Kabinettsbeschluss:Mehr Rechte beim Vaterschaftstest

Väter sollen bald wie Mütter das Recht bekommen zu erfahren, von wem ihr Nachwuchs abstammt. Die dafür nötigen Genproben müssen alle Beteiligten aber freiwillig abgeben.

Männer sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach einem im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder einen Anspruch darauf, die Abstammung zu klären.

Kabinettsbeschluss: Auch Männer dürfen bald erfahren, vom wem ihr Nachwuchs abstammt.

Auch Männer dürfen bald erfahren, vom wem ihr Nachwuchs abstammt.

(Foto: Foto: dpa)

Die Neuregelung sieht vor, dass alle Betroffenen in die genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme der erforderlichen Proben dulden, wie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin mitteilte.

Diese Regelung war im Februar vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens Ende März 2008 eingefordert worden.

Bislang kann die Vaterschaft nur im Rahmen einer sogenannten Anfechtung geklärt werden. Stellt sich dabei heraus, dass der rechtliche nicht der biologische Vater ist, wird damit zwangsläufig das rechtliche Band zwischen Vater und Kind zerrissen.

Ein zusätzliches Verfahren soll nun einen Vaterschaftstest ermöglichen, ohne dass sich daraus zwingend rechtliche Konsequenzen ergeben. Der Mann kann im Rahmen dieses Verfahrens also der rechtliche Vater bleiben, auch wenn er nicht der biologische Vater ist.

Der neue "Anspruch auf die Klärung der Abstammung" ist an keine zeitlichen Fristen oder sonstigen Voraussetzungen geknüpft. Wird die Einwilligung von einem der Beteiligten versagt, kann sie unter Umständen vom Familiengericht ersetzt werden.

Das Verfahren kann allerdings für eine gewisse Frist ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht. Als Beispiel nannte Zypries besondere Lebenslagen, wie etwa eine psychische Krankheit des Kindes, Magersucht oder Selbstmordgefahr.

Unabhängig von diesem sogenannten Klärungsverfahren bleibt das eigentliche Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft bestehen. Das zweifelnde Familienmitglied hat laut Zypries die Wahl, ob es ein oder zugleich beide Verfahren in Anspruch nimmt.

Für die Anfechtung der Vaterschaft gilt auch in Zukunft grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren. Die Frist beginnt, wenn der Mann von Umständen erfährt, die ihn ernsthaft an seiner Vaterschaft zweifeln lassen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: