Justiz:"Strafverschärfung schützt keine Kinder!"

Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins, über Konsequenzen aus den aktuellen Missbrauchsfällen und die Einschränkung von Freiheitsrechten in der Corona-Pandemie.

Von Wolfgang Janisch

In dieser Woche trifft sich der Deutsche Anwaltverein zum Anwaltstag - nicht in Wiesbaden, wie geplant, sondern im Netz. DAV-Präsidentin Edith Kindermann wirft zum Auftakt einen Blick auf die Rechtspolitik.

SZ: Frau Kindermann, Anwälte sehen sich als Wächter des Rechtsstaats. In NRW ist gerade wieder ein schlimmer Fall von Kindesmissbrauch bekannt geworden, der den Ruf nach härteren Strafen ausgelöst hat - unterstützt durch die Bundesjustizministerin. Ist das die richtige Reaktion?

Edith Kindermann: Der Ruf nach Strafverschärfung ist in solchen Fällen ein leider üblicher Reflex, und ich weigere mich entschieden, ihm nachzugeben. Denn dieser Reflex führt dazu, dass alle Zeit, die man für die öffentliche Diskussion verwendet, wieder nur den Blick auf das Strafrecht lenkt. Strafverschärfung schützt keine Kinder! Das Strafrecht ist die falsche Baustelle. Es wird das Problem nicht lösen, auch dann nicht, wenn es verschärft wird.

Missbrauchsfälle in Lügde

Es gab wiederholt Hinweise auf den Kindesmissbrauch auf dem Campingplatz Lügde, lange Zeit reagierten weder Jugendamt noch die Polizei.

(Foto: Guido Kirchner/dpa)

Sie sind Fachanwältin für Familienrecht. Was müsste stattdessen getan werden?

Wir müssen überlegen, wie wir das Übel an der Wurzel packen können. Dazu gehört zum Beispiel der richtige Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch - durch die Richter, Anwälte und Jugendämter. Hier bedarf es entsprechender Schulungen.

Fordern Sie eine Fortbildungspflicht für Familienrichter?

Ich bin kein Freund solcher Pflichten. Nach meiner Beobachtung gibt es genügend Richterinnen und Richter, die dazu bereit sind. Die Frage ist aber: Haben wir angemessene Angebote, um Fehler, wie sie in Münster gemacht worden sind, in Zukunft zu vermeiden? Muss das Personal in den Jugendämtern aufgestockt und ihre Struktur verbessert werden? Auch die Anwälte haben hier eine Aufgabe. Ich selbst hatte mal einen Fall, bei dem ich mir unsicher war, ob ein Kindesmissbrauch vorliegen könnte. Mit so einem Vorwurf muss man ja vorsichtig sein, weil er - wenn er zu Unrecht erhoben wird - verheerend für den Betroffenen sein kann. Für solche Fälle wäre eine Art Supervisionseinrichtung hilfreich, damit man Hinweise auf Missbrauch mit kompetenten Fachleuten besprechen kann. Damit darf man nicht allein gelassen werden.

Also nicht nur mehr Personal in die Jugendämter, sondern neue Strukturen. Was schwebt Ihnen da sonst noch vor?

Zum Beispiel gemeinsame Veranstaltungen mit Richtern und Staatsanwälten, Kinderärzten, Jugendämtern, Anwälten, so dass wir stärker unser Knowhow austauschen und verschiedene Blickwinkel einbringen. Wir müssen außerdem in der Prävention stärker werden. Die Schulen zum Beispiel reagieren ganz stark auf diese Thematik. Sie wollen die Kinder in die Lage versetzen, Nein zu sagen und dies durchzusetzen. Da gibt es viele Stellschrauben. Das Strafrecht gehört nicht dazu.

Deutscher Anwaltstag in Leipzig

Edith Kindermann, 58, ist Notarin und Fachanwältin für Familienrecht, arbeitet aber vor allem auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts. Seit März 2019 ist sie Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins.

(Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Wenn Sie als Vertreterin der Anwaltschaft den Blick auf die vergangenen Monate richten: Ist der Rechtsstaat denn bisher gut durch die Corona-Krise gekommen?

Aus meiner Sicht ja. Das heißt nicht, dass man einen Heiligenschein auf alle Maßnahmen setzt. Eine Krise dieses Ausmaßes ist zwar immer die Stunde der Exekutive. Trotzdem gilt der Gesetzesvorbehalt, die entscheidenden Fragen müssen also vom Bundestag geregelt werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Änderung des Infektionsschutzgesetzes kritisch, weil damit der Regierung weitreichende Ermächtigungen eingeräumt werden. Da muss man sich zumindest hinterher an die parlamentarische Überprüfung machen.

