Justiz in Deutschland:Aus dem Lot

Joachim Wagner taucht ein in die Welt der deutschnationalen Richter und dreisten Impfgegner in Robe - und zeigt Wege auf, wie der Staat sich wehren kann.

Von Rolf Lamprecht

Landgericht Ulm

Die Waage der Göttin Justitia, hier vor dem Landgericht Ulm.

(Foto: dpa)

Der Kriegsverbrecher-Prozess gegen Juristen, 1947 in Nürnberg, hat gezeigt, zu welchen unvorstellbaren Grenzüberschreitungen Richter imstande sind. Als Lehre bleibt: Man sollte dieser Zunft niemals blind vertrauen. "Rechte Richter" des Juristen und Journalisten Joachim Wagner sind ein weiterer Beleg dafür. Zwar tragen die Richter der Gegenwart nicht mehr den Dolch unter der Robe. Aber manche schreien penetrant auf dem rechten Bein Hurra.

Wagners Werk verdient besondere Aufmerksamkeit, weil Richter hierzulande auf Lebenszeit berufen werden und mit einer von der Verfassung garantierten Unabhängigkeit ausgestattet sind. Einmal im Amt genießen sie Privilegien wie kein anderer Staatsfunktionär. Umso mehr kommt es darauf an, wes Geistes Kind der Einzelne ist. Der Einzelrichter ist ein kleiner König, dem bisweilen die Macht zu Kopf steigt. In Weimar verbot etwa ein Familienrichter durch "einstweilige Anordnung" den zuständigen Behörden, Maskenpflicht für Schüler anzuordnen, Mindestabstände festzulegen und Schnelltests anzubieten. Wagner: "Damit hatte er den Kern der Corona-Schutzmaßnahmen für Schulen in Thüringen außer Kraft gesetzt."

Rechtsextreme und AfD-nahe Richter unterwandern die Justiz - allmählich und zielstrebig. Wo sie das Sagen haben, arbeiten sie mit windigen Tricks. Wagner nennt Beispiele: etwa die Bestellung sorgfältig ausgesuchter Gutachter, deren Einäugigkeit allseits bekannt ist. Der Inhalt von Beschlüssen ähnelt, wie der Autor herausfand, dem AfD-Programm von 2021 und der dort verabschiedeten "Corona-Resolution". Anklänge an die Parolen der Corona-Leugner finden sich zuhauf. Das bedeutet: Unter dem Dach von Justitia tummeln sich Heckenschützen in Robe, die Rechtsfindung, aber auch die Reputation des Berufsstandes in Verruf bringen. Genaue Zahlen dazu gibt es allerdings nicht.

Ein Amtsrichter attackierte in einem Urteil die Kanzlerin

Mal lassen sie bei Volksverhetzern ungewöhnliche Milde walten, mal blamieren sie mit Deutschtümelei die ganze Innung. Was etwa am Amtsgericht im sächsischen Zittau passierte, ist kaum vorstellbar. Auf einer NPD-nahen Facebook-Seite hatte ein anonymer Nutzer zum Bau einer Flüchtlingsunterkunft geschrieben: "Ich spende das Benzin". Die Angeklagte, die sich dingfest machen ließ, legte nach: "Ich bringe den Brandbeschleuniger mit." Der Amtsrichter vermochte nicht zu erkennen, dass hier "das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert" werde. Er sprach die Fanatikerin frei.

Erstaunlicherweise fand er aber eine andere Schuldige: Nach Ansicht des Gerichts war "die Entscheidung der Bundeskanzlerin, eine bisher nicht bekannte Anzahl von Flüchtlingen unkontrolliert ins Land zu lassen, viel mehr geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, als den Facebook-Kommentar der Angeklagten". Der Landgerichtspräsident in Görlitz ermahnte den Richter milde mit einem "Vorhalt", den der Gerügte nicht hinnehmen wollte. Er rief den Bundesgerichtshof (BGH) an und erhielt dort eine Abfuhr: "Die persönliche Meinung eines Richters, die für die eigentliche Rechtsfindung ohne Bedeutung ist, hat in den Entscheidungsgründen eines Urteils nichts zu suchen."

Braucht ein Jobcenter einen deutschen Namen?

Rechtsausleger unter den Richtern finden sich nicht nur in Sachsen und Thüringen, den Stammländern der AfD, sondern überall. In Gießen geht zum Beispiel ein Verwaltungsrichter mit seiner deutsch-nationalen Gesinnung hausieren. In einem Urteil bezweifelte er, ob ein "Jobcenter" überhaupt eine "deutsche Verwaltungsbehörde" sein könne, weil für eine "ordentliche hoheitliche deutsche Verwaltung eine deutsche Begrifflichkeit immanent" ist. Was folgt, klingt wie ein Ukas des NS-Propagandaministers Goebbels: "Aus Sicht des Gerichts haben derartige Anglizismen oder andere Fremdworte weder in der deutschen Gerichtsbarkeit noch im deutschen Behördenaufbau einen Platz."

