Süddeutsche Zeitung

Kabinett verlängert Anti-Terror-Paket:Warum manche Gesetze ein Verfallsdatum brauchen

Lebensmittel dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Gesetze, deren Haltbarkeit überschritten ist, gelten dagegen weiter. Seit 2001 fragen die Geheimdienste Daten ab, ohne dass je ein Richter dies geprüft hätte. Jetzt werden die Maßnahmen nochmal verlängert: Aus Gesetzen, die in Zeiten der Not geschaffen wurden, wird Alltag - ohne Not.

Heribert Prantl

Das Bundeskabinett hat soeben beschlossen, die Anti-Terror-Gesetze noch mal für vier Jahre zu verlängern. Es sind dies nicht irgendwelche Nullachtfünfzehn-Gesetze, sondern die Nineeleven-Gesetze, die Quasi-Notstandsgesetze also, die nach den Anschlägen von 2001 in New York und Washington hektisch erlassen wurden.

Das Verfallsdatum dieser Gesetze wird nunmehr schon ein drittes Mal verändert. Erst sollten diese Gesetze fünf Jahre lang angewendet werden, dann zehn; jetzt wird die Zeit auf 14 Jahre ausgedehnt. Das wirft Fragen auf.

Lebensmittel haben ein Haltbarkeitsdatum. Wenn das überschritten ist, verändern sich Aroma und Konsistenz: Das Brot verschimmelt, das Fleisch vergammelt, die Sache stinkt. In der Finanzwelt stinkt auch ziemlich viel; daher haben immer mehr Leute das Gefühl, dass das Haltbarkeitsdatum des Kapitalismus abgelaufen ist.

Aber das ist eine andere Geschichte; die lässt sich mit Paragraphen nicht so einfach verlängern, wie das bei den Sicherheitsgesetzen gemacht wird. Diese Gesetze sollen so etwas Ähnliches sein wie Medizin für die Gesellschaft. Gerade bei Arzneimitteln gibt es aber ein Verfallsdatum, das besonders genau zu beachten ist. Wenn der Apotheker das Zeug im Regal lässt, um es weiter zu verkaufen und immer wieder ein neues Datum auf die Packung schreibt - dann ist er ein Betrüger. Der Inhaber des Geschäfts gilt fortan als unzuverlässig, die Behörden sperren seinen Laden zu. Mit Recht.

Der Gesetzgeber legalisiert das Illegale

Ausgerechnet dann aber, wenn es ums Recht geht, ist scheinbar alles anders. Da kommt der Gesetzgeber und legalisiert das Illegale. Er beschließt per Gesetz einfach ein neues Verfallsdatum. Er arbeitet nach dem Rezept Mephistopheles': "Es erben sich Gesetz und Rechte, wie eine ew'ge Krankheit fort" - mit der Besonderheit freilich, dass die Bundesregierung diese Praxis nicht als Krankheit begreift, sondern als koalitionspolitische Großtat rühmt.

Aus Gesetzen, die vor zehn Jahren als Notgesetze für eine vermeintliche Notzeit gemacht waren, wird also jetzt ohne Not Alltag. Zugleich mit der Verlängerung wurde beschlossen, dass diese Alltags-Not-Gesetze nun endlich evaluiert werden sollen. Das heißt: Es soll also geprüft werden, ob sie überhaupt geeignet sind. Was ist eigentlich in den vergangenen zehn Jahren gemacht worden?

Dies: Die Geheimdienste durften überall (bei Banken, Telekommunikationsdienstleistern etc.) Daten abfragen und Auskünfte einholen, ohne dass der Betroffene jemals davon erfuhr. Und kein Richter hat je, wie es im Rechtsstaat sein müsste, diese Grundrechtseingriffe geprüft und genehmigt.

Es prüft auch kein Richter nachträglich. Dies wäre aber eigentlich die richtige Form der "Evaluation". Stattdessen soll nun die parlamentarische Kontrolle solcher Maßnahmen verbessert werden; das ist besser als nichts, aber nicht viel. Im Rechtsstaat hat Grundrechtseingriffe der Richter zu prüfen. Das Grundgesetz sieht Ausnahmen vor. Es steht aber dort nicht, dass aus der Ausnahme die Regel werden darf.

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SZ vom 18.08.2011/olkl
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