Justizreform:Polen besiegelt das Ende der unabhängigen Justiz

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Tausende Demonstranten protestierten am Sonntag in Warschau vor dem Obersten Gericht gegen die von der Regierung geplanten Reformen. (Foto: Czarek Sokolowski/AP)
  • Das polnische Parlament hat einem Gesetz zugestimmt, das die Beseitigung einer unabhängigen Justiz einleitet.
  • In der Reform geht es ums Oberste Gericht, das letzte einflussreiche Organ der unabhängigen Judikative.
  • Seit ihrem Antritt hat die PiS-Regierung etliche juristisch fragwürdige Gesetze erlassen, die beispielsweise den Nationalen Medienrat oder Abhörvollmachten von Geheimdiensten betreffen.

Von Florian Hassel, Warschau

Wenn der Chef Gesetzgebung im Eiltempo befiehlt, müssen auch Senatoren eine Nachtschicht einlegen. Und so war es halb drei Uhr früh, als die Senatoren der oberen Kammer des polnischen Parlaments in der Nacht auf Samstag einem Gesetz zustimmten, das Experten zufolge die letzte Etappe der Beseitigung einer unabhängigen Justiz einleitet.

Noch vor Beginn der Sommerpause "muss das Thema Gerichte abgeschlossen sein", ließ Jarosław Kaczyński, Chef der Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS), allen PiS-Parlamentariern vorgeben.

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Die Senatoren stimmten einem Gesetz zu, das erst drei Tage zuvor im Sejm, der unteren Parlamentskammer, auf die Tagesordnung gesetzt und dort sofort angenommen worden war. Das Gesetz löst den Landesrichterrat (KRS), der als Verfassungsorgan die Unabhängigkeit polnischer Richter wahren soll, in seiner bisherigen Form auf und unterstellt den Rat Parlament und Justizminister.

Ein weiterer Gesetzentwurf sieht vor, den Obersten Gerichtshof aufzulösen

Dadurch wird die Wahl und Ernennung aller Richter Polens der Regierungsmehrheit und dem Justizminister unterstellt. Eine zusätzliche Neuerung erlaubt dem Justizminister, alle Gerichtspräsidenten und ihre Stellvertreter zu ernennen und zu entlassen.

Ein weiterer Gesetzentwurf vom 13. Juli sieht vor, den Obersten Gerichtshof - neben dem Verfassungsgericht Polens wichtigstes Gericht - in seiner bisherigen Form aufzulösen und alle Richter zu entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken. Über Neubesetzungen entscheidet der Justizminister.

Zudem soll eine neue, vom Justizminister kontrollierte Disziplinarkammer alle Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare und weitere Mitwirkende des Rechtssystems disziplinieren können - bis hin zu ihrer Entlassung.

Wird Kaczyńskis Anweisung umgesetzt, muss der von der PiS mit absoluter Mehrheit kontrollierte Sejm das Gesetz bis zum kommenden Freitag beschließen. Der Senat - ebenfalls unter PiS-Kontrolle - tagt länger und könnte bis zum 28. Juli zustimmen.

Fünf ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichtes warnen nun: Die Annahme der Gesetze werde die Unabhängigkeit der Gerichte abschaffen und "den Status der Republik Polen als demokratischer Rechtsstaat dauerhaft zerstören". Der Oberste Gerichtshof ist die letzte einflussreiche, noch unabhängige Institution der Justiz. Seine Präsidentin Małgorzata Gersdorf rief Anfang 2017 auf einem Kongress alle polnischen Richter zum Widerstand gegen rechtswidriges Vorgehen der Regierung und des ebenfalls von der PiS gestellten Präsidenten Andrzej Duda auf.

Dieser hatte gleich zum Antritt der PiS-Regierung, im November 2015, zwei Politiker der Partei begnadigt, die wegen Amtsmissbrauchs und illegalen Abhörens bereits in erster Instanz verurteilt worden waren. Mit der Begnadigung ermöglichte Duda, dass einer der Verurteilten - Mariusz Kamiński - Koordinator aller polnischen Geheimdienste werden durfte.

Am 30. Mai urteilte der Oberste Gerichtshof indes, eine Begnadigung in einem noch gar nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahren sei rechtswidrig; die Entscheidung des Präsidenten deshalb ungültig. Doch Regierung und Präsident ignorieren das Urteil des Obersten Gerichts.

Seit ihrem Antritt hat die PiS-Regierung etliche juristisch fragwürdige oder verfassungswidrige Gesetze erlassen: etwa zur Beseitigung der Unabhängigkeit eines Nationalen Medienrates, zu Abhörvollmachten von Polizei und Geheimdiensten, zu Änderungen des Strafrechts, zum Verfassungsgericht. Auch das Gesetz über die Umgestaltung des Landesrichterrats und der Entwurf zum Obersten Gericht sind nach übereinstimmender Meinung nicht nur polnischer Juristen verfassungswidrig oder widersprechen internationalen Rechtsstandards.

Duda vereidigte drei verfassungswidrig gewählte Richter

Von Dezember 2015 bis August 2016 erklärte das Verfassungsgericht mehrere Gesetze der neuen Regierung für verfassungswidrig. Doch Ministerpräsidentin Beata Szydło weigerte sich, diese Urteile im Gesetzblatt zu veröffentlichen - ein Verfassungsbruch, den seit der Gründung des polnischen Verfassungsgerichtes 1986 niemand wagte, nicht einmal die Kommunisten. Präsident Duda weigerte sich, drei rechtmäßig unter der Vorgängerregierung gewählte Verfassungsrichter zu vereidigen. Stattdessen vereidigte er drei von der PiS (verfassungswidrig) gewählte Richter.

Mittlerweile ist das Verfassungsgericht unter Regierungskontrolle: Ende Dezember 2016 setzte die PiS ihre Gefolgsfrau Julia Przyłębska als neue Präsidentin durch. Przyłębska, die zuvor als Richterin in Posen von der dortigen Richterkammer miserable Beurteilungen bekam und über keinerlei Erfahrung als Verfassungsjuristin verfügt, schickte als Erstes den Vize-Präsidenten des Gerichts in Zwangsurlaub. Seitdem lässt sie nur noch von der Pis gestellte Verfassungsrichter zu politisch heiklen Fragen zu oder verschiebt entsprechende Verhandlungen.

Der Kampf um das Oberste Gericht ist auch deshalb so brisant, weil es am 12. September über die Rechtmäßigkeit der Ernennung Przysłębskas entscheiden wollte.

© SZ vom 18.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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