Justiz:Wenn Macht und Seilschaften entscheiden

Justiz: Die Auswahlprozedur für Richterinnen und Richter ist recht unterschiedlich ausgestaltet im föderalen Deutschland.

Die Auswahlprozedur für Richterinnen und Richter ist recht unterschiedlich ausgestaltet im föderalen Deutschland.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Für die Auswahl von Richterinnen und Richtern sind in Deutschland Politik und Justiz zuständig. Das Verfahren begünstigt Vetternwirtschaft. Einige Juristen würden es gern ändern - aber längst nicht alle.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Andreas Singer verhielt sich still im Saal Genf des Bonner Konferenzzentrums, aber die Diskussion des Deutschen Juristentags über die leidigen Verfahren zur Besetzung von Richterposten hatte in ihm einen aufmerksamen Zuhörer. Singer ist Präsident des Landgerichts Stuttgart und wäre gern eine Etage aufgestiegen, auf den Chefposten des dortigen Oberlandesgerichts (OLG). Die Voraussetzungen brachte er mit, doch Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte andere Pläne. Beate Linkenheil sollte den Topjob in der baden-württembergischen Justiz bekommen, Abteilungsleiterin in Gentges' Ministerium. Der Präsidialrat des OLG freilich, der in den Gerichten eine Art Torwächterfunktion hat, legte sein Veto ein und schlug einen anderen Bewerber vor - ebenjenen Andreas Singer. Den wiederum wollte Gentges nicht, was nicht so schlimm gewesen wäre, weil das baden-württembergische Gesetz für solche Pattsituationen eine Lösung vorsieht: Überweisung der Sache an den Richterwahlausschuss. Gentges wählte einen anderen Weg. Sie beharrte auf ihrer Kandidatin und verklagte den Präsidialrat. Die Sache liegt beim Verwaltungsgericht Stuttgart, der juristische Ausgang ist offen. Aber falls die Ministerin unbedingt in den Ruch der Vettern- respektive Cousinenwirtschaft kommen wollte, hat sie bereits alles Nötige dafür getan.

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