Süddeutsche Zeitung

Landgericht Berlin:Kalbitz darf nach Gerichtsurteil vorerst in AfD bleiben

Das Berliner Landgericht erklärt die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs und Rechtsaußen für unzulässig - aus formalen Gründen.

Von Jens Schneider, Berlin

Der äußerst rechte AfD-Politiker Andreas Kalbitz darf vorerst seine Rechte als Parteimitglied wieder wahrnehmen. Das Berliner Landgericht erklärte am Freitag die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger Landesvorsitzenden für unzulässig. Damit gehört Kalbitz zumindest bis zu einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder an. Er ist nach dem von ihm angestrengten Eilverfahren auch wieder Teil des AfD-Bundesvorstands, dem er seit einigen Jahren angehörte.

Im vergangenen Monat hatte der Bundesvorstand der Partei die Mitgliedschaft von Kalbitz in einer knappen Mehrheitsentscheidung für nichtig erklärt. Das Gremium lastete ihm an, dass er bei seinem Eintritt in die Partei 2013 frühere Mitgliedschaften in rechtsextremen Organisationen nicht angegeben habe. Dabei ging es um eine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern sowie eine Zugehörigkeit zu der inzwischen verbotenen rechtsextremen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz liegt eine Mitgliedsliste vor, auf der Kalbitz geführt wurde. Kalbitz bestreitet, Mitglied dieser Organisation gewesen zu sein.

Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei. So habe der Bundesvorstand unzulässigerweise entschieden. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden. Bei der Entscheidung habe die Frage, ob er Mitglied in der Heimattreuen Deutschen Jugend gewesen sei, keine Rolle gespielt.

Die Annullierung der Mitgliedschaft hatte massive Verwerfungen in der AfD ausgelöst. Während Parteichef Jörg Meuthen den Schritt forciert hatte, sprachen sich sein Co-Vorsitzender Tino Chrupalla und der Ehrenvorsitzende und Chef der Bundestagsfraktion, Alexander Gauland, dagegen aus. Er erklärte am Freitagabend, er "habe ein solches Ergebnis befürchtet". Die knappe Mehrheit im Bundesvorstand solle sich nun überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen wolle, "da diese offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führt". Dagegen erklärte Vize-Parteichefin Beatrix von Storch, Kalbitz sei mit seinem Hauptantrag gescheitert. Das Gericht habe die Frage des Endes der Parteimitgliedschaft dem Bundesschiedsgericht der AfD belassen. Kalbitz dürfe lediglich "kurzfristig bestimmte Mitgliedsrechte wahrnehmen".

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4942145
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.