Kennzeichnung:Polizistin verliert in Karlsruhe
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit ist die Verfassungsbeschwerde einer Polizeihauptkommissarin in Brandenburg gegen die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte erfolglos geblieben. Die Polizistin will kein Namensschild an ihrer Dienstkleidung tragen und ging seit 2013 gegen die Kennzeichnungspflicht vor. Vor Gericht erlitt sie in mehreren Instanzen Niederlagen und wendete sich danach an die obersten deutschen Richter in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, es habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie sei unzulässig, da sie "nicht hinreichend substanziiert begründet" sei.