Kanzlerkandidatur:Die CDU macht sich selbst das Leben schwer

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Kramp-Karrenbauer hat ihre Mitbewerber um den Parteivorsitz, Friedrich Merz (links) und Jens Spahn, bezwungen. Noch aber hat sie nicht die natürliche Autorität, um als Kanzlerkandidatin gesetzt zu sein. (Foto: Getty Images)

Hat die neue Vorsitzende Kramp-Karrenbauer den Erstzugriff auf die Kanzlerkandidatur? Die Anhänger von Friedrich Merz haben ihre Niederlage noch nicht verwunden und sagen: Nein. Es ist ein Streit ohne Not.

Kommentar von Robert Roßmann, Berlin

Eigentlich könnte die CDU in diesen Tagen ziemlich zufrieden sein. Die Beliebtheitswerte der neuen Vorsitzenden sind seit dem Wahlparteitag enorm gestiegen. Auch für die Union geht es in den Umfragen wieder aufwärts. Die befürchtete Austrittswelle enttäuschter Friedrich-Merz-Anhänger ist ausgeblieben. Und die bisher so widerborstige CSU schickt plötzlich eine politische Liebeserklärung nach der anderen an ihre Schwesterpartei.

Schöner könnte das neue Jahr für die CDU kaum beginnen. Umso erstaunlicher ist die Kanzlerkandidaten-Debatte, mit der sich die Partei das Leben gerade selbst schwer macht. Angestachelt von Wolfgang Schäuble streitet die CDU darüber, ob Annegret Kramp-Karrenbauer den ersten Zugriff auf das Amt hat oder nicht. Dabei steht die Entscheidung derzeit gar nicht an. Aber in der Debatte geht es ja auch nicht um die Sache.

Die CDU steht vor einem für die Partei neuen Problem

Der Konflikt offenbart gleich dreierlei. Zum einen haben die Anhänger von Merz - allen voran Schäuble - ihre Niederlage auf dem Parteitag immer noch nicht verwunden, dafür war sie auch zu knapp. Die Debatte über das Zugriffsrecht auf die Kanzlerkandidatur ist deshalb auch ein Nachhutgefecht. Die neue Vorsitzende Kramp-Karrenbauer wiederum hat noch nicht die natürliche Autorität, um als automatisch gesetzte Kandidatin zu gelten. Das ist einen Monat nach ihrer Wahl aber auch nicht erstaunlich. Vor allem zeigt die Debatte jedoch, dass die CDU vor einem für sie neuen Problem steht.

Bisher wollten in der Geschichte der Partei alle bei einer Bundestagswahl amtierenden Kanzler erneut kandidieren - und durften das auch. Das galt für Konrad Adenauer, Ludwig Erhard, Kurt Georg Kiesinger, Helmut Kohl und bisher auch für Angela Merkel. Nicht einmal 1998, als klar war, dass die CDU mit Kohl die Wahl verlieren würde, entschied sich die Partei für einen anderen Kandidaten. Das lag übrigens auch an Schäuble, der damals nicht den Mumm hatte, gegen Kohl anzutreten.

Weil Merkel bereits angekündigt hat, bei der nächsten Bundestagswahl nicht mehr zu kandidieren, ist die CDU jetzt aber in einer Lage, in der sie noch nie war. Sie muss eine neue Kandidatin (oder einen neuen Kandidaten) finden, obwohl sie noch eine fest im Sattel sitzende Kanzlerin stellt. 1966, nach der notgedrungenen Rücktrittsankündigung Erhards, war die CDU bestenfalls in einer teilweise vergleichbaren Situation. Damals brauchte Kiesinger übrigens drei Wahlgänge in der Unionsfraktion, bis er sich gegen seine Konkurrenten als Kanzlerkandidat durchgesetzt hatte. Und selbst im dritten Wahlgang kam er nur auf 56 Prozent. Das zeigt, dass eine Kandidatenkür nicht nur demokratische Bereicherung sein kann, sondern auch viel Spaltpotenzial hat.

Die CDU täte deshalb gut daran, die Debatte über eine Kandidatur nicht ohne Not zu führen. Das liegt auch an den Umständen, die das Grundgesetz vorgibt. Denn eine Kanzlerin kann die CDU ja nicht so einfach austauschen wie eine Parteichefin - vor allem, wenn man vorherige Neuwahlen vermeiden will. Merkel kann zwar zurücktreten, so wie es Willy Brandt 1974 getan hat. Aber anders als 1974 ist diesmal nicht klar, dass der Koalitionspartner einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin dann auch mitwählt. Die CDU sollte die Kandidatenfrage deshalb erst dann klären, wenn sie die Lage kennt, in der gewählt werden muss. Also nicht jetzt.

© SZ vom 05.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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