Justiz:Im Zweifel zu langsam

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Love-Parade-Verfahren, das schriftliche Urteil im NSU-Prozess: Gerichte sind oft zu träge, ihre Urteile kommen als Impulsgeber für die Gesellschaft zu spät.

Von Annette Ramelsbeger

Immer mehr Gerichte verschieben ihre Verhandlungstage wegen der Gefahr durch das Coronavirus bis weit in den Mai hinein. Überall überlegen Richter und Richterinnen, wie sie es schaffen, ihre Verfahren vor dem Kollaps zu bewahren. Sie verbannen ältere Angeklagte mit Schutzmasken vermummt in eine Ecke des Saals, weit weg von anderen Prozessbeteiligten. Schon hat der Gesetzgeber den Gerichten die Möglichkeit eröffnet, wegen Corona die Prozesse mehr als drei Monate zu unterbrechen. Und schon versuchen immer mehr Verteidiger, ihre Mandanten mit Verweis auf die Corona-Krise aus der Untersuchungshaft freizubekommen.

Die Justiz agiert im Krisenmodus. Doch für manches Gericht scheint das Virus auch eine Lösung zu sein: In Duisburg soll der Love-Parade-Prozess, den das Landgericht erst lange nicht eröffnen wollte und der erst vom Oberlandesgericht erzwungen wurde, nun endgültig eingestellt werden. Corona - das scheint einen unverhofften Notausgang aus einem ungeliebten Prozess zu bieten. Was bleibt: Enttäuschung und Bitterkeit darüber, dass es der Justiz nicht gelungen ist, in einem der größten Unglücksfälle der Republik mit 21 Toten und vielen Hundert Verletzten die Verantwortung zu klären und Rechtsfrieden herzustellen.

Gerichte sind oft zu träge, um mit Urteilen wichtige Regeln für die Gesellschaft zu setzen

Angesichts der angespannten Situation an den Gerichten kommt die Nachricht, dass das Oberlandesgericht München nun das schriftliche Urteil im NSU-Prozess vorlegt, wie eine Botschaft aus einer anderen, fernen Zeit. Die Richter haben sich genau 93 Wochen Zeit genommen, um ihr Urteil vom Juli 2018 aufzuschreiben. Sie haben die volle Frist ausgeschöpft - unangefochten von jeglichem Eilbedürfnis und der politischen Brisanz des historischen Prozesses gegen die rechte Mörderbande NSU. Sicher, es ist eine juristische Herkulesaufgabe, die Erkenntnisse über fünf Angeklagte, zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle in ein Urteil zu gießen. Und man kann sicher sein: Das Urteil im NSU-Prozess wird wie in Stein gemeißelt sein, ein juristisches Bollwerk gegen eine mögliche Korrektur durch den Bundesgerichtshof. Doch wem hilft das noch?

Das langwierige Verfahren in Duisburg, das nun kurz vor der Verjährung steht, und das endlose Warten auf das NSU-Urteil in München zeigen, wie unterschiedlich die Geschwindigkeit von Gesellschaft und Justiz sind. Während das Land versucht, die Corona-Krise halbwegs zu überstehen, während längst neue rechtsradikale Attentäter in Halle, Hanau und Kassel zugeschlagen haben, während der NSU schon in die Geschichtsbücher eingegangen ist, feilt das OLG München immer noch an der Definition der rechtsradikalen Mörderbande. So zieht sich die Justiz in den Elfenbeinturm der Paragrafen zurück, nur noch zugänglich für Experten und ihresgleichen.

Ob sie sich wie in Duisburg vor der Entscheidung zu drücken scheinen oder sich wie in München unendlich viel Zeit lassen, bis alles in Vergessenheit gerät - Gerichte verspielen so den Einfluss, den sie auf die Gesellschaft haben könnten. Dabei sind ihre Entscheidungen dringend nötig. Urteile sind wie Leitplanken, die für eine Gesellschaft unverrückbare Grenzen ziehen: Sei es im Kampf gegen den Rechtsradikalismus oder wenn es zu klären gilt, wo Gier und Selbstüberschätzung umschlagen in Verantwortungslosigkeit mit Todesfolge.

Auch der NSU-Prozess hätte so eine Leitplanke bilden können. Das Lebenslänglich für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe war eine deutliche Aussage, auch juristisch ein mutiger Schritt. Aber von dem Prozess bleibt in der Öffentlichkeit vor allem das Gejohle von Rechtsradikalen, die sich am Urteilstag darüber freuten, dass einer der Ihren als freier Mann das Gericht verließ. Vom Love-Parade-Prozess wird bleiben, dass die Verantwortlichen aus der ersten Reihe, der damalige Bürgermeister von Duisburg und der Chef der Firma Lovapent, erst gar nicht vor Gericht standen. Am Schluss war niemand verantwortlich.

Wer hofft, dass die Corona-Krise die Gerichte nun dazu treibt, zielstrebig zu verhandeln, gedrängter zu terminieren, mehr Transparenz einziehen zu lassen, der täuscht sich. Viele Gerichte nutzen die Corona-Krise, um sich noch stärker einzuigeln. Sie setzen darauf, die Öffentlichkeit auszusperren, angeblich aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Sie könnten auch einfach in größere Säle umziehen.

Man kann nur hoffen, dass die Richter, die bald gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und den Attentäter auf die Synagoge von Halle verhandeln, die Dringlichkeit und den Wert ihrer Arbeit für die Demokratie erkennen. Auch hier handelt es sich um wegweisende Prozesse, die markieren, wie wehrhaft der Rechtsstaat ist. Es reicht nicht, wie im NSU-Prozess nach fünf Jahren der Verhandlung und zwei Jahren Nachdenken 1000 Seiten Urteil auf den Tisch zu legen. Urteile werden nicht für die Ewigkeit, sondern vor allem für die Gegenwart gefällt.

© SZ vom 20.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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