JustizWenn Klagen nur einschüchtern sollen

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Sie will es per Gesetz schwerer machen, missbräulich Klage zu erheben: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD).
Sie will es per Gesetz schwerer machen, missbräulich Klage zu erheben: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (Foto: Imago/Political-Moments)

Immer wieder versuchen Unternehmen oder politische Gruppen, Kritiker durch kostspielige Verfahren mundtot zu machen. Justizministerin Hubig will solchen Missbrauch von Rechtsmitteln erschweren.

Von Ronen Steinke, Berlin

Mit einem neuen Gesetzentwurf will die Bundesjustizministerin gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen. „Kritische Berichterstattung, wissenschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement sind für unsere Demokratie elementar“, ließ Stefanie Hubig (SPD) am Freitag ausrichten. „Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Stimmen mit missbräuchlichen Klagen unterdrückt werden – nur weil sie Einzelnen nicht passen.“ In der Sache geht es vor allem um Abmahnungen, also juristische Drohbriefe, die von spezialisierten Anwaltskanzleien verschickt werden.

Mit solchen Briefen reagieren finanzstarke Unternehmen oder auch politische Gruppen hin und wieder auf Menschen, die öffentlich Kritik äußern. In den Drohbriefen wird dann etwa gefordert, dass sie eine bestimmte Äußerung unterlassen sollen – sonst werde es ein Nachspiel vor Gericht geben und man werde eine beträchtliche Schadensersatzsumme fordern. Und selbst wenn die so Angeschriebenen vor Gericht eigentlich nichts zu befürchten hätten, weil sie die Meinungsfreiheit ganz an ihrer Seite haben, bewirkt allein schon die Drohkulisse, dass manche sich einschüchtern lassen und nachgeben. Diese Methode, kritische Stimmen zum Verstummen zu bringen, wird gelegentlich auch als „Strategic lawsuits against public participation“ bezeichnet. Kurz „Slapp“.

Gerichte sollen missbräuchliche Klagen sanktionieren können

Der Gesetzentwurf sieht nun vor, dass Gerichte solche „Slapp“-Fälle schneller abräumen können – jedenfalls dann, wenn sie überhaupt vor ein Gericht kommen. Das setzt natürlich voraus, dass die Abgemahnten nicht klein beigeben – und dass die Kläger dann ihre Drohung wahr machen und sie wirklich vor Gericht zerren. Dann sollen die Gerichte – zuständig sind in der Regel die Pressekammern der Landgerichte – in Zukunft „beschleunigt“ gegen „missbräuchliche“ Klagen vorgehen. Wie das funktionieren soll, ist allerdings nicht ganz klar. Denn ob eine Abmahnung und Klage „missbräuchlich“ ist oder nicht vielmehr berechtigt, zumindest teilweise, lässt sich oft nicht schon bei einem ersten flüchtigen Blick erkennen.

Die wohl wichtigere Neuerung: Das Justizministerium möchte diejenigen, die „Slapp“-Klagen erheben, finanziell abschrecken. Wer eine unberechtigte Klage einreicht, um Kritik zu unterdrücken, der muss, wenn er verliert, schon heute die Anwaltskosten des Gegners zahlen. Aber in Zukunft soll das nicht nur für die gesetzlichen Mindestsätze gelten, sondern auch für höhere Anwaltskosten – bis zu einer „angemessenen“ Höhe. Auch sollen Gerichte erstmals die Möglichkeit erhalten, „missbräuchliche“ Klagen mit einer Art Strafgebühr zu sanktionieren. So etwas gab es bisher in Deutschland nur bei einem einzigen Gericht, nämlich dem Bundesverfassungsgericht, das sich mit Missbrauchsgebühren gegen Querulanten schützen kann. Geplant sind hier aber keine hohen Summen.

Berlin will noch über Vorgaben der EU hinaus gehen

Das Bundesjustizministerium setzt mit dem Gesetzentwurf eine zwingende Vorgabe der Europäischen Union um. In einem wichtigen Punkt geht es allerdings auch über das in Brüssel Beschlossene hinaus. So sollen die neuen Regeln in Deutschland nicht nur für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten gelten, sondern auch für rein innerdeutsche Auseinandersetzungen. Beispielsweise falls die AfD eine kritische Lokaljournalistin abmahnt, oder falls ein Chemiekonzern eine Bürgerinitiative, die ihre Kritik bei Facebook postet, zum Schweigen bringen möchte.

Aus Sicht von Menschen, die sich oft als Betroffene von Slapp-Klagen sehen, gehen die geplanten Schutzmaßnahmen nicht weit genug. Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun ist in vielen solcher Fälle unterwegs, zum Beispiel, wenn AfD-Politiker Abmahnungen verschicken, die sich gegen Social-Media-Nutzer richten, seien es Influencer oder auch Privatpersonen. „Weiterhin können Gruppen wie die AfD auch unsinnige Abmahnungen verschicken, ohne dass sie befürchten müssen, dass sie dafür später von einem Gericht zur Kasse gebeten werden“, kritisiert er.

Denn: Die bloße Drohung mit gerichtlichen Schritten genügt oft schon, um Eindruck zu machen. Selbst wenn es eine hohle Drohung bleibt – vieles landet dann niemals vor Gericht. „Das heißt, wer sich Anwälte leisten kann, die solche Briefe verschicken, der hat kaum ein Risiko. Das hätte die Politik ändern müssen. Man hätte den Abmahnern die Pflicht auferlegen müssen, schon bei einer missbräuchlichen Abmahnung die Kosten für den Anwalt der Gegenseite zu tragen. Dann wäre das zumindest ein bisschen abschreckend“, meint Chan-jo Jun.

Auf der anderen Seite widerspricht Christian Conrad von der Kölner Presserechtskanzlei Höcker, der als Anwalt unter anderem die AfD, aber auch Unternehmen gegen kritisch berichtende Medien vertritt. „Nach meiner Erfahrung wurde der Vorwurf ‚Slapp‘ bislang oftmals von beklagten Aktivisten oder aktivistisch tätigen Journalisten erhoben, die dann aber in aller Regel von neutralen staatlichen Gerichten verurteilt werden“, sagt Conrad.

Das wahre Problem seien heute nicht private Unternehmen oder Parteien, die legitimerweise ihr Persönlichkeitsrecht geltend machten. „Es sind aktuell vielmehr staatliche Maßnahmen – vor allem der Geheimdienste und der Staatsanwaltschaften, die die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährden“, sagt der Anwalt mit Blick auf zunehmend strenge Hate-Speech-Strafverfolgung sowie den Verfassungsschutz, der Rechtspopulisten ins Visier nimmt. Mit dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Stefanie Hubig soll sich der Bundestag nach der Sommerpause befassen.

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