Reporter ohne Grenzen:Anzeige gegen saudischen Kronprinzen

Reporter ohne Grenzen: Mohammed bin Salman, der Kronprinz von Saudi-Arabien.

Mohammed bin Salman, der Kronprinz von Saudi-Arabien.

(Foto: Victoria Jones/dpa)

Die Journalisten-Organisation will erreichen, dass deutsche Strafverfolger gegen Mohammed bin Salman ermitteln - wegen des Mordes an Jamal Khashoggi und der Verfolgung von Medienvertretern.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe, und Paul-Anton Krüger

In den USA hat die Veröffentlichung eines Geheimdienstberichts zur Ermordung des Publizisten Jamal Khashoggi jüngst eine komplizierte Debatte über die Beziehungen zu Saudi-Arabien ausgelöst. Nur wenige Tage danach versuchen Bürgerrechtler, den Druck auf den saudischen Kronprinzen von Deutschland aus zu erhöhen.

Die Vereinigung "Reporter ohne Grenzen" (RSF) hat an diesem Dienstag eine Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Mohammed bin Salman eingereicht. Der Vorwurf: Durch den Mord, aber auch durch die seit Jahren anhaltende Verfolgung und Inhaftierung von Journalisten habe er sich eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht.

RSF sieht eine lange Reihe staatlicher Gewalt

Die Anzeige richtet sich gegen den Kronprinzen sowie gegen vier weitere Personen, darunter Saud al-Qahtani, seinen engen Berater, der auch laut dem jüngst veröffentlichen US-Bericht an der Ausführung des Mordes direkt beteiligt gewesen sein soll. Dass die Anzeige in Deutschland postwendend auf den US-Bericht folgt, ist eher Zufall. Die Organisation arbeitet bereits seit einem Jahr an dem mehr als 300 Seiten starken Konvolut, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Danach ist die Ermordung Khashoggis in Istanbul, die von Mohammed bin Salman angeordnet worden sein soll, zwar der dramatischste Fall einer brutalen Bekämpfung der Medien. Zugleich aber sieht RSF ihn in einer langen Reihe staatlicher Gewalt gegen Medienvertreter, geprägt von Haft, Willkür und Folter. Weitere 34 Fälle von Journalistinnen und Menschenrechtsaktivisten aus den Jahren 2011 bis 2018 werden geschildert, Reformer, Feministinnen, liberale Muslime, Regierungskritiker.

Unter ihnen ist etwa der Blogger Raif Badawi, ausgezeichnet mit dem Sacharow-Preis des EU-Parlaments, inhaftiert im Juni 2012 und zu zehn Jahren Gefängnis und 1000 Stockhieben verurteilt. Oder Waleed Abulkhair, der demokratische Reformen fordert, ein ebenfalls international prämierter Journalist und Anwalt, 2014 inhaftiert. Der Anzeige zufolge wurde er misshandelt und in Isolationshaft gehalten.

Die Bürgerrechtler bleiben aber nicht bei der Schilderung beklemmender Einzelfälle stehen, sondern versuchen, das System dahinter aufzuzeigen. Sie stellen einen Zusammenhang her zwischen dem Erlass restriktiver Antimediengesetze und der gezielten Verfolgung von Journalisten. 2017 beispielsweise wurden kritische Berichte über den König oder den Kronprinzen explizit unter Strafe gestellt, in einem Gesetz zur Bekämpfung von Terrorfinanzierung.

Bereits seit 2007 droht ein Paragraf hohe Strafen bei Verstößen gegen die öffentliche Moral und religiöse Werte an. Und die teilweise jahrelange Inhaftierung der Journalisten geht nach Erkenntnissen von RSF mit zahlreichen Straftaten einher - wie Folter und sexualisierter Gewalt.

Eine juristisch kühne Schlussfolgerung

Derartige Vorwürfe hatte jüngst auch die Frauenrechtlerin Loujain al-Hathloul erhoben, die zusammen mit der Bloggerin Mayaa al-Zahrani von einem Anti-Terror-Gericht zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden war und jüngst auf Bewährung aus dem Gefängnis freigekommen war.

Die Fälle offenbarten ein System, das in Saudi-Arabien Leben und Freiheit jener bedrohe, die öffentliche Kritik am Königreich übten. Daraus ziehen die Anwälte der Vereinigung eine weitreichende und juristisch kühne Schlussfolgerung. Die Inhaftierungen und der Mord seien "Teil eines anhaltenden und systematischen Angriffs auf eine ganze Berufsgruppe" - und damit ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Paragraf 7 des Völkerstrafgesetzbuchs. Der US-Geheimdienstbericht bescheinigt dem Thronfolger zumindest, er habe generell den Einsatz gewaltsamer Methoden gebilligt, um Dissidenten im Ausland zum Schweigen zu bringen.

Würden der Generalbundesanwalt und am Ende der Bundesgerichtshof dem Ansatz der RSF-Anzeige folgen, dann stünde die Verfolgung saudischer Journalisten auf einer Stufe mit den Verbrechen in den syrischen Foltergefängnissen; in Koblenz wurde vor Kurzem ein Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Mit dem Völkerstrafrecht Ermittlungen wegen der Verfolgung von Medienangehörigen in Saudi-Arabien einzuleiten, würde den Anwendungsbereich des auf schwerste Verbrechen gemünzten Gesetzbuchs wohl deutlich ausweiten. "Die deutsche Justiz kann jetzt zu einem weltweiten Vorreiter werden, indem sie Strafermittlungen zu diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Saudi-Arabien aufnimmt", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von RSF Deutschland.

Der heikelste Punkt der Anzeige

Bevor die Bundesanwaltschaft wirklich Ermittlungen aufnimmt, ist aber noch eine weitere Hürde zu überwinden. Zwar gilt nach dem Wortlaut des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) das sogenannte Weltrechtsprinzip, womit deutsche Staatsanwälte theoretisch weltweit Straftaten verfolgen könnten. Allerdings ist für Ermittlungen normalerweise ein gewisser Bezug zu Deutschland erforderlich, etwa die Anwesenheit des Verdächtigen oder eines Opfers in Deutschland. Das dürfte der heikelste Punkt der Anzeige sein.

Die Organisation verweist beispielsweise auf einen Haftbefehl von 2018 gegen den Leiter des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, der sich ebenfalls nicht in Deutschland aufhielt. Zugleich argumentiert sie, ein Anknüpfungspunkt in Deutschland sei nicht unbedingt nötig - oder bereits dadurch gegeben, dass Deutschland sich ausdrücklich für die Menschenrechte in Saudi-Arabien starkgemacht und ein Embargo für Waffenexporte verhängt habe.

Ob dies den Ermittlern genügt, wird man sehen. In der Strafprozessordnung heißt es, Staatsanwälte könnten von Ermittlungen nach dem VStGB absehen, "wenn sich der Beschuldigte nicht im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist".

Die Bundesregierung hat es bislang ebenso wie die neue US-Regierung abgelehnt, gezielte Sanktionen gegen den saudischen Thronfolger zu verhängen, was Menschenrechtler scharf kritisieren. Der 35-Jährige bestimmt in vielen Punkten die Tagespolitik in dem Königreich, das formell sein Vater führt, der 85 Jahre alte König Salman. Die EU hat sich jüngst ein Sanktionsregime gegeben, mit dem Einzelpersonen für Menschenrechtsverletzungen bestraft werden können. Danach können Vermögenswerte eingefroren werden, auch Einreisesperren in die EU sind vorgesehen.

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