Süddeutsche Zeitung

Julian Assange:UN-Menschenrechtsrat: Assange sitzt praktisch im Gefängnis

Seit Jahren lebt der Wikileaks-Gründer in Ecuadors Botschaft in London - in "willkürlicher Haft", meinen die Experten. Stellen die schwedischen Behörden nun ihre Ermittlungen ein?

Von Silke Bigalke, Stockholm

Unterschlupf oder Gefängnis, im Fall Julian Assange drehte sich zuletzt fast alles um diese eine Frage. Eine Expertengruppe des UN-Menschenrechtsrats kommt nun zu dem Ergebnis, dass der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks in der ecuadorianischen Botschaft in London in "willkürlicher Haft" sitze. Dorthin hatte er sich im Jahr 2012 vor der britischen