Karlsruhe:Lauschen im rechtsfreien Raum

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Vereint gegen den „Kraken“: Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen (l.) und Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte. (Foto: Uli Deck/dpa)

Der BND hört und liest massenhaft Telefonate und Mails mit, aber nur bei Ausländern. Einige von ihnen sind nun vor das Bundes­verfassungs­gericht gezogen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Keine Frage, das deutsche Grundgesetz gilt irgendwie auch für den Bundesnachrichtendienst. Aber wenn man ehrlich ist, gibt es für den BND ein Gesetz über dem Grundgesetz, zumindest, was die praktische Arbeit angeht. Es heißt "Auftragsprofil". Es wird nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, aber man darf vermuten, dass die Bundesregierung dort reingeschrieben hat, der BND möge bitte alles über Libyen herbeischaffen, was er kriegen kann, oder über Iran und die Lage an der Straße von Hormus. Wer Verursacher eines Konflikts sei, diese Frage könne darüber entscheiden, "auf welcher Seite wir stehen", sagte Kanzleramtschef Helge Braun an diesem Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht. "Wir brauchen deshalb Informationen, und zwar schnell." Und BND-Chef Bruno Kahl machte klar, dass umfassende Überwachungsbefugnisse letztlich die Währung im Tauschgeschäft mit anderen Diensten sind. "Auch hier gilt: Eine Hand wäscht die andere."

In einer sehr grundsätzlichen Anhörung prüft der Erste Senat des Karlsruher Gerichts, ob oberste Handlungsmaxime des Auslandsnachrichtendienstes wirklich nur der Informationshunger der Regierung sein kann - oder ob das Grundgesetz hier nicht doch gewisse Grenzen setzt. Als offen galt diese Frage bisher hinsichtlich eines wichtigen Teils der BND-Arbeit, der Überwachung der Kommunikation zwischen Ausländern. Darauf richten sich mehrere Verfassungsbeschwerden, vor allem von ausländischen Journalisten, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und von Reporter ohne Grenzen.

Die "strategische Aufklärung" des BND setzt teilweise an Internetknoten oder, häufiger, bei der Kommunikation über Satelliten an. Die Nachrichtendienstler arbeiten mit inhaltlichen Suchbegriffen, die etwa nach rüstungsrelevanten Zentrifugen fahnden oder bestimmte Regionen zu erfassen versuchen. Oder sie richten sich gezielt auf formale "Selektoren", also etwa Handy- und Mailkennungen bestimmter Personen. Alles, was nach Inland aussieht, wird aussortiert. Weil von der Überwachung also - so jedenfalls die Haltung der Bundesregierung - "nur" Ausländer betroffen seien, habe das Fernmeldegeheimnis des Artikels 10 hier keine Bedeutung.

Dass sich die These vom grundrechtsfreien Raum in den weltweiten Datennetzen so hartnäckig gehalten hat, liegt auch am Bundesverfassungsgericht selbst. Im letzten BND-Grundsatzurteil von 1999 hat man schlicht keine Antwort gegeben; "über die Frage, was für ausländische Kommunikationsteilnehmer im Ausland gilt", sei hier nicht zu entscheiden, hieß es damals. Doch nach 20 Jahren des Schweigens brauchte das Gericht nur zwei Stunden, danach war jedem im Raum klar, wie die Antwort nun ausfallen würde: Das Grundgesetz gilt auch für überwachte Ausländer.

Ein Richter fragte, was eigentlich mit dem universalen Gedanken der Menschenrechte sei

Schaut man sich die Karlsruher Beschwerdeführer an, dann begreift man, dass es hier keineswegs um ein lediglich theoretisches Risiko geht. Unter ihnen ist etwa der Brite Richard Norton-Taylor, der zu den Falschinformationen über angebliche Massenvernichtungswaffen im Irak recherchiert hatte, mit denen damals der Irakkrieg 2003 gerechtfertigt worden war. Oder Blaz Zgaga aus Slowenien und José Raúl Olmos Castillo aus Mexiko, Experten für Korruption und internationale Verflechtungen - beide waren an der auch von der Süddeutschen Zeitung betriebenen Berichterstattung über die Paradise Papers beteiligt. An den Telefon- und Mailkontakten solcher Journalisten dürften offizielle wie inoffizielle Stellen Interesse haben.

Joachim Wieland, juristischer Vertreter der Regierung, hatte noch tapfer versucht, die Präambel des Grundgesetzes in Stellung zu bringen. Danach gelte das Grundgesetz für das "deutsche Volk". Daraus folge: "Die Grundrechte unterfallen dem Territorialprinzip." Also gewissermaßen zwischen Ostsee, Rhein und Alpen. Matthias Bäcker, sein Widerpart auf der Seite der Beschwerdeführer, hielt ihm entgegen: "Der BND ist eine deutsche Behörde, die dem deutschen Recht gehorchen muss, unabhängig davon, wo er handelt."

Aber das hätte er gar nicht sagen müssen, denn die Richterbank war sofort im Fragemodus. Gabriele Britz wies darauf hin, das "Standardmodell" der Grundrechte sei es gerade nicht, ihre Geltung auf Deutsche zu begrenzen; reine Deutschen-Grundrechte seien im Grundgesetz sogar eher das "Abweichungsmodell". Andreas Paulus lenkte die Aufmerksamkeit auf Artikel 1 Absatz 2, wonach sich dasselbe deutsche Volk zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten" bekenne. Hätten die Gründer des Grundgesetzes das wirklich gewollt, dass Menschenrechte nicht für Ausländer im Ausland gälten? Und was sei eigentlich mit dem universalen Gedanken der Menschenrechtsidee, fragte eher rhetorisch Johannes Masing, federführender Berichterstatter in dem Verfahren.

Das Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes ist im Spiel, wenn der BND seine Selektoren durch die Netze jagt - dieses Fazit des Vormittags war leicht zu ziehen. Deutlich komplizierter zu beantworten ist die Frage, was daraus folgt. Intensiv fragten die Richter beispielsweise danach, wie die Geheimdienstmitarbeiter eigentlich mit den gesammelten Informationen der täglich rund 150 000 Treffer verfahren. Intime Details würden sofort gelöscht, versicherten die BND-Vertreter. Bei den Vertretern geschützter Berufe - wie eben Journalisten - finde eine Abwägung zwischen der notwendigen Vertraulichkeit und den Interessen der Bundesregierung statt. Wenn dort von einem geplanten Anschlag die Rede sei, dann gehe der Schutz beispielsweise deutscher Soldaten im Ausland vor. Ein Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten.

© SZ vom 15.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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