Justiz:Halbierte Haft nach Geldstrafe

Wer nicht willens oder in der Lage ist, eine Geldstrafe zu bezahlen, der kommt in Haft - doch diese Haft soll nach dem Willen aller Parteien, die sich am Montag an einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages beteiligten, halbiert werden. Der entsprechende Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) war den geladenen Fachleuten eher noch zu zaghaft. So brachte die von der FDP vorgeschlagene Sachverständige, die Hamburger Rechtswissenschaftlerin Lea Babucke, eine Reduzierung auf ein bloßes Drittel ins Spiel. Eine Vertreterin des Deutschen Anwaltvereins, Jenny Lederer, schloss sich an. Zudem müsse in jedem Fall eine gerichtliche Anhörung vorgeschrieben werden, um zwischen Zahlungsunwilligen und -unfähigen zu unterscheiden, forderte die von der SPD vorgeschlagene Expertin. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe trifft jährlich etwa 50 000 Menschen, Tendenz steigend. Im Mai geht der Gesetzentwurf in die zweite Lesung.

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