Ibiza-Ausschuss:Ermittlungen gegen Österreichs Kanzler Kurz

Österreich: Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz in Wien

Kanzler unter Druck: Österreichs Regierungschef Sebastian Kurz

(Foto: imago images/photosteinmaurer.co)

Wegen mutmaßlicher Falschaussagen im Ibiza-Ausschuss werden der ÖVP-Politiker und sein Kabinettschef als Beschuldigte geführt. Und das Verfassungsgericht erzwingt zudem die Herausgabe weiterer Akten und E-Mails.

Von Cathrin Kahlweit, Wien

Wegen mutmaßlicher Falschaussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss über die "mögliche Käuflichkeit der türkis-blauen Regierung" werden Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz und sein Kabinettschef Bernhard Bonelli nun als Beschuldigte geführt. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen gegen den Kanzler und seinen Büroleiter aufgenommen, wie am Mittwoch bekannt wurde. Später an diesem für Kurz höchst unangenehmen Tag wurde dann auch noch bekannt, dass das Bundeskanzleramt Akten und E-Mails an den Ausschuss übergeben muss, deren Auslieferung Kurz bisher verweigert beziehungsweise deren Existenz er bestritten hatte. Der Verfassungsgerichtshof urteilte am Mittwoch, die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers sowie zahlreicher Mitarbeiter müssten übermittelt werden, nicht aber SMS vom Handy des Kanzlers.

Den Ermittlungen der WKStA wegen möglicher Falschaussage war eine Anzeige der Oppositionspartei Neos vorausgegangen, nachdem Kurz als Auskunftsperson im sogenannten Ibiza-Ausschuss angegeben hatte, er sei nicht an der Bestellung des jetzigen Chefs der österreichischen Staatsholding Öbag, Thomas Schmid, beteiligt gewesen. Tausende Chatprotokolle, die der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von Schmid vorliegen, legen aber nahe, dass Kurz sehr wohl in die Causa involviert war.

Laut der Anzeige von Neos, die der SZ vorliegt, besteht "insbesondere in Anbetracht der Dichte der Kommunikationsverläufe zwischen den Angezeigten bzw. der Angezeigten sowie in Anbetracht der politischen Brisanz der objektiv falsch dargestellten oder verschwiegenen Tatsachen der dringende Verdacht, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandselemente" der Falschaussage vorlägen. Ein "Nichterinnern" des Kanzlers sei "lebensfremd". In der Anzeige wird auch Finanzminister Gernot Blümel mit aufgeführt. Die Oppositionspartei nennt das Vorgehen der Regierungsspitze einen "Postenschacher von höchster Stelle, der offenkundig der Erlangung der vollständigen Kontrolle über das in der ÖBAG verwaltete Staatseigentum durch Netzwerke der Neuen Volkspartei diente" (Anm. d. Red.: die ÖVP nennt sich auch "Die neue Volkspartei").

Schmid, vormals Generalsekretär im Finanzministerium, gegen den die Staatsanwaltschaft schon seit Monaten ermittelt, hatte sich offenbar lange vor der Gesetzesreform, mit der die Öbag neu aufgestellt worden war, als deren Vorstandschef gesehen und sich mutmaßlich der Unterstützung des Kanzlers versichert. Später hatte er sich, wie die Chatprotokolle ebenfalls nahelegen, auch die Ausschreibung für den Chefposten demgemäß formulieren lassen, und - vermutlich mit Wissen von Kanzler und Finanzminister - Vorschläge für einen ihm genehmen Aufsichtsrat formuliert. Er wurde kurz nach Annahme des Öbag-Gesetzes zum Vorstandschef bestellt.

Kurz und Bonelli bestreiten die Beteiligung am "Postenschacher"

Textnachrichten von Schmid, die von den Ermittlern trotz Löschung wiederhergestellt werden konnten, weisen mit Zitaten wie "Kriegst eh alles was Du willst" darauf hin, dass Kurz in die Bestellung eingebunden war. Auch Finanzminister Gernot Blümel, gegen den die WKStA wegen Bestechlichkeit ermittelt, hatte mit Schmid im Vorfeld der Öbag-Vorstandsbestellung zahlreiche SMS ausgetauscht, darunter: "Schmid AG fertig".

Im Untersuchungsausschuss gab der Kanzler allerdings an, er habe nur aus der Ferne davon gehört, dass sich Schmid für den Posten interessiere. Auch Bonelli bestritt eine enge Beteiligung an dem, was die Opposition "Postenschacher" und "Selbstbedienung" nennt. Kurz hatte in einer Befragung am 24. Juni 2020 gesagt, von ihm sei die Planung, dass Schmid Öbag-Chef werde, nicht ausgegangen. "Aber soweit ich mich erinnern kann, hat er mich irgendwann davon informiert, dass er sich bewerben wird. Es war auch in den Medien ein Thema."

Es sei allgemein bekannt gewesen, dass sich Schmid für den Posten interessiere, und "es war sicherlich auch so, dass immer wieder davon gesprochen wurde, dass er ein potenziell qualifizierter Kandidat wäre". Behauptungen, es habe eine Absprache bezüglich der Bestellung von Schmid gegeben, seien eine "Unterstellung". Was andere täten, wisse er nicht immer. Er sei "Bundeskanzler und nicht Erziehungsberechtigter".

