Justiz:Dubioser Straferlass im Hinterzimmer

Richterrobe

Wo die Richterrobe hängt: Viele Urteile ergehen erst nach Absprachen mit den Prozessbeteiligten.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)

Kürzer hinter Gittern für ein Geständnis: Bei Wirtschafts-, Betrugs- und Drogendelikten werden gerne Absprachen zwischen Justiz und Anwälten gemacht. Die Deals laufen aber häufig an den gesetzlichen Regeln vorbei.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Wann der Handel mit der Gerechtigkeit aufgekommen ist, weiß niemand so ganz genau. Spätestens in den Siebzigerjahren verlegten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ihren Austausch gelegentlich ins Hinterzimmer, wo man sich über schlanke Formen der Prozessbeendigung verständigen konnte. Der Verteidiger stellte ein Geständnis in Aussicht, das Gericht sagte eine milde Strafe zu, der Staatsanwalt hielt die Füße still. Weniger Arbeit für alle. Win-win-win, würde man heute sagen.

Darf das sein, dass Strafen vor Gericht ausgehandelt werden? Jahrzehntelang quälte sich die Justiz mit der Frage, bis sie 2009 endlich beantwortet wurde. Die "Verständigung" im Strafprozess wurde gesetzlich erlaubt, allerdings nach strengen Regeln. Daran werden sich die Richter schon halten, glaubte man. Taten sie aber nicht.

Karlsruhe setzt hohe Hürden

2012 machte der Düsseldorfer Professor Karsten Altenhain eine Umfrage in der Justiz, das Ergebnis war verblüffend. Der informelle, also illegale Deal am Gesetz vorbei war immer noch gebräuchlich - das hatten die Juristen erstaunlich offen eingeräumt. Im März 2013 billigte das Bundesverfassungsgericht den Verständigungsparagrafen zwar mit knapper Not, legte die Hürden aber noch höher: Absprachen müssen transparent sein, Geständnisse "zwingend" überprüft werden, präzise Zusagen einer bestimmten Strafe sind verboten, nur ein Korridor darf genannt werden.

Damals mahnte Karlsruhe übrigens, die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge zu behalten. An diesem Donnerstag soll nun das Ergebnis dieser Mahnung vorgelegt werden. Altenhain hat mit seinen Professorenkollegen Matthias Jahn (Frankfurt) und Jörg Kinzig (Tübingen) im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine 539 Seiten starke Studie zur "Praxis der Verständigung im Strafprozess" angefertigt, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Fazit: Es wird munter weiter gedealt, ganz so, als hätte es das Gesetz von 2009 und das Urteil von 2013 nie gegeben. Weder werden nach Absprachen durchgängig die Geständnisse überprüft, noch hält man sich an das Verbot exakter Strafzusagen; zumindest augenzwinkernd ist meist klar, was rauskommen wird.

Üblicher Strafrabatt: 20 Prozent

Aufschlussreich sind hier die Zahlen aus der Onlinebefragung von Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern. Dass informelle Absprachen häufig oder sehr häufig vorkommen, hat mehr als ein Fünftel im beruflichen Umfeld beobachtet. Fragt man nach der eigenen Praxis, sinkt der Wert auf etwa 15 Prozent, vermutlich deshalb, weil man als Richter eigene Fehler weniger gern einräumt als fremde. Die Verteidiger jedenfalls bekennen sich offen zur informellen Absprache, fast 40 Prozent sagen, bei ihnen komme das häufig oder sehr häufig vor.

Überhaupt war der Enthusiasmus der Justiz, sich auf die Finger schauen zu lassen, nicht sonderlich ausgeprägt. An der Stichprobe unter 67 Gerichten beteiligten sich nur 41, oft mit eher gebremstem Engagement. Manchmal griffen die Professoren selbst zum Telefon und warben inständig um Mitarbeit bei einem so wichtigen Projekt. Häufige Antwort: Ja, wir melden uns. Dann herrschte Schweigen.

Richter nutzen "Sanktionsschere"

Besonders häufig kommt die Verständigung in Wirtschafts- Betrugs-, und Steuerprozessen zum Zug, zudem bei Drogendelikten sowie beim Besitz von Kinderpornografie. Der übliche Strafrabatt liegt der Studie zufolge bei rund 20 Prozent, die Gegenleistung ist praktisch immer ein Geständnis - oft eine dürre, vom Verteidiger verlesene Erklärung, die das einräumt, was ohnehin in den Akten steht.

Ein nennenswerter Teil der Richter räumt ein, bereits mit der sogenannten "Sanktionsschere" gearbeitet zu haben. Damit ist die einigermaßen unverhohlene Drohung gemeint, die Strafe werde deutlich höher ausfallen, sollte der Angeklagte nicht endlich gestehen. Vier Fünftel der befragten Verteidiger wollen erlebt haben, dass es auf diese Weise zu falschen Geständnissen kam.

Dass sich bei den Absprachen dem Gesetz und dem Verfassungsgericht zum Trotz über die Jahre wenig geändert hat, daran dürften nicht nur die Richter, sondern auch die von Karlsruhe verschärften Regeln schuld sein. Sie werden vielfach als unpraktikabel empfunden, das gilt etwa für die komplizierten Transparenzpflichten. Hinzu kommt, dass Absprachen immer schon eine Art Notwehr der Justiz waren: Als Grund für den Handel mit der Strafe wird meist die hohe Arbeitsbelastung genannt.

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