Süddeutsche Zeitung

Karlsruhe:BGH entscheidet über Revisionen im NSU-Prozess

Am Donnerstagvormittag verkündet der Bundesgerichtshof einen mit Spannung erwarteten Beschluss: Wird das Urteil gegen Beate Zschäpe und die drei anderen Angeklagten endlich rechtskräftig? Oder kommt es in München zu einem neuen Prozess?

Von Annette Ramelsberger

Drei Jahre ist das Urteil im NSU-Prozess bereits gesprochen, doch erst jetzt wird entschieden, ob es auch Bestand hat. Am Donnerstagvormittag will der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen mit Spannung erwarteten Beschluss verkünden: Verwirft das höchste Strafgericht des Landes die Revisionen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe und der drei anderen Angeklagten - und wird das Urteil dadurch endlich rechtskräftig? Dann wäre das das Ende eines sehr langen und mühseligen Prozesses und ein Siegel auf die fünf Jahre währende Arbeit des Oberlandesgerichts München, wo von 2013 bis 2018 der NSU-Prozess stattfand.

Es war ein historischer Prozess, der das Versagen des Staates im Kampf gegen den Rechtsextremismus illustrierte. Es ging um zehn Morde, 15 Raubüberfälle und drei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Begangen aus rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher Gesinnung. Die Terrorbande aus Zschäpe und ihren Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nannte sich nicht umsonst NSU - Nationalsozialistischer Untergrund. In Anspielung an die Herrschaft des Nationalsozialismus unter Hitler.

Der NSU wollte Angst und Schrecken unter der migrantischen Bevölkerung in Deutschland verbreiten und sie zur Ausreise bewegen. Es gelang der Gruppe, 13 Jahre unentdeckt im Untergrund zu töten. Nach ihrem Auffliegen im November 2011 blickte die Republik in einen Abgrund aus Fremdenhass und war entsetzt über das Versagen der Sicherheitskräfte. Von der Terrorzelle ist nur eine übrig geblieben: Zschäpe. Die Männer hatten sich nach einem Banküberfall aus Angst vor Verhaftung selbst getötet.

Zschäpe wurde wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl sie an keinem Tatort dabei war

Der Beschluss des BGH könnte also der Schlusspunkt sein in dieser langen Auseinandersetzung der Justiz mit der rechten Terrorzelle. Es könnte aber auch anders kommen. Dann, wenn der Bundesgerichtshof die Revisionen für berechtigt hält - zumindest die von Beate Zschäpe. Die hatte das Münchner Oberlandesgericht als gleichberechtigte Mittäterin ihrer zwei mörderischen Gefährten Mundlos und Böhnhardt verurteilt, zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld - obwohl sie an keinem Tatort mit dabei war. Das ist der interessanteste Punkt: Die Mittäter-Theorie des OLG München widerspricht der langjährigen Rechtsprechung des BGH, der eine Mittäterschaft nur dann annimmt, wenn auch eine eigene, unverzichtbare Tathandlung erfolgte. Zschäpe aber saß meist nur zu Hause rum - verschickte dann aber das die jahrelangen Terrortaten erklärende Bekennervideo.

Es könnte also durchaus sein, dass der BGH bei seiner restriktiven Linie bleibt und dem OLG München attestiert, zwar Hunderte Zeugen gehört und alle Tatsachen richtig festgestellt, aber das Recht fehlerhaft angewendet zu haben. Wenn das so kommt, gibt es eine neue Hauptverhandlung in München. Sieht der BGH gemäß seiner bisherigen Rechtsprechung Zschäpe nicht als Mittäterin, sondern nur als Helferin ihrer Komplizen, dann würden sich daraus weitreichende Konsequenzen ergeben. Eine davon: Zschäpe könnte bald freikommen. Denn für Beihilfe-Taten gibt es kein Lebenslänglich. Und für die Brandlegung in ihrem Unterschlupf, durch den sie eine alte Dame in Lebensgefahr gebracht hatte, bekam sie nur eine Einzelstrafe von 14 Jahren. Zwei Drittel davon hätte sie dann schon abgesessen.

Zschäpe ist ohnehin die einzige der insgesamt fünf Angeklagten des NSU-Prozesses, die noch in Haft sitzt. Sie lebt seit 2018 im Frauengefängnis in Chemnitz, sie hatte sich gewünscht, von der JVA Stadelheim in München dorthin verlegt zu werden.

Die anderen sind allesamt auf freiem Fuß: Der frühere NPD-Kader Ralf Wohlleben, der laut Urteil die Tatwaffe für neun der zehn NSU-Morde beschafft hatte. Er war zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, hatte aber auch schon fast sieben davon abgesessen. Der Jugendfreund des NSU-Trios, Holger G., der ihnen Pass und Führerschein für ihr Leben im Untergrund überlassen hatte, bekam drei Jahre Haft. Der Neonazi André Eminger, der engste Vertraute der Terrorzelle, der die NSU-Leute mit Frau und Kindern jede Woche besuchte und sogar einen Hausaltar für die toten Kameraden Mundlos und Böhnhardt errichtet hatte, erhielt nur zweieinhalb Jahre. Außer Zschäpe hat bisher nur einer seine Haft angetreten: Der Jüngste, Carsten S., der mit 20 Jahren die Tatwaffe überbracht hatte, sich dann von der rechten Szene abwandte, im Prozess unter Tränen aussagte und sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigte. Er nahm die Strafe von drei Jahren Jugendstrafe an, ging in Haft und ist mittlerweile wieder frei. Er lebt mit einem neuen Namen und neuer Identität.

Außer für Zschäpe könnte die Entscheidung des BGH auch für André Eminger spannend werden. Denn in seinem Fall hat auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt - sie hielt das Urteil gegen den bekennenden Neonazi - auf seinem Bauch steht: Die Jew Die - Stirb Jude Stirb - für viel zu milde, rechtlich fehlerhaft und nicht nachvollziehbar. Denn noch im September 2017 hatte das OLG München wegen des dringenden Verdachts, dass Eminger über die Anschlagspläne des NSU Bescheid wusste, den Mann aus dem Gerichtssaal heraus in Untersuchungshaft nehmen lassen. Zehn Monate später - ohne, dass es irgendwelche anderen Erkenntnisse gegeben hätte - sprach es Eminger dann weitgehend frei. Im Urteil hieß es plötzlich, Eminger habe nichts von den Plänen seiner engen Freunde gewusst. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn das - nach Zschäpe - höchste Strafmaß gefordert: zwölf Jahre. Er erhielt aber nur zweieinhalb Jahre und verließ das Gericht unter dem Gejohle seiner Gesinnungsgenossen als freier Mann. Diese Freiheit nutzt er: Er ist immer wieder bei rechten Demos oder Skinhead-Konzerten.

Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Revision der Bundesanwaltschaft im Fall Eminger mündlich verhandelt wird. Das ist bisher bei Revisionen der höchsten Anklagebehörde der Republik üblich, es wäre erstaunlich, wenn gerade in diesem historischen Prozess davon abgewichen würde. Es kann also gut sein, dass es zu einem neuen, kleineren NSU-Prozess in München kommen könnte. Und sollte der BGH auch im Fall Zschäpe anders entscheiden als das OLG München, dann säßen im kommenden Jahr zwei der alten Angeklagten wieder auf der Anklagebank in München: Zschäpe und Eminger. Es wäre ein Déjà-vu. NSU-Prozess, die Zweite.

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