Karl-Heinz Kurras:Der Freispruch nach dem Schuss

Für den Tod von Benno Ohnesorg wurde Karl-Heinz Kurras nie zur Rechenschaft gezogen. Die Geschichte eines Falles voller Ungereimtheiten.

Susanne Höll und Katja Riedel

Karl-Heinz Kurras mied die Öffentlichkeit. Mit Journalisten wollte der heute 81 Jahre alte frühere Kriminalobermeister, der jahrelang in Diensten der DDR-Staatssicherheit gestanden haben soll, am Freitag in seiner Wohnung in Berlin-Spandau nicht reden. "Wir sagen nichts. Sie können jetzt gehen", beschied Kurras' Ehefrau Wissbegierigen durch die Sprechanlage. Im Berliner Tagesspiegel hat Kurras jedoch bestritten, jemals mit dem Ministerium für Staatssicherheit kooperiert zu haben.

Karl-Heinz Kurras: Kurras beim Prozessbeginn im Landgericht in Berlin 1967 - auch ein zweites Verfahren 1970 endete mit Freispruch.

Kurras beim Prozessbeginn im Landgericht in Berlin 1967 - auch ein zweites Verfahren 1970 endete mit Freispruch.

(Foto: Foto: dpa)

In der gepflegten, kleinen Wohnsiedlung wissen fast alle, dass Kurras 1967 den tödlichen Schuss auf den Studenten Benno Ohnesorg abgab. Dass er auch für die Stasi gearbeitet haben soll, wussten sie nicht. "Das war eine richtige Bombe", sagte ein Mittfünfziger, der im selben Haus wie Kurras lebt. Unbeliebt sei er nicht, sagte eine andere Nachbarin, die seit drei Jahrzehnten mit dem inzwischen pensionierten Beamten unter einem Dach wohnt. "Das ist ein richtiger Biedermann", fügte die Frau hinzu.

In der Lebensgeschichte des Beamten deutete bislang nichts darauf hin, dass er womöglich für einen kommunistischen Staat gespitzelt hat. Als junger Soldat kämpfte er zunächst im damaligen Ostpreußen, kam verwundet in den Westen, wurde in Berlin Angestellter beim Bezirksamt und 1946 Helfer bei der ersten Berliner Wahl, wegen antisowjetischer Propaganda verhaftet und deshalb drei Jahre lang im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert.

Der Stern-Journalist Heiko Gebhardt, der Kurras vier Wochen nach dem Schuss auf Ohnesorg besuchte, gewann den Eindruck, der Polizist sei ein politisch Konservativer, einer, für den "alles Böse links ist und von Osten kommt. Das Gute steht rechts und ist im Westen zu Hause", notierte Gebhardt damals. Er wollte Kurras fotografieren, der lehnte ab mit den Worten: "Das könnte in den Osten kommen." Und betrachtete Gebhardts Kamera, eine Pentacon aus der DDR, und fragte: "Wo haben Sie die denn her? Genau die gleiche habe ich vor kurzem bei einem Landesverräter sichergestellt."

Auch in den Prozessen gegen Kurras war von Kontakten zur DDR nie die Rede. Zwei Mal stand er wegen des tödlichen Schusses auf den Studenten Benno Ohnesorg vor Gericht. Zwei Mal - 1967 und 1970 - wurde er vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, in Verfahren, die von allerlei Widersprüchlichkeiten geprägt waren. Der Anwalt Otto Schily, der damals den Vater des Getöteten als Nebenkläger vertrat, erinnert sich mehr als 40 Jahre nach den Prozessen: "Es gab eine ganze Reihe von Merkwürdigkeiten."

Tatsächlich sind die genauen Umstände des Schusses bis heute ungeklärt; die Freisprüche sorgten seinerzeit nicht nur bei Staatsanwälten und Nebenklägern für Unmut. Auch die Berliner Richter hegten Zweifel an der Unschuld des Polizisten. Sie sprachen Kurras aus Mangel an Beweisen frei. Der Berliner Landgerichtsdirektor Friedrich Geus sagte am Ende des ersten Prozesses, der Angeklagte habe objektiv falsch gehandelt, doch das allein reiche nicht für eine Verurteilung. Schuld daran könnten all jene Merkwürdigkeiten sein, die der zuvor als Wirtschaftsjurist tätige Schily in seinem ersten, wie er sagt, politischen Prozess erlebte.

Dazu gehören Kurras' widersprüchliche Aussagen zum Waffeneinsatz. Der damals 39 Jahre alte Beamte, der am 2.Juni 1967 vor der Deutschen Oper in West-Berlin als bewaffneter Zivilfahnder im Einsatz war, sagte zunächst, er habe aus Notwehr geschossen, später gab er an, die Kugel habe sich versehentlich gelöst. Dass er, wie er selbst behauptete, von Demonstranten mit Messern bedroht worden sei, glaubten nicht einmal die Richter.

Auch wollte Kurras zweimal gefeuert haben, das erste Mal in die Luft, als Warnschuss. Ein zweites Geschoß fand sich aber nie, und das Magazin seiner Dienstwaffe war verschwunden. Auf dem Tonband eines Radiojournalisten vom Tatort hörte man nur einen Schuss. Schily erinnert sich gut an dieses Band, schließlich war es der Grund für das zweite Verfahren gegen Kurras. Schily forderte vor dem Bundesgerichtshof deswegen Revision - und hatte Erfolg.

Mit den Ungereimtheiten freilich war nicht Schluss. Als im zweiten Prozess die Aufnahmen eines Fernsehjournalisten als Beweis gezeigt werden sollten, habe sich herausgestellt, dass der Film unbrauchbar geworden sei, sagt Schily heute. Dass Kurras gegen Geld für die Stasi gearbeitet haben soll, ist auch für den früheren Bundesinnenminister überraschend: "Das ist, wenn man so will, eine weitere Merkwürdigkeit in diesem ganzen Fall."

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