Die WKStA hält Kurz nun aber mehrere Falschaussagen vor; sie legte eine SMS von Schmid, nach der "Sebastian will, dass ich noch bleibe", als Hinweis darauf vor, dass Kurz sehr wohl im Gespräch mit dem damaligen Generalsekretär über seine Karriere gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft glaubt auch belegen zu können, dass sich der Kanzler, entgegen seiner Einlassung, sehr wohl mit der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Öbag befasst habe. Ähnliches gilt für Kabinettsminister Bonelli, der ausweislich der Chatprotokolle von Schmid früh mit der Causa befasst war.

Kurz sieht keinen Rücktrittsgrund

In einem ersten Statement, nachdem sein Beschuldigtenstatus bekannt geworden war, sagte Kurz, er werde auch im Falle eines Strafantrags der WKStA nicht zurücktreten. Es handele sich um ein Verfahren, das wegen des geringen Strafmaßes vor einem Einzelrichter landen würde. Laut der Zeitung Standard gab Kurz kurz vor einer Kabinettssitzung am Mittwochmorgen an, er sei erst vor Kurzem über seinen Beschuldigtenstatus informiert worden. Er habe im vergangenen Jahr im Ausschuss stundenlang versucht, auch lange zurückliegende Sachverhalte aufzuklären. Es sei aber offenbar "Methode geworden", mit "Unterstellungen eine aufgeheizte Stimmung zu erzeugen". Es werde schnell versucht, einem das Wort im Mund umzudrehen und Menschen in eine "Falschaussage hineinzudrängen".

Der Kanzler ist neben seinem Kabinettschef nicht der einzige, aber der höchstrangige ÖVP-Politiker, gegen den wegen Falschaussage im Untersuchungsausschuss ermittelt wird. Mehrere ÖVP-Politiker hatten unlängst öffentlich vorgeschlagen, die Wahrheitspflicht in Untersuchungssauschüssen abzuschaffen. Der stellvertretende SPÖ-Fraktionschef (Klubchef) Jörg Leichtfried sagte dazu: "Spätestens jetzt ist offensichtlich, warum die ÖVP die Wahrheitspflicht abschaffen will. ÖVP-Politiker wie Sebastian Kurz und ÖVP-nahe Auskunftspersonen hatten und haben im Untersuchungsausschuss immer wieder Probleme mit der Wahrheit." Auf Falschaussage stehe nach einer Verurteilung immerhin eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Sollte es zu einer Anklage gegen Kurz kommen, sei eine rote Linie überschritten, dann müsse er zurücktreten, sagte Leichtfried.

Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger erklärte, der Schritt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sei "ein starkes Zeichen dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert. Vor dem Gesetz müssen alle gleich sein." Im Kanzler, dem Finanzminister, dem Chef der Öbag und dem Kabinettschef des Kanzlers würden gleich vier Spitzen der Republik als Beschuldigte geführt. Das sei einzigartig und bestürzend. Die Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hält eine Verurteilung von Kurz für möglich. Zwar müsse nachgewiesen werden, dass jemand nicht versehentlich oder unbewusst die Unwahrheit gesagt habe, aber Kurz habe offenkundig mehrmals die gleiche Position wiederholt.

Der Untersuchungsausschuss zur möglichen Käuflichkeit der Republik, der nach dem Bruch der ÖVP/FPÖ-Koalition 2019 im Frühwinter 2020 eingesetzt worden war, hat in den vergangenen anderthalb Jahren zu einer zunehmenden Zerrüttung des Klimas zwischen Regierung und Opposition geführt. Weil die WKStA mehrere hochrangige ÖVP-Politiker ins Visier genommen hatte und auch im Ausschuss das Regierungshandeln der ÖVP unter Kanzler Kurz mehr Raum einnahm als die FPÖ unter ihrem früheren Parteichef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, sieht sich das Team um Kurz nach eigener Aussage einer Kampagne ausgesetzt. In Reaktion darauf griffen der Kanzler und andere ÖVP-Politiker die Justiz massiv an, unterstellten Leaks und eine politische Agenda; Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger wiederum bezeichnete den Ausschuss sinngemäß als Bauerntheater.

Auf die am Mittwochmittag eingegangene Nachricht des Verfassungsgerichtsurteils, dass der Kanzler vom Untersuchungsausschuss angeforderte Akten zu liefern habe, die das Höchstgericht bereits zuvor dringlich angemahnt hatte, teilte das Kanzleramt mit, man werde die Dokumente umgehend weiterleiten. Die Verfassungsrichter hatten dies auf Antrag der Oppositionsparteien im Ausschuss beraten und beschlossen, weil Kurz zuvor mitgeteilt hatte, alles Relevante sei bereits geliefert und alles Nicht-Relevante gelöscht. Er hatte dem Gericht auch Erklärungen von 692 Mitarbeitern des Kanzleramts übermittelt, die angaben, sie hätten bei der Suche in ihren Postfächern keine für den Untersuchungsgegenstand relevanten Informationen gefunden. Die Richter urteilten nun in einem Beschluss, welcher der SZ vorliegt, dies sei weder zulässig noch ausreichend. Kurz habe unrechtmäßig den Anspruch erhoben, zu beurteilen, welche Akten für das Parlament entscheidend seien. Er habe "damit lediglich seiner Behauptungs-, nicht aber auch seiner diesbezüglichen Begründungspflicht entsprochen". Ebensowenig sei es tragbar, dass Kurz meine, auch gegenüber dem Verfassungsgerichtshof nicht zur Vorlage der Bezug habenden Akten und Unterlagen verpflichtet zu sein. Dem Urteil ist unschwer zu entnehmen, dass das Verfassungsgericht dem Kanzler nicht glaubt, da sei einfach nichts mehr zu finden gewesen. Ein Punktsieg für Justiz und Parlament.

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