Justiz:Recht und billig

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Sie sind die bedeutendsten Juristen im Lande und könnten mit ihrem Wissen eine Menge Geld verdienen. Doch Richter am Bundesverfassungsgericht sind nur Mini-Nebenjobber.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Als vor gut zwei Jahren eine Diskussion um hohe Nebeneinkünfte von Richtern des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) entbrannte, ahnten die Verfassungsrichter, was folgen würde. Nämlich die Frage, wie es damit eigentlich am Bundesverfassungsgericht ausschaut. Ende 2017 gab sich das Gericht flugs eine Ethikrichtlinie, mit dem Versprechen, Nebeneinkünfte fortan offenzulegen. Nun sind erstmals die Ergebnisse zu besichtigen; gemessen an den Verhältnissen bei BGH und BFH sind sie bescheiden ausgefallen.

Man kann es vielleicht so zusammenfassen: Wem es gelingt, einen Verfassungsrichter für einen Vortrag oder für eine Veranstaltung zu gewinnen, der hat selten mit hohen Kosten zu rechnen. In der Spalte "Vorträge" sind von sechzehn Richtern überhaupt nur drei mit Einkünften verzeichnet. Spitzenreiter ist Peter Müller mit 16 000 Euro, weit abgeschlagen dahinter folgt Ferdinand Kirchhof mit 4000 Euro. Vorträge sind nach dem Kodex nicht gänzlich tabu, sie dürfen aber nicht das "Ansehen des Gerichts" beschädigen oder Zweifel an der Unabhängigkeit begründen. Henning Radtke, eigentlich ein guter Redner, ist mit moderaten 1000 Euro verzeichnet, ein Schnäppchen. Und in der Rubrik "Mitwirkung an Veranstaltungen" bleibt alles im drei- bis vierstelligen Bereich, pro Jahr, wohlgemerkt. Mehr als die Hälfte der Richter hat hier gar nichts eingenommen.

Das meiste Geld ist für "Publikationen" geflossen, wozu meist wissenschaftliche Texte gehören dürften. Spitzenreiter ist der Münchner Professor Peter Huber mit 30 000 Euro (der damit auch insgesamt auf Platz eins steht), gefolgt vom Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle mit 19 000 Euro; sie geben gemeinsam einen dreibändigen Grundgesetzkommentar heraus. Auf Rang drei rangiert Sibylle Kessal-Wulf mit 16 000 Euro - der Rest bleibt unter der Grenze von Zehntausend. Jahresschnitt pro Richter: gut 8500 Euro. Beim BGH lag der Mittelwert 2016 bei 15 000 Euro, beim BFH bei 37 000 Euro; der BGH-Spitzenreiter verdiente damals nebenher mehr als 275 000.

Die "sozialdemokratischen" Richter - auf Vorschlag der SPD ins Richteramt gewählt - sind beim Geld übrigens zurückhaltender als die Unionskollegen. Johannes Masing kommt auf gerade mal 3000 Euro, Monika Hermanns und Gabriele Britz auf jeweils rund 1000 Euro, Yvonne Ott nur auf 500. Und bei Ulrich Maidowski steht sogar in allen drei Rubriken - null.

© SZ vom 16.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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