Es ist ein eindringlicher Appell. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Justizminister der Länder am Freitag zusammen mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Angriffe auf die Justiz scharf verurteilt. Anlass sind die Anfeindungen, die Richter nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts erleben. Das Gericht hatte am Montag in Eilentscheidungen beschlossen, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen Anfang Mai nicht rechtens war. Die Entscheidungen erschweren Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Wende in der Migrationspolitik, die die Unionsparteien im Wahlkampf versprochen hatten.
In der gemeinsamen Erklärung der Ministerinnen und Minister heißt es jetzt, man sehe „mit großer Besorgnis die Zunahme an persönlichen Anfeindungen gegenüber Angehörigen der Justiz“. Und man verurteile entschieden jegliche Angriffe auf die Unabhängigkeit der Richter. Diese sei „ein unverzichtbares Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats“. Wer sie angreife, greife „die Grundwerte unserer Verfassung an“.
„Unser Ziel ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Justiz zu bewahren und zu fördern“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Sie endet mit dem Versprechen: „Wir stehen geschlossen an der Seite der Gerichte und Staatsanwaltschaften.“
Für die Betroffenen seien die Attacken zutiefst belastend, sagte Hubig
Bundesjustizministerin Hubig sagte, nach den Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts erlebe man „massive Attacken auf die Justiz“. Für die betroffenen Richter seien solche Angriffe zutiefst belastend. Die Angriffe würden sich „nicht nur gegen einzelne Personen, sondern gegen das Recht selbst“ richten – das sei alarmierend.
Die Justizministerinnen und -minister hatten sich im sächsischen Bad Schandau zu ihrer Frühjahrskonferenz getroffen. Sie übernahmen dabei auch einen Vorschlag Hamburgs zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt. Diese sollen in Zukunft schnell und unkompliziert aus dem Mietvertrag einer gemeinsamen Wohnung mit dem Täter ausscheiden können. Ihnen soll dadurch der Neuanfang erleichtert werden.
Opfer häuslicher Gewalt sollen Mietverträge einfacher kündigen dürfen
Zwar kann dem Opfer schon jetzt die bisher gemeinsam bewohnte Wohnung allein zur Nutzung zugewiesen werden. „Insbesondere wenn die Opfer in ein Frauenhaus geflüchtet sind, wollen sie aber häufig nicht in das bisherige Umfeld zurückkehren“, heißt in dem Hamburger Vorschlag. In solchen Fällen steht den Opfern zwar in der Regel ein Anspruch gegen den Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrags zu – ein gemeinsam geschlossener Vertrag muss ja von beiden Mietparteien gekündigt werden. Diesen Anspruch müssen die Betroffenen aber im Streitfall in einem Zivilprozess oder – im Fall verheirateter Mieter – vor den Familiengerichten geltend machen. Bis zur Kündigung und Räumung der Wohnung haften die Opfer häuslicher Gewalt für weitere Forderungen aus dem Mietverhältnis gesamtschuldnerisch mit.
Durch diese Rechtslage könne „den Opfern häuslicher Gewalt im Streitfall ein langwieriger belastender Rechtsstreit aufgezwungen werden“, sagte die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Es sei aber „unzumutbar, in dieser Zeit auch noch die Miete des Täters mitzufinanzieren und damit häufig selbst nicht die Ressourcen für eigene neue und sichere vier Wände zu haben“.
Deshalb müsse es einfacher werden und schneller gehen, den Zustimmungsanspruch gegen den Mitmieter durchzusetzen. Damit entziehe man „den Tätern auch die Möglichkeit, über die gemeinsame Wohnung weiter Kontrolle und Macht über die Opfer auszuüben“. Das Bundesjustizministerium soll deshalb jetzt schnell entsprechende gesetzliche Regelungen prüfen.
Die Landesjustizminister begrüßten in Bad Schandau auch den von der Bundesregierung geplanten neuen Pakt für den Rechtsstaat. Die große Koalition will die Justiz zusammen mit den Ländern durch eine bessere Digitalisierung, schnellere Verfahrensabläufe sowie mehr Personal „zukunftsfest machen“ – das haben Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag versprochen. Die Landesjustizminister nutzten diese Vorlage in Bad Schandau und verlangten, dass sich der Bund an der Finanzierung von mindestens 2000 neuen Stellen „angemessen und nachhaltig beteiligt“.
Strafjustiz ist „Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung“
Der Deutsche Richterbund (DRB) forderte Bund und Länder auf, die Probleme der Justiz jetzt sehr schnell lösen. Steigende Kriminalitätszahlen und immer neue Strafgesetze hätten zu Verfahrenszahlen auf Rekordniveau geführt, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. „Die Staatsanwaltschaften schieben heute fast eine Million unerledigte Fälle vor sich her.“ Bundesweit würden mehr als 2000 Staatsanwälte und Strafrichter fehlen, weshalb Strafverfahren immer länger dauern würden und Ermittler Fälle immer öfter vorzeitig einstellen müssten. „Nur noch etwa jedes 15. Strafverfahren in Deutschland hat zuletzt zu einer Anklage geführt“, sagte Rebehn. Die Strafjustiz sei „zum Flaschenhals bei der Kriminalitätsbekämpfung geworden“.

