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Kabinett - München:Kontakte, Feiern, Katastrophenfall: Lockerungen in Bayern

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München (dpa/lby) - Nach Monaten im Corona-Ausnahmezustand werden in Bayern Infektionsschutzmaßnahmen wie die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert: Ab Mittwoch dürfen sich im öffentlichen Raum wieder Gruppen von bis zu zehn Personen treffen. Bislang war dies auf Angehörige zweier Haushalte beschränkt. In privaten Räumen und Gärten gibt es dann gar keine Beschränkungen mehr. Darüber hinaus beschloss das Kabinett am Dienstag in München weitere Lockerungen etwa für Gastronomie, Kultur und Handel sowie das Ende des seit dem 16. März geltenden landesweiten Katastrophenfalls.

"Wir haben jetzt weitere Erleichterungen beschlossen, aber mit Vorsicht und schrittweise", sagte Ministerpräsident Markus Söder nach der Sitzung. Der Freistaat bleibe seiner Linie treu und könne genau sehen, wie sich dies auf die Ausbreitung des Virus auswirke. "Mein Rat ist, dass wir diesen Weg in Bayern weiter fortsetzen." Der CSU-Chef warnte vor allzu großer Sorglosigkeit: "Corona ist nicht besiegt." In China zeige sich, wie schnell die Infektionen wieder zurückkommen könnten. "Ein Funke reicht und die ganze Steppe brennt."

Die weiteren Beschlüsse neben der Lockerung der Kontaktbeschränkungen im Überblick:

FEIERN UND PRIVATE VERANSTALTUNGEN: In Bayern steht auch größeren privaten Feiern und Veranstaltungen nichts mehr im Wege: Ab Montag (22. Juni) dürfen wieder Hochzeits- und andere Feiern, aber auch Schulabschlussfeiern und Vereinssitzungen stattfinden - mit bis zu 50 Personen in Innenräumen oder 100 Personen im Freien.

RESTAURANTS: Gaststätten und Biergärten dürfen ab kommendem Montag eine Stunde länger bis 23.00 Uhr geöffnet bleiben.

SCHWIMMBÄDER: Nach den Freibädern dürfen ab 22. Juni auch Hallenbäder, Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder samt Wellness-Bereichen wieder öffnen. Auf Campingplätzen sollen wieder gemeinsame Sanitärbereiche genutzt werden dürfen.

KULTUR: Bei Kulturveranstaltungen sind ab dem 22. Juni wieder mehr Zuschauer erlaubt. Veranstaltungen in Innenräumen dürfen dann mit bis zu 100 Gästen mit zugewiesenen Sitzplätzen, in Außenbereichen mit bis zu 200 Zuschauern stattfinden. Die Zahlen würden somit verdoppelt, sagte Söder. Die Maskenpflicht gelte dagegen weiter und soll auch in absehbarer Zeit nicht eingestellt werden. "Die Maske ist die einzige wirksame Maßnahme gegen das Virus", sagte Söder. Seit dem 15. Juni sind Theater-, Kino- und Konzertveranstaltungen unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder möglich. Die krisengeschüttelte Kulturbranche hatte die bisherigen Auflagen massiv kritisiert, weil Events oftmals unwirtschaftlich seien. Weiterhin gilt aber das Verbot für Großveranstaltungen bis Ende August.

KIRCHEN UND CHÖRE: Lockerungen gibt es auch für Kirchgänger: In Gottesdiensten schrumpft der vorgeschriebene Mindestabstand von derzeit noch zwei Metern auf 1,5 Meter. Auch Laien-Chöre dürfen ab Sonntag wieder gemeinsam singen, unter strengen Auflagen wie zwei Meter Sicherheitsabstand und begrenzter Probendauer.

BUSUNTERNEHMEN: Für den Betrieb von Reisebusunternehmen gelten künftig dieselben Regelungen wie für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr. Das heißt, auf allen Plätzen dürfen Fahrgäste mit Masken sitzen. Auch Gruppenreisen sind wieder erlaubt.

HANDEL: Zudem lockert Bayern nun die Regeln für den Handel. Ab dem 22. Juni können sich in Läden, aber auch in Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Museen sowie Zoologischen Gärten rund doppelt so viele Menschen pro Quadratmeter aufhalten wie bisher. Mitarbeiter können auf Masken verzichten, wenn sie etwa durch Glasscheiben bereits geschützt sind.

SPORT: Gute Nachrichten gibt es auch für Sportler: Ab dem 22. Juni ist der Lehrgangsbetrieb wieder gestattet. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich aus der Raumgröße und der Art der Belüftung.

HILFE FÜR KOMMUNEN: Zur Unterstützung der Kommunen in der Corona-Krise verdoppelt der Freistaat zudem in diesem Jahr die Finanzhilfen des Bundes. "Das heißt, die bayerischen Kommunen können in diesem Jahr mit rund vier Milliarden Euro zusätzlich rechnen", sagte Söder. Das Geld stamme aus den bisherigen vom Landtag beschlossenen Kreditermächtigungen im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts. Konkret können die Städte und Gemeinden sie für Steuerausfälle, den Personennahverkehr und zur Deckung von Kosten für Unterkünfte verwenden.

HAUSHALT: Söder kündigte zudem an, dass Bayern in diesem Jahr keine weiteren Kreditermächtigungen zur Bekämpfung der Corona-Krise beantragen werde. Sollten die bisherigen Mittel aus den ersten beiden Nachtragshaushalten nicht komplett genutzt werden, könne in diesem Jahr sogar noch etwas zurückgezahlt werden.

Die Lockerungen hatte der Koalitionsausschuss bereits am Montagabend festgezurrt. Inhaltlich waren CSU und Freie Wähler nach mehrstündigen Beratungen auf einer Linie. Zuletzt hatte es in der Koalition immer wieder Ärger gegeben. Am Dienstag zeigte sich, dass CSU und Freie Wähler bei den Lockerungen weiter nicht im Gleichklang agieren. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) forderte eine Öffnungsperspektive für Kneipen und Bars in den kommenden 14 Tagen, Söder betonte, das Thema zurückhaltender angehen zu wollen.

Wegen des inzwischen starken Rückgangs der Infektionszahlen lockert Bayern seit einiger Zeit schrittweise seine anfangs sehr strikten Anti-Corona-Maßnahmen. Unter anderem beginnt nun auch für die letzten Schüler im Freistaat wieder zumindest phasenweise der Präsenzunterricht an den Schulen. Ab 1. Juli sollen zudem wieder alle Kinder in ihre Kindertagesstätten zurückkehren dürfen. Für Kitas und Schulen gelte das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen.

Hinzu kommen sollen jetzt auch Lockerungen bei den Besuchsregelungen für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime - je nach örtlichen Begebenheiten sollen mehr Besuchsmöglichkeiten geschaffen werden.

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