Süddeutsche Zeitung

Justizminister Bausback:"Eine ganz klare Kante"

Der Bundesjustizminister will die Definition von Mord und Totschlag ändern. In der Union gibt es Widerstand. Bayerns Justizminister erklärt, was ihn stört.

Interview von Joachim Käppner

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will die Definition von Mord und Totschlag ändern. Unter anderem sollen die aus der Nazi-Zeit stammenden Vorschriften zu Mordmerkmalen - wie "niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke" - wegfallen. Eine Expertenkommission hat dies vorgeschlagen, in der Union gibt es Widerstand. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) erklärt, was ihn stört.

Was haben Sie eigentlich dagegen, den Gerichten mehr Spielraum zu geben und sie nicht gleich auf "lebenslang" festzulegen?

Das wäre eine Operation am offenen Herzen des Strafrechts. So etwas macht man nicht ohne wichtigen Grund, und es gibt keinen. Ich sehe hier keinerlei Reformbedarf, der Koalitionsvertrag sieht das Thema deshalb auch nicht vor. Bundesjustizminister Maas sagt ja: Es gehe ihm nicht darum, denjenigen, der einen anderen Menschen tötet, milder zu bestrafen. Dann darf er aber auch nicht die absolute Strafandrohung "lebenslang" relativieren.

Sie befürchten, die Strafen für Mord könnten sinken?

Das wäre möglich, und das möchte ich nicht. Eine Reform, die voraussichtlich zur Absenkung des Strafniveaus bei Tötungsdelikten führen würde, könnte dazu führen, dass die Strafen insgesamt sinken. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung dafür Verständnis hätte. Mir hat kürzlich ein Staatsanwalt anlässlich des Mordes an einem Kleinkind gesagt: Die Menschen erwarten, dass der Rechtsstaat beim Schutz des Lebens eine ganz klare Kante zeigt. Und das tut er bestimmt nicht, indem er die lebenslange Freiheitsstrafe infrage stellt. Die Wertschätzung des Lebens gehört zu den unumstößlichen Pfeilern unserer Rechtsordnung. Für mich bedeutet die Strafandrohung "lebenslänglich", dass der Rechtsstaat das Tötungstabu absolut zur Geltung bringt.

Ist es wirklich gerecht, einen Kindermörder genauso zu behandeln wie eine Frau, die seit Jahren von ihrem Mann misshandelt wurde und ihn "heimtückisch" im Schlaf ersticht?

Die Gerichte finden gerechte Lösungen. Es wird doch nicht in jedem Fall lebenslange Haft verhängt; es kommt in der Praxis der Gerichte immer auf die konkreten Umstände an. Wir haben uns sehr gründlich unter Bayerns Richtern umgehört: Die meisten sind mit dem geltenden Recht und seinen Möglichkeiten zufrieden.

Die Mordmerkmale stammen noch aus der Nazi-Zeit - ist das nicht Grund genug für eine Reform?

In der Tat stammen Teile der Strafrechtsparagrafen 211 und 212 noch aus dem Jahr 1941. Entscheidend ist aber doch, dass das Strafrecht bei Mord seit vielen Jahrzehnten durch die rechtsstaatliche Justiz angewendet und ausgeformt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat bei allen Mordmerkmalen, die es beleuchtete, die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz bejaht.

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Quelle:
SZ vom 01.07.2015
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