Katholische Kirche:Ethisch, moralisch oder nur juristisch

Kardinal Woelki

Aufklären unter Vorbehalt: Kölns Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki hat die Veröffentlichung der Missbrauchs-Studie gestoppt.

(Foto: Rolf Vennenbernd/dpa)

An einem Untersuchungsbericht über den Umgang mit sexueller Gewalt an Kindern im Erzbistum Köln scheiden sich die Geister. Die Kirchenleitung will ihn weiter unter Verschluss halten und gibt ein neues Gutachten in Auftrag. Die Autoren wehren sich gegen die Vorwürfe.

Von Matthias Drobinski, Frankfurt

Das Erzbistum Köln will weiterhin Fehler im Umgang mit Fällen sexueller Gewalt aufklären und das Handeln der Kirchenleitung untersuchen - auch nach dem Bruch mit der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl, deren fertigen Bericht das Erzbistum nicht veröffentlichen möchte. Ein vom Erzbistum in Auftrag gegebenes Gutachten wirft dem Bericht gravierende Mängel vor. Mehrere dort Kritisierte, vor allem der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, machen zudem äußerungsrechtliche Bedenken geltend.

Der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke versprach am Montag vor Journalisten, bis zum 18. März ein "gerichtsfestes Gutachten" vorzulegen, das "systematische Defizite und persönliche Verantwortlichkeiten" benenne. Er habe Kardinal Rainer Maria Woelki "ins Gesicht gesagt", dass "die Ergebnisse für das Erzbistum ungemütlich werden" könnten, betonte Gercke.

Der neue Gutachter sieht "genügend Fälle", bei denen "man Verantwortliche benennen kann"

Bei der Vorstellung seines Vorhabens wurden deutliche Unterschiede zum Vorgehen der Münchner Kanzlei deutlich. Die hatte den Auftrag gehabt, nicht nur juristische und kirchenrechtliche Versäumnisse beim Umgang mit Missbrauchsfällen zu benennen, sondern auch, ob das Verhalten der Verantwortlichen dem kirchlichen Selbstverständnis entsprochen hatte. Gercke erklärte nun, er könne "nur ein juristisches Gutachten liefern, keins nach moralisch-ethischen Grundsätzen". Auf dessen Grundlage könne "sich jeder für sich ein Urteil bilden".

Das bedeute nicht, dass nur nach strafrechtlicher Relevanz bewertet werde, betonte Gercke: "Wir prüfen jeden Fall, unabhängig von seiner Verjährung." Es gebe "genügend Fälle, wo man Schuld benennen, bei denen man Verantwortliche benennen kann".

Anders als die Münchner Anwälte, die anhand von 15 Fällen das Handeln der Kirchenleitung untersucht haben, wolle man alle verfügbaren Fälle aufarbeiten, so Gercke. Es lägen seinem Team 189 Personal- und 236 Interventionsakten vor, in denen es um 243 Beschuldigte, 312 Vergehen und 386 Betroffene gehe.

Der Frankfurter Strafrechtler Matthias Jahn, der gemeinsam mit seinem Kollegen Franz Streng das Gutachten über das Münchner Gutachten erstellt hatte, erneuerte seine scharfe Kritik an der Arbeit der Kanzlei. Sie sei "im Ganzen misslungen", es sei nicht gelungen, eine gerichtsfeste Arbeit vorzulegen. Zu den methodischen Mängeln gehöre zum Beispiel die Konzentration auf 15 angebliche exemplarische Fälle - ohne genau zu erklären, warum sie beispielhaft seien.

Die Autoren des Untersuchungsberichts wehren sich gegen die Vorwürfe der Gegengutachter

Jahn betonte, die Entscheidung des Erzbistums zur Trennung von der Münchner Kanzlei sei in enger Abstimmung mit dem Kölner Betroffenenbeirat gefallen. Die Frage, ob er wisse, dass der Vorsitzende des Gremiums Kirchenangestellter sei, verneinte er.

Unterdessen hat die Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl auf die Vorwürfe reagiert. Das Gutachten der Professoren gehe von einem "falschen Sachverhalt aus", heißt es in einer Erklärung: "Der uns im Dezember 2018 erteile Auftrag bestand in einer umfassenden Bewertung des Handelns der Bistumsverantwortlichen." Eine "Beschränkung auf die bloße Rechtmäßigkeitskontrolle" hätte man "von vornherein abgelehnt".

Dem Betroffenenbeirat sei nicht einmal angeboten worden, "sich durch die Lektüre unseres Gutachtens ein eigenes Bild zu machen". Man biete an, das Gutachten zur Verfügung zu stellen.

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