Karlsruhe:Menschenrechtler zeigen Rumsfeld in Deutschland an

Elf ehemalige Gefangene der US-Streitkräfte werfen dem früheren US-Verteidigungsminister vor, Kriegsverbrechen angeordnet zu haben - und sehen nach Rumsfelds Abberufung vor Gericht gute Erfolgschancen.

Die Anzeige wurde von internationalen Menschenrechtsorganisationen bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Sie umfasst 384 Seiten.

Außerdem seien sechs Sachverständigengutachten am Morgen Generalbundesanwältin Monika Harms übermittelt worden, erklärte der deutsche Anwalt der Menschenrechtler, Wolfgang Kaleck, am Dienstag in Berlin. Kaleck vertritt zwölf Folterüberlebende, ehemalige Insassen der US-Gefängnisse Abu Ghraib und Guantanamo.

Die Menschenrechtler verlangen, dass gegen die militärischen und zivilen Verantwortlichen für die Folterstrafen im "Krieg gegen den Terror" ermittelt werde. Ihre Kronzeugin ist Brigadegeneral a. D. Janis Karpinski, ehemalige Kommandierende im Bagdader Gefängnis Abu Ghraib, in dem irakische Gefangene von US-Soldaten misshandelt wurden.

Sie sei zwar für die Befragung der Häftlinge nicht verantwortlich gewesen, sagte Karpinski jetzt in Berlin. Sie sehe es aber als ihre Pflicht, die Wahrheit zu enthüllen.

Keine Chancen in den USA

Deutsche Gerichte sind nach Angaben von beteiligten Menschenrechtsgruppen wie Center for Constitutional Rights (CCR), Internationale Liga für Menschenrechte (FIDH) und Republikanischer Anwaltsverein (RAV) die letzte Hoffnung auf ein Verfahren.

Denn die USA haben den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag nicht anerkannt. Die USA hätten bis heute kein Strafverfahren gegen hohe Verantwortliche eingeleitet, kritisierten die Menschenrechtler.

Deutsche Ermittler jedoch dürften bei Kriegsverbrechen tätig werden, unabhängig davon, an welchem Ort die Taten begangen worden seien. Zudem verliere Rumsfeld nach seiner Abberufung seine Immunität.

Die Strafanzeige richtet sich neben Rumsfeld auch gegen Justizminister Albert Gonzales, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet, den früheren Kommandeur der US-Truppen im Irak, General Ricardo Sanchez, sowie acht weitere Personen. Ihnen wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen entweder angeordnet, unterstützt oder nicht verhindert zu haben. Die Beschwerde ist der zweite Anlauf nach einem als unzulässig verworfenen Versuch 2004.

"Strafverfahren einleiten, auch wenn es wehtut"

Die Menschenrechtler vermuten, dass die letzte Beschwerde auch auf Druck der deutschen und der amerikanischen Regierung fallen gelassen worden sei. Diesmal müsse die Bundesregierung Ernst machen mit ihrer Menschenrechtspolitik, forderte Kaleck. "Dazu gehört sicher auch, einmal ein Strafverfahren einzuleiten, wenn es wehtut." Der Anwalt kündigte an, notfalls in einem anderen europäischen Land zu klagen, wenn Karlsruhe nicht reagiere.

"Wir wollen Kriegsverbrechen, ganz gleich wo und von wem begangen, zur Strafverfolgung bringen, bis sich irgendwo mutige Staatsanwälte und Richter finden, die sie bearbeiten."

Die für Folter verantwortlichen Personen dürften nicht straffrei davonkommen, sagte auch Antoine Bernard von der Menschenrechtsliga. Die Bundesrepublik habe die Verpflichtung zu handeln. "Wir werden aufpassen, dass Deutschland diese Möglichkeit auch nutzt", betonte Bernard.

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