hergezerrt, da wird das Kind von einem Elternteil extra lange umarmt und Küsschen gegeben. Der andere Elternteil beobachtet das mit Augenrollen.

Was geschieht dann im Saal?

Wir Anwälte dürfen nicht mit hinein, die Eltern auch nicht. Die Kinder gehen alleine zum Richter. Manchmal ist ein Sachbearbeiter vom Jugendamt oder ein Verfahrensbeistand dabei, der als Anwalt des Kindes fungieren soll. Diese kennen das Kind zwar meistens aus einem vorhergehenden Gespräch, aber natürlich auch nicht sehr gut.

Und wenn die Kinder herauskommen? Weinen sie oder sind sie tapfer?

Meist sind diese Kinder ja schon einiges gewohnt und deshalb tapfer. Aber man merkt, dass sie totale Angst haben, jetzt Auskunft geben zu müssen über das, was sie drinnen gesagt haben. Sie sind ganz befangen in ihrem Verhalten. Da stehen dann Eltern, die ihr Kind mit großen Augen anschauen, dies spürt den Erwartungsdruck. Diese Situationen erlebe ich regelmäßig bei Sorgerechts- und Umgangsverfahren, bei Vierjährigen bis zu knapp Volljährigen.

Was klopfen die Richter im Gespräch ab?

Sie versuchen, keine Entscheidungsfrage zu stellen nach dem Motto: Magst du Mama oder Papa lieber? Sie nähern sich an über Fragen wie: Gehst du in den Kindergarten? Mit wem spielst du am liebsten? Die Richter haben im Normalfall keine psychologische Ausbildung, die haben mal mehr, mal weniger Talent. Gerade bei den ganz Kleinen habe ich danach Protokolle gelesen, die aus meiner Sicht keine geeignete Grundlage für eine Entscheidungsfindung bilden können. Da erzählt das Kind nur von seinen Freunden und wer zu Hause besser kocht. Das sagt nicht wirklich etwas darüber aus, ob ein Wechselmodell angeraten wäre. So ein Gespräch dauert im Regelfall maximal 20 Minuten.

Haben Sie auch mal erlebt, dass ein Kind ganz klar sagt: Mama, Papa, wie ihr das organisiert, das passt mir nicht?

Ja, schon. Die meisten Kinder aber versuchen, sich nicht festzulegen. Deswegen kann ich mir gut vorstellen, dass in diesen Anhörungen häufig etwas herauskommt, was auf eine Fifty-fifty-Regelung hinführen würde. Die Kinder wollen niemandem wehtun. Ob das Wechselmodell aber immer die beste Lösung ist, ist fraglich. Wenn die Eltern sich die Kindererziehung schon vor der Trennung fast paritätisch aufgeteilt haben, spricht aber nichts dagegen.

Kennen Sie viele Fälle, in denen das Wechselmodell rund läuft?

Ja, die gibt es. Meistens ist das so organisiert, dass das Kind eine Woche beim Vater ist und eine Woche bei der Mutter. Da sagt dann die Mutter nicht: Du hast wieder den Turnbeutel beim Papa vergessen, kannst darum keinen Sport machen. Das sind jene Eltern, die kurz rüber fahren und den Turnbeutel holen. Sie verlangen auch nicht, dass das Kind die Tasche in die Schule mitschleppt, sondern bringen sie zur Wohnung des Ex-Partners. Diese Mandanten schätzen sich zumindest noch so weit, dass sie es schaffen, bei einem Kaffee die Belange des Kindes zu besprechen.

Wo funktioniert die Halbe-halbe-Betreuung nicht?

Wenn das so läuft, dass die Mutter sagt: Jetzt hat er dem Kind wieder nicht die Nägel geschnitten und hat wieder nicht die Schwimmsachen ausgepackt. Und wo der Vater sagt: Die schreit ja nur die Kinder an, die ist überfordert. Diese Konstellationen eignen sich nicht für das Wechselmodell. Wir erleben regelmäßig, dass Eltern sich spinnefeind und so erpicht darauf sind, sich zu schaden, dass ich nicht wüsste, wie es da jemals Absprachen geben könnte. Da wird um Kleinigkeiten gestritten. Da werden Kinder mit Sandalen im Winter zum anderen Elternteil geschickt, damit er sieht, dass er zu wenig Unterhalt zahlt.

Kinderbetreuung: Kirstin Tomforde, 45, ist Fachanwältin für Familienrecht in München. Seit 17 Jahren ist sie spezialisiert auf Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Sie ist außerdem Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags.

Kirstin Tomforde, 45, ist Fachanwältin für Familienrecht in München. Seit 17 Jahren ist sie spezialisiert auf Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Sie ist außerdem Mitglied des Deutschen Familiengerichtstags.

(Foto: oh)

Hilft gutes Zureden gar nicht mehr?

Ich sehe häufig bei diesen Paaren, dass die Frage, was für das Kind am besten wäre, keine Rolle spielt. Da geht es um das eigene Ego, um Verletzungen, um finanzielle Hintergründe - denn klar, Wechselmodell bedeutet auch: Die Unterhaltsregel ist ausgehebelt. Ich erlebe es, dass vermehrt Männer, die viel arbeiten und eher wenig am Familienleben teilgenommen haben, das Wechselmodell als strategische Maßnahme betrachten. Sie sagen sich: Wenn ich das Kind zu 50 Prozent bei mir habe, zahle ich weniger.

Es ist doch positiv zu werten, wenn einer den Karriereschalter umlegt und sich stärker aufs Kind konzentriert.

Wenn er das macht, natürlich - das gibt es ganz manchmal. Aber wenn das nur ein Machtmittel ist und er keine Planung hat, wie das funktionieren soll und seine Arbeitszeiten nicht ändert, dann ist das keine Lösung. Wer genug Geld hat, kann das mit Dritten regeln, er kann delegieren an Babysitter, Großeltern und so weiter.

Das dürfte aber ähnlich zu Buche schlagen wie Unterhaltszahlungen an die Ex. Geld spart man da nicht wirklich, oder?

Doch. Wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter ist, die ja in den meisten Fällen heute noch beruflich zurücksteckt, muss der Vater ihr ja Kindesunterhalt zahlen. Je nach Einkommensverhältnissen und Alter der Kinder wird er auch Ehegattenunterhalt zahlen. Beim Wechselmodell zahlt er unter normalen Umständen keinen Kindesunterhalt mehr. Und er wird von der Frau verlangen, dass sie mehr arbeitet, weil sie ja zum Beispiel jede zweite Woche das Kind gar nicht hat. Das minimiert ihren Anspruch. Das Modell hat also erhebliche Auswirkungen auf den Unterhalt. Gerade langfristig gesehen spart er sich Geld.

Böses Kalkül zu Lasten der Kinder?

Das sollte nicht väterfeindlich klingen. Ich hatte genauso Fälle, bei denen der Lebensmittelpunkt beim Vater die beste Lösung für das Kind war. Für viele Kinder wäre das Wechselmodell jedenfalls mit erheblichem Stress verbunden. Sie finden es nicht toll, dass sie den ganzen Hausstand in der nächsten Woche beim anderen Elternteil haben müssen.

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