Justiz:Polen droht das Ende des Rechtsstaats

Justiz: Die Menschen in Polen sind unzufrieden mit der Justizreform im Land und protestieren - wie hier in Krakau am Dienstag.

Die Menschen in Polen sind unzufrieden mit der Justizreform im Land und protestieren - wie hier in Krakau am Dienstag.

(Foto: AFP)

Warschau macht sich daran, auch das Oberste Gericht zu kontrollieren. Am Ende hätte die Regierung die Gewalt über das gesamte Justizsystem. Die EU schaut zu.

Kommentar von Florian Hassel, Warschau

Wenn Polens Regierung auch noch das Oberste Gericht kontrolliert, ist das Land kein Rechtsstaat mehr. Denn das Verfassungsgericht, der Landesrichterrat und die allgemeinen Gerichte sind personell wie organisatorisch bereits unter Kontrolle der Partei "Recht und Gerechtigkeit" (Pis). Beim Obersten Gericht mag es noch einige Monate oder möglicherweise gar bis 2020 dauern, bis es die Pis in der Hand hat.

Dazu braucht die regierende Partei einen neuen, willfährigen Gerichtspräsidenten und andere, ebenso willfährige Richter, die aus den Reihen des Justizministeriums oder der Generalstaatsanwaltschaft kommen. Beide Institutionen werden von Polens Justizminister-Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro kontrolliert. Es ist also abzusehen, dass es in Polen bald keine juristischen Entscheidungen mehr gegen den Willen der Pis geben wird. Solche Unrechtsverhältnisse gab es zuletzt zu Zeiten der kommunistischen Regierung.

Solange Polen in der EU ist, kann zumindest bei europäischen Gerichten noch Einspruch gegen autoritäres Regieren erhoben werden. Denn sämtliche Gesetze zur Abschaffung der Unabhängigkeit der Justiz widersprechen den europäischen Verpflichtungen, die das Land als EU-Mitglied erfüllen muss. In Polen ist das Verfassungsgericht bis hinauf zu seiner Präsidentin mit etlichen rechtswidrig ernannten Richtern besetzt. Das Gleiche gilt für die Leitung zahlreicher Amts- oder Bezirksgerichte, und es gilt für den vor Kurzem verfassungswidrig besetzten Landesrichterrat. Und so wird es auch nach der Neubesetzung von Richterstellen am Obersten Gericht sein.

Es ist abzusehen, dass einige Polen vor dem EGMR klagen werden

Rechtsgrundsätze und Grundpflichten aus der EU-Mitgliedschaft sind keine Nebensache: In einem Rechtsstaat gilt ein Gericht schon dann als "nicht vorschriftsmäßig besetzt", wenn ein Richter bei der Verhandlung eingeschlafen sein sollte. Bürger und Gerichte können so entstandene Urteile dann anfechten. Dies gilt um so mehr bei Urteilen, die von verfassungswidrig besetzten Gerichten gefällt worden sind. Ein irisches Gericht will bereits vom Gerichtshof der EU wissen, ob in Polen noch der Rechtsstaat gilt.

In Polen selbst weigern sich noch unabhängige Richter bereits, Urteile des Verfassungsgerichts anzuerkennen, wenn sie in "rechtswidriger Besetzung gefällt wurden". Dabei berufen sich solche aufrechten Richter auf die polnische Verfassung, aber eben auch auf die von Warschau unterschriebenen europäischen und internationalen Verträge. Außerdem werden Polen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen, wenn sie ihr Recht auf eine unabhängige Rechtsprechung verletzt sehen.

Trotzdem wird sich die polnische Regierung - also Polens faktischer Herrscher und Pis-Parteichef Jaroslaw Kaczyński - davon kaum beeindrucken lassen. Um wirklich etwas zu erreichen, müsste die EU Polen das Stimmrecht entziehen, sämtliche Zahlungen einstellen und gar mit dem Ausschluss drohen, sollte der Rechtsstaat nicht wiederhergestellt werden. Nichts davon geschieht. So kann Kaczyński sein zerstörerisches Werk ungehindert vollenden. Die Einzigen, die ihn davon noch abhalten könnten, wären die Polen selbst. Gemessen an Dramatik und Bedeutung dieser Tage müssten sie zu Hunderttausenden auf den Straßen sein - aber es sind nur wenige Tausend. Doch ihren Rechtsstaat und die Demokratie zu retten, nimmt den Polen niemand ab.

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