Süddeutsche Zeitung

Kampf gegen Rechtsextremismus:Bundesregierung beendet Streit über Neonazi-Datei

Der gemeinsamen Verbunddatei von Polizei und Verfassungsschutz über gewalttätige Neonazis steht nichts mehr im Weg: Das Bundesinnen- und das Justizministerium haben ihren Konflikt beigelegt. Es werden nicht nur Daten gewalttätiger, sondern auch "gewaltbezogener" Rechtsextremer gespeichert. Diese müssen jedoch beschuldigt oder verurteilt sein, nicht nur tatverdächtig.

Susanne Höll

Das CSU-geführte Bundesinnenministerium und das von der FDP-Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geleitete Justizministerium haben ihren Konflikt über eine neue Datei über gewalttätige Neonazis weitgehend beigelegt. Die beiden Häuser einigten sich nach Angaben aus Koalitionskreisen auf einen Kompromissvorschlag, bei dem das Innenministerium Abstriche an seinen ursprünglich weitgehenden Plänen in Kauf nimmt. Am Donnerstag sollen sich Experten beider Ressorts zu einer neuen Abstimmungsrunde treffen. Wenn letzte Unstimmigkeiten ausgeräumt würden, könne das neue Verbunddatei-Projekt bereits am 11. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Möglicherweise werde man die Entscheidung aber erst in der übernächsten Kabinettssitzung am 18. Januar treffen, hieß es.

Mit dem neuen Datei-Projekt zieht Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Konsequenzen aus den Pannen, die der Polizei und dem Verfassungsschutz bei der Fahndung nach der neonazistischen Zwickauer Terror-Zelle unterliefen. Die Polizeibehörden sowie die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern sowie der militärische Abschirmdienst sollen künftig alle ihre Informationen über gewalttätige Rechtsextremisten in eine Verbunddatei eingeben, die dann für alle Beteiligten zugänglich sind. So soll verhindert werden, dass eine gewalttätige Gruppe wie die Zwickauer Zelle aus dem Blickfeld aller deutschen Sicherheitsbehörden verschwindet.

Das Bundesjustizministerium hatte den ursprünglichen Plan als zu weitgehend abgelehnt und setzte nun Änderungen durch. So stieß sich Leutheusser an dem Vorschlag Friedrichs, nicht nur gewalttätige, sondern auch Daten über "gewaltbereite" Neonazis zu speichern. Im überarbeiteten Gesetzestext heißt es nun, es gehe um Daten von "gewaltbezogenen" Personen. Auch sollen nur Daten beschuldigter oder verurteilter Rechtsextremisten gespeichert werden, nicht die von Verdächtigen.

Friedrichs Pläne, die festgeschriebenen Speicherfristen für Daten auffälliger Rechtsextremisten von zehn auf künftig 15 Jahre zu verlängern, scheiterten komplett am Widerstand des Justizministeriums. Abstriche muss der Innenminister auch bei seinem Wunsch nach Verwendung der Verbund-Daten zu Recherche- und Analysezwecken hinnehmen. Das soll höchstens dann der Fall sein, wenn es um die Aufklärung gewalttätiger rechtsextremer Bestrebungen und Straftaten geht. Solche gemeinsamen Analyseprojekte von Polizei und Verfassungsschutz sollen zudem auf maximal zwei Jahre begrenzt werden, wobei eine Verlängerung um noch einmal zwei Jahre möglich sein soll. Diese Analysefunktion ist aber zwischen beiden Ressorts immer noch umstritten. Möglicherweise muss das Innenministerium ganz darauf verzichten.

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SZ vom 04.01.2012/kat
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