Dresden (dpa/sn) - Sachsen will den Staatsdienst besser vor Extremisten in den eigenen Reihen schützen. Am Dienstag brachte das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften auf den Weg. „Für Verfassungsfeinde ist im Staatsdienst kein Platz“, sagte Innenminister Armin Schuster (CDU). Ziel sei es, Verfassungsfeinde schon vor Eintritt in den Dienst auszuschließen. Zugleich gelte es, denjenigen, die sich schon im Staatsdienst befänden, das Leben so schwer wie möglich machen.
„Aktuelle Entwicklungen zeigen uns immer wieder, dass die vorhandenen rechtlichen Instrumente nicht ausreichen, um entschlossen und konsequent gegen Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst vorzugehen“, erklärte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Die im Entwurf vorgeschlagenen Reformen im Disziplinarrecht würden den öffentlichen Dienst und die Justiz widerstandsfähiger gegen Extremistinnen und Extremisten machen.
Zu den Maßnahmen gehört eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz für alle Polizisten und Justizvollzugsbeamten, bevor sie in ein Beamtenverhältnis übernommen werden. Damit wird zugleich ein Teil des Konzeptes der sächsischen Regierung gegen Rechtsextremismus umgesetzt. „Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen schaffen wir die rechtliche Grundlage, um bereits bei der Einstellung von Bediensteten im Justizvollzug noch genauer hinschauen zu können.“ Es gehe darum, eine „Unterwanderung in diesem Bereich zu verhindern.“
„Ich halte diese punktuelle Neuerung für notwendig, da die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten eine enorm hohe Verantwortung mit Blick auf die Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols in einem grundrechtssensiblen Bereich ausüben“, sagte Meier.
Unterschiedlich bewerteten Schuster und Meier die Frage, ob der „Verfassungstreuecheck“ auch für Beamte anderer Bereiche gelten soll. Während der Innenminister sich vorstellen konnte, dass des „Nachahmer“ geben wird, hielt Meier nichts davon und erinnerte dabei auch an den Radikalenerlass von 1972.
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