Ein Islamist aus Mali ist wegen der Zerstörung von Weltkulturerbe zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag, der den Fall an sich gezogen hatte, verurteilte den Malier Ahmad al-Faqi al-Mahdi am Dienstag wegen eines Kriegsverbrechens, weil er 2012 die Verwüstung von zehn historischen Gebäuden in der Wüstenstadt Timbuktu organisiert hatte. Die Strafe fiel nicht höher aus, weil der Beschuldigte mit der Anklagebehörde eine Absprache getroffen hatte. Gleich zu Beginn seines Prozesses vor einem Monat hatte er ein Geständnis abgelegt, im Gegenzug für Strafrabatt.
Der Gründungsvertrag des Gerichts sieht vor, dass er die Strafe nun nicht in Den Haag, sondern in einem normalen Gefängnis in einem der 124 Mitgliedsstaaten absitzen darf. Nach zwei Dritteln der Haftzeit, also nach sechs Jahren, kann er freikommen. Die Zeit seit September 2015, die er während des Prozesses in Den Haag inhaftiert war, wird ihm zudem abgezogen.
Dies ist das erste Mal, dass ein internationales Gericht den Tatbestand der Zerstörung kultureller Stätten, einen Unterfall von Kriegsverbrechen, in einem Prozess ganz in den Vordergrund gestellt hat. Menschenrechtsorganisationen sowie die Kulturbehörde der Vereinten Nationen, die Unesco, begrüßten das Urteil deshalb als Signal, gerade im Hinblick auf neuere Taten der Terrormiliz Islamischer Staat. Es sende eine klare Botschaft, dass die Zerstörung des historischen Erbes bestraft werde, teilte Human Rights Watch mit.
Al-Mahdi war Mitglied der islamistischen Gruppe Ansar Dine, die im Sommer 2012 Teile des westafrikanischen Mali kontrollierte. In Timbuktu hatte er die Zerstörung von neun Mausoleen und einer Moschee organisiert. Neun der heiligen Stätten waren Teil des Weltkulturerbes der Unesco. Die Stadt am südlichen Rand der Sahara war im 15. und 16. Jahrhundert ein kulturelles Zentrum des Islam. Die Richter in Den Haag betonten, die Gebäude seien nicht nur von religiöser Bedeutung gewesen, sondern hätten für die Einwohner von Timbuktu auch symbolischen und emotionalen Wert.
Allerdings erhob sich auch Kritik, weil sich der Gerichtshof in diesem Prozess erstmals nicht mit Gewalt gegen Menschen befasst hat - obwohl es diese im Bürgerkrieg in Mali gab, wie Menschenrechtsgruppen dokumentiert haben. Auch der Gruppe, welcher al-Mahdi angehörte, wurden Vergewaltigungen und Tötungen von Zivilisten vorgeworfen. In Den Haag spielte das nun keine Rolle. Amnesty International erklärte am Dienstag, das Urteil sei zwar ein wichtiges Signal für den Kulturgüterschutz, dürfe aber nicht das Ende der Arbeit des Strafgerichtshofs in Mali sein. Auch Folter, Morde und Vergewaltigungen während des Konflikts müssten untersucht und vor Gericht gebracht werden.
Al-Mahdis Verteidiger hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, bei einer Haftstrafe zwischen neun und elf Jahren nicht in Berufung zu gehen. Auch die Chefanklägerin will nicht noch eine höhere Strafe erstreiten.