Die rechten Richter haben ein Netzwerk gegründet, konstatiert Wagner: "Wortwahl und Duktus könnten aus dem Kosmos der Corona-Leugner, aber auch dem der AfD stammen, wobei sich beide Kreise ja zunehmend überschneiden." Er zitiert den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht, Franz Josef Düwell, der "eine Melange aus Unfähigkeit und Unwilligkeit" sieht, "an der die Weimarer Republik gescheitert ist". Wagner deckt auf, dass und wie besagte Richter ihre Zuständigkeit manipulieren, und er hat registriert, dass am 29. August 2020 beim Versuch, den Reichstag zu stürmen, eine Berliner Staatsanwältin ganz vorn marschierte, neben "Reichsbürgen" und "Querdenkern".

In Sachsen betrieb der Richter Jens Maier jahrelang unsägliche Agitation. Er wurde vom Verfassungsschutz als "Rechtsextremist" eingestuft. Dem Scharfmacher, der sich schon mal, so Wagner, "der kleine Höcke" nannte, steht nun bevor, was sein Freiburger Parteifreund Thomas Seitz schon hinter sich hat: Entlassung aus dem Dienst durch Disziplinar-Urteil.

Einen neuen Radikalen-Erlass möchte keiner

Im Kollegenkreis stoßen die Rechtsausleger häufig auf Ablehnung. Gereon Bollmann, ehemaliger OLG-Richter aus Schleswig, erinnert sich an den Tag, an dem seine AfD-Kandidatur in den Kieler Nachrichten stand: Bei der morgendlichen Kaffeerunde hätten die meisten, als er kam, den Raum verlassen, er sei wie ein "Outcast" behandelt worden. "Wenn sie gekonnt hätten, hätten sie mich angespien." Der inzwischen pensionierte Bollmann hat anscheinend unter dem negativen Kollegen-Echo gelitten, andere zeigen sich unbeirrt.

Justiz in Deutschland: Joachim Wagner: Rechte Richter. AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat? Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2021. 194 Seiten, 29 Euro.

Joachim Wagner: Rechte Richter. AfD-Richter, -Staatsanwälte und -Schöffen: eine Gefahr für den Rechtsstaat? Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2021. 194 Seiten, 29 Euro.

Weil diese keineswegs verlässliche Form der Ablehnung auf Dauer keine Lösung ist, prüfen die Justizminister der Länder, wie dem Übel beizukommen ist. Mit unterschiedlichen Ergebnissen. Neun Länder halten "die Gefahr, ungewollt radikale oder extremistische Juristen einzustellen" für beherrschbar: Beobachtungen während des Referendariats, polizeiliche Führungszeugnisse, Personalakte, persönliche Auswahlgespräche, Eide oder schriftliche Erklärungen zur Verfassungstreue müssten genügen. Die anderen Länder diskutieren noch. Einen "Radikalen-Erlass" wie zu unseligen Zeiten möchte keiner.

Wagners Studie ist Aufklärung in bestem Sinne, Pflichtlektüre für Juristen - und für jeden mündigen Bürger. Seine Frage nach dem Umgang mit rechten Richtern zielt auf ein Dilemma der Demokratie. Unbestreitbar haben auch Anhänger der AfD (4,8 Millionen Wähler, 83 Sitze im Bundestag) Anspruch auf die Grundrechte der Verfassung: Gleichbehandlung, Meinungsfreiheit, unbehinderter Zugang zu allen öffentlichen Ämtern, Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei.

Die Freiheit fordert einen hohen Peis. Genau besehen, haben die federführenden Ministerien nur zwei Möglichkeiten der Gefahrenabwehr: Sie können Bewerber für ein Richteramt auf Herz und Nieren überprüfen, und sie müssen im Fall von Amtsanmaßungen der Rechtsprechung des BGH Nachdruck verleihen: Ein Richter verlässt den "Kernbereich (der Unabhängigkeit), wenn er sein Urteil oder eine andere richterliche Handlung zur Verbreitung seines politischen Standpunkts nutzt". Den Größenwahn der Impfgegner in Robe hat der BGH in der letzten Oktoberwoche zurechtgestutzt.

Rolf Lamprecht berichtet seit 1968 von den Obersten Gerichtshöfen in Karlsruhe.

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