Süddeutsche Zeitung

Kirche:Orden verpflichten sich auf Standards zur Aufarbeitung

Knapp ein Jahr nach den katholischen Diözesen unterzeichnen nun auch die Orden eine Erklärung mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. In Ordensschulen wurden besonders viele Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Gewalt.

Von Annette Zoch

Die katholischen Orden Deutschlands haben sich mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, auf Standards zur Aufarbeitung sexueller Gewalt geeinigt. Rörig und die Vorsitzende der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK), Katharina Kluitmann, unterzeichneten am Montag in Berlin eine sogenannte Gemeinsame Erklärung. Vor knapp einem Jahr, im Juni 2020, hatte Rörig bereits eine entsprechende Erklärung mit der Deutschen Bischofskonferenz für die 27 Diözesen unterzeichnet, für Orden gab es diese Einigung bislang nicht.

Dabei waren gerade Orden, die zahlreiche Schulen, Heime und Internate unterhalten, Tat-Schwerpunkte. Das Canisius-Kolleg in Berlin, von dem die große Welle der Aufdeckung von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche 2010 erst ausging, ist eine Ordensschule in Trägerschaft der Jesuiten.

Auch andere Häuser wie das Klosterinternat der Benediktiner im oberbayerischen Ettal, das längst geschlossene Jungeninternat "Collegium Josephinum" in Bad Münstereifel oder das Bonner Aloisiuskolleg verzeichnen ein großes Ausmaß an sexualisierter Gewalt in ihrer Geschichte. Erst vor Kurzem machte der Orden der Niederbronner Schwestern Schlagzeilen. Hier steht der Vorwurf eines Betroffenen im Raum, in Speyer hätten Ordensfrauen Priestern und Politikern Heimkinder gegen Geld zum Missbrauch überlassen.

Systemische Strukturen identifizieren

Laut der Gemeinsamen Erklärung soll es für die Orden eine "unabhängige Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, auch in Verbindung mit anderen Formen physischer, psychischer und spiritueller Gewalt" geben. Dabei wird unter Aufarbeitung "die Erfassung von Tatsachen und Folgen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Einrichtungen" verstanden. Systemische Strukturen in den Ordensgemeinschaften, die solche Taten ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert hätten, sollen ebenso identifiziert werden wie der Umgang mit Tätern und Betroffenen.

Zur Gewährleistung einer unabhängigen Aufarbeitung sollen zwei Gremien eingerichtet werden, unter anderem ist ein "Ausschuss unabhängige Aufarbeitung" vorgesehen. Zudem sollen die Orden jeweils ein unabhängiges Aufarbeitungsteam beauftragen. Die Orden lassen sich - anders als die Diözesen - nur schwer miteinander vergleichen. Manche bestehen nur noch aus wenigen, sehr alten Mitgliedern in einem einzelnen Kloster, andere sind große Institutionen mit vielen Niederlassungen. Auch die Führungsstrukturen sind sehr unterschiedlich.

"Mit der Vereinbarung stehen den Ordensgemeinschaften von unabhängiger Stelle mitgetragene Kriterien und Strukturen zur Verfügung", sagte Kluitmann. Dies sei eine gute Basis für eine umfassende Aufarbeitung, die den Grundsätzen Transparenz, Unabhängigkeit und Betroffenenbeteiligung folge, sagte Rörig. Matthias Katsch von der Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" begrüßte die Einigung. "Hervorzuheben ist auch, dass mit dem ,Ausschuss unabhängige Aufarbeitung' von vornherein ein gemeinsames Dach über den geplanten Aufarbeitungsprojekten der einzelnen Gemeinschaften vorgesehen ist", sagte Katsch. "Eine solche übergeordnete Struktur war bei den Verhandlungen mit den Bischöfen nicht zu erreichen."

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