Sie spielen auf die Befugnisse des Bundesgesundheitsministers in einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" an. Wie könnte hier eine nachträgliche Befassung des Bundestags aussehen?

Ich lege großen Wert auf das Recht des Wortes. Man muss die auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen in der Öffentlichkeit des Bundestages diskutieren. Das Mindeste wäre eine generelle Debatte im Parlament, auch wenn sich viele dieser Maßnahmen dann erledigt haben.

Mit Augenmaß

Nach Ansicht der Neuen Richtervereinigung (NRV) wird eine Strafverschärfung bei sexuellem Missbrauch von Kindern keine präventive Wirkung haben. Stattdessen werde damit indirekt Misstrauen gegen die Strafgerichte geschürt und suggeriert, die Gerichte wendeten den Strafrahmen nicht korrekt an, warnten die Richter in einem am Montag veröffentlichten offenen Brief. Sollten die Mindeststrafe, wie geplant, auf ein Jahr angehoben werden, müsste laut NRV zugleich eine Regelung für minderschwere Fälle eingeführt werden. Nur so könnten Gerichte mit Augenmaß auf jeden Einzelfall eingehen. jan

Schauen wir auf die Justiz. In der ersten Phase der Pandemie haben die Gerichte eher zurückhaltend reagiert und die sehr weitreichenden Freiheitsbeschränkungen überwiegend gebilligt. Waren die Gerichte zu zögerlich?

Die Gerichte haben von Anfang an sehr gut im Blick behalten, wie tief in Grundrechte eingegriffen worden ist. Aber angesichts der unsicheren Wissenssituation über die Ausbreitung des Virus haben sie anfangs viele Beschränkungen erst einmal hingenommen. Jetzt sind wir auf einem völlig anderen Wissensstand über das Infektionsgeschehen. Inzwischen sind die Gerichte deshalb auch sehr viel kritischer geworden - weil sie über die Tatsachengrundlage der Einschränkungen dazu gelernt haben. Im Rechtsstaat gilt: Man muss nicht die Lockerung der Maßnahmen rechtfertigen, sondern die Einschränkung der Freiheit.

Ist die Corona-App, die nun an den Start geht, eine gute Sache? Oder ein Risiko für den Datenschutz?

Es kommt darauf an, dass der Datenschutz eingehalten wird - aber wir können sicher sein, dass dies von vielen kritische Augen aufmerksam verfolgt wird. Entscheidend sind für mich folgende Punkte: Die App muss absolut freiwillig sein. Und es darf keine zentrale Speicherung geben. Den Ansatz, dass an die Stelle staatlicher Lenkung die Eigenverantwortung der Bürger gesetzt wird, teilen wir. Aber genau deshalb der Staat darf hier keine weitergehenden Kontrollmöglichkeiten haben - und das muss gesetzlich abgesichert sein.

Was aber derzeit nicht der Fall ist.

Durch ein Gesetz muss sichergestellt werden, dass die Daten beispielsweise nicht zur Strafverfolgung eingesetzt werden dürfen. Die Daten, die auf diese Weise erhoben worden sind, müssen einem absoluten Verwertungsverbot unterliegen.

Sie haben zur Eröffnung des Anwaltstags die Notwendigkeit stärkerer Digitalisierung betont. Die Gerichte haben in der Krise begonnen, einen fast vergessenen Paragrafen zu reaktivieren, der Videoverhandlungen in Zivilverfahren ermöglicht. Liegt in der Krise eine Chance für die Justiz?

Darin liegt eine riesengroße Chance. Videoverhandlungen sind seit langem erlaubt, nur einzelne Richter haben sie genutzt. Dabei ist das ein ganz wichtiger Meilenstein beim Zugang zum Recht. In dünn besiedelten Flächenländern ist doch eine Videoverhandlung besser als ein schriftliches Verfahren - weil man im Gespräch Missverständnisse leichter ausräumen kann. Zugleich muss man beachten, dass die Videoverhandlung ihre Grenzen hat, etwa bei komplizierten familienrechtlichen Fragen, wo der persönliche Eindruck entscheidend sein kann. Die Rechte der Beteiligten müssen also abgesichert sein. Außerdem muss der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt werden. Das bedeutet: Wir müssen unsere Prozessordnungen digital denken.

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