Ein syrischer Ex-Geheimdienstmitarbeiter kommt nach einer Beschwerde der Bundesanwaltschaft wieder in Untersuchungshaft. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss mit. Damit hob der BGH eine vorangegangene Entscheidung auf, nach der der Mann Mitte Mai aus der U-Haft entlassen werden musste, und setzte den Haftbefehl vom Februar wieder in Kraft. Der Mann ist dringend verdächtig, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit geholfen zu haben. Der BGH änderte den Haftbefehl allerdings in der Sache ab. Demnach ist der Mann dringend verdächtig, bei der Folterung von mindestens 30 Menschen - statt wie bisher mindestens 2000 - mitgewirkt zu haben. Im Februar waren der zu diesem Zeitpunkt 42 Jahre alte Mann und ein 56 Jahre alter Landsmann festgenommen worden. Die Festnahmen hatten für Aufsehen gesorgt, weil deutsche Ermittler damit zum ersten Mal wegen Gräueltaten im syrischen Bürgerkrieg gegen Regierungsmitarbeiter vorgegangen waren.