Justizministerium:Mehr Schutz für Whistleblower

Für Whistleblower soll es künftig mehr Rechtssicherheit geben. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) für den Schutz von Personen auf den Weg, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen. Darin heißt es, dass Whistleblower derzeit ein "erhebliches Risiko" eingehen, "wenn sie einen Rechtsverstoß an externe Stellen melden". Das Regelwerk solle nun "Rechtsklarheit" darüber schaffen, "wann und durch welche Vorgaben" Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber künftig geschützt sind. Konkret sieht der Regierungsentwurf vor, dass "Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit" Informationen über Verstöße erlangt haben, diese "an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen". Es handelt sich dabei um Verstöße, die etwa straf- oder bußgeldbewährt sind oder gegen europäisches Recht verstoßen. Die Hinweisgeber müssen sich dabei entweder an interne Meldestellen - zum Beispiel in Betrieben und Behörden - oder an externe Meldestellen des Bundes und der Länder wenden. Wenden sich Hinweisgeber wiederum über soziale Netzwerke oder die Medien an die Öffentlichkeit, sind sie nur "in bestimmten Fällen geschützt", wie es in der Begründung des Regelwerks heißt. Das ist etwa dann der Fall, wenn "eine externe Meldung an die für diese Meldung zuständige Behörde fruchtlos geblieben ist" oder die "Gefahr irreversibler Schäden" besteht.

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