Süddeutsche Zeitung

Justiz:Befangener Richter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandet ein Mordurteil aus Darmstadt - und zeigt, dass auch für deutsche Gerichte hohe rechtsstaatliche Standards gelten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Um der Erosion einer rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit in einigen europäischen Staaten Einhalt zu gebieten, kämpfen die europäischen Gerichtshöfe seit einigen Jahren vehement für die Unabhängigkeit der Justiz. Eine Nebenfolge dieser strengeren Standards ist, dass bisweilen auch Deutschland gerügt wird. Die deutschen Staatsanwälte etwa waren, da weisungsgebunden, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nicht unabhängig genug, um in eigener Hoheit EU-Haftbefehle auszustellen. Nun zeigt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dass auch dort die Prozeduren der deutschen Justiz peinlichst auf Fairness und Sauberkeit geprüft werden: Ein Mordprozess gegen eine Frau muss wahrscheinlich neu aufgerollt werden - weil ein Richter aus Sicht des Menschenrechtsgerichts befangen war.

Die Straßburger Klägerin war 2014 vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes an ihrem Ehemann verurteilt worden, begangen gemeinsam mit ihrem Liebhaber. Der Ehemann, so hat es das Landgericht festgestellt, hatte viel Geld aus seiner Firma abgezogen und wollte es im Ausland vor der Ehefrau in Sicherheit bringen. Um dies zu verhindern, habe das habgierige Paar ihn ermordet. Allerdings verurteilte das Landgericht die beiden Angeklagten in zwei Etappen: 2011 den Mann, der die Tat ausgeführt hat. Und als die Beweise ausreichten, in einem separaten Prozess die Frau im Jahr 2014.

Der zweite Prozess wurde nicht unbefangen geführt

Einer der Darmstädter Richter war in beiden Verfahren dabei. Das ist an sich kein Problem, trotzdem dürfte dieser Umstand nun das zweite Urteil zum Platzen bringen. Und zwar deshalb, weil sich das Gericht schon im ersten Urteil, als nur ihr Lebensgefährte auf der Anklagebank saß, im Hinblick auf die Frau ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt hatte. Sie habe sich das Vermögen ihres Mannes rücksichtslos aneignen wollen, sie habe aus Habgier gehandelt, sie sei - obwohl ihr neuer Partner allein am Tatort war - gleichermaßen schuldig. Damit aber, so schloss der EGMR, habe sich der Richter derart festgelegt, dass er den zweiten Prozess wohl nicht unbefangen und mit frischem Blick führen könne. Nach der Menschenrechtskonvention sei es wichtig, die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz zu stärken, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, argumentierte der Gerichtshof.

Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, wird Hans Wolfgang Euler, Anwalt der Angeklagten, die Wiederaufnahme ihres Verfahrens beantragen. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht hielten das Darmstädter Urteil übrigens für rechtsstaatlich einwandfrei.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5211795
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/rop
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.