Kabinettsbeschluss:Regierung erklärt vier weitere Länder zu sicheren Herkunftsstaaten

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Aus einem sicheren Land? Georgischer Flüchtling in einer Unterkunft in Niedersachsen. (Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung will nach Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko in Zukunft leichter abschieben.
  • Das Kabinett beschließt, die Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen.
  • Der Fall Sami A. zeigt, wie umstritten Abschiebungen in Maghreb-Staaten sind.
  • Unklar ist, wie nun der Bundesrat entscheidet.

Die Bundesregierung erklärt Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten. Das hat das Bundeskabinett bei seinem Treffen am Vormittag beschlossen. Innenminister Horst Seehofer begründete den Schritt vor der Presse damit, "dass wir auf der einen Seite die Humanität wollen" und "auf der anderen Seite aber auch Ordnung schaffen wollen".

Die Einstufung als sichere Herkunftsländer soll Abschiebungen in diese Staaten erleichtern. Die Bundesregierung begründet das Vorhaben mit geringen Chancen der Bewerber aus diesen Ländern: Sie erhalten in Deutschland nur selten Asyl. In der Regel geschieht das nur in Fällen persönlicher Verfolgung. Der subsidiäre Schutz kommt für sie nicht infrage, weil ihre Herkunftsländer keine Kriegs- oder Krisengebiete sind.

Leserdiskussion
:Sichere Herkunftsstaaten: Begrüßen Sie die Entscheidung der Bundesregierung?

Das Bundeskabinett erklärt Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten. Grund dafür sei, dass Bewerber aus diesen Staaten ohnehin geringe Chancen auf Asyl hätten. Die Einstufung soll Abschiebungen erleichtern. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

In Fällen persönlicher Verfolgung, betonte Seehofer, werde "natürlich ein individuelles rechtsstaatliches Verfahren durchgeführt", um Schutzmöglichkeiten zu prüfen. "Vulnerable Gruppen" sollen "beraten werden".

Grundsätzlich wolle das Kabinett alle Herkunftsländer mit einer geringen Schutzquote als sicher einstufen. Wenn weniger als fünf Prozent der Asylanträge aus einem Land angenommen werden, muss dieses Land sicher sein, so die Überlegung. Dazu kündigt Seehofer ein eigenes Gesetz an, das jetzt erarbeitet werden müsse.

Homosexualität ist in Maghreb-Staaten strafbar

Es ist nicht das erste Mal, dass die große Koalition die drei Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen will. In den vergangenen Jahren hatte der Bundesrat das aber immer verhindert. Vor allem Länder mit grüner und linker Regierungsbeteiligung sind gegen die Einstufung. Sie verweisen auf die aus ihrer Sicht unzureichende Menschenrechtslage in Marokko, Algerien und Tunesien. Unter anderem ist Homosexualität in den drei Maghreb-Staaten strafbar. Allerdings gibt es in Tunesien inzwischen Überlegungen, das zu ändern. Dazu, wie sie dieses Mal abstimmen wollen, ist von den Länderregierungen bislang wenig zu erfahren.

Im Fall von Tunesien kommt der Kabinettsbeschluss inmitten der Diskussion um die umstrittene Abschiebung des als islamistischer Gefährder eingestuften Sami A. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden kam als Student nach Deutschland, nicht als Asylsuchender, auch wenn er hier später Asyl beantragte. Bei ihm wie auch in ähnlichen Fällen geht es dann um die Frage, ob es Abschiebungshindernisse gibt. Das können zum Beispiel drohende Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland sein. Im Zweifelsfall muss ein Gericht entscheiden.

Bei Georgien ist es der erste Versuch der Bundesregierung, das Land auf die Liste zu setzen. Darauf stehen bislang sechs Balkanstaaten sowie Ghana und Senegal.

© SZ.de/dpa/afp/jsa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Constanze von Bullion, Berlin, Christian Wernicke, Düsseldorf

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