Justizminister vs. Bundestagspräsident:Partnerschaft ohne Bundestag

Tag der offenen Tür der Bundesregierung

"Die Heimlichtuerei muss ein Ende haben", sagt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Er will ein Transparenzregister schaffen.

(Foto: Paul Zinken/dpa)

Parlamentarier sollen Abkommen mit Westafrika nicht ratifizieren. Heiko Maas widersetzt sich der Forderung von Norbert Lammert.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Wann der Bundestag Verträge förmlich ratifizieren muss, ist eine ziemlich knifflige Frage. Für Verträge etwa, die "die politischen Beziehungen des Bundes regeln", sieht das Grundgesetz eine Zustimmung des Bundestages zwingend vor. Nur: Welcher Vertrag regelt diese "politischen Beziehungen", welcher bloß Fragen etwa der wirtschaftlichen Zusammenarbeit?

Eine ganze Reihe von Abgeordneten sahen derlei politischen Beziehungen zuletzt im Abkommen der EU mit Westafrika berührt. Das Abkommen, das auf den Cotonou-Vereinbarungen des Jahres 2000 beruht, soll eine "privilegierte Wirtschaftspartnerschaft" mit den Staaten Westafrikas aufbauen, es soll Produkten von dort den Weg in die EU bahnen und umgekehrt. 2014 wurden die Verhandlungen nach mehr als zehn Jahren abgeschlossen. Seitdem währt ein Streit, in dem zuletzt auch scharfe Geschütze aufgefahren wurden. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

Im März etwa schloss sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) den kritischen Stimmen im Parlament an. Das Abkommen brauche die Zustimmung des Bundestags, verlangte er in einem Schreiben an Justizminister Heiko Maas (SPD), über das seinerzeit der Spiegel berichtete. Andernfalls sei nicht auszuschließen, dass die Karlsruher Richter am Ende die Causa klären müssten.

Justizminister Maas widersetzt sich der Forderung von Bundestagspräsident Lammert

Seit Kurzem ist klar, was Maas davon hält: nichts. "Unzweifelhaft" sei es, dass die Regelungen "nicht geeignet sind, die politischen Beziehungen (...) zu regeln", heißt es im Antwortbrief. Er liegt der Süddeutschen Zeitung vor. "Hiermit geht auch kein Verlust demokratischer Legitimation einher." Schließlich liege die gesamte Außenwirtschaftspolitik in der Verantwortung der EU. Und in derlei Fällen sehe das Grundgesetz nur eine Mitwirkung des Bundestags vor. Der muss dann, so verlangt es Artikel 23, lediglich unterrichtet werden. Auch bei dem Abkommen mit Westafrika gab es so eine Unterrichtung.

Nur sind viele Abgeordnete damit nach wie vor nicht zufrieden. "Hier wird ein gefährliches Präjudiz geschaffen", sagt etwa der SPD-Entwicklungspolitiker Sascha Raabe. "Für mich ist das verfassungswidrig." Die Regierung dürfe die Parlamentsbeteiligung nicht beschneiden. Er verweist auch auf die Dinge, die im neuen Abkommen nicht geregelt wurden - etwa Fragen des Umweltschutzes oder der Kinderrechte. Die Abgeordneten berufen sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der hatte schon im vorigen Jahr dargelegt, dass sich eine Beteiligung des Parlaments durchaus begründen ließe - wenn sich etwa Handelspolitik "zu einem zentralen Element der Gestaltung der internationalen Beziehungen entwickelt hat". Und sollte das doch nicht zwingend sein, "so schließt dies eine fakultative Beteiligung nicht aus". So weit aber will Maas nicht gehen: "Förderlich" sei es, wenn der Bundestag sein Interesse "durch eine Entschließung verdeutlichen könnte", empfiehlt er.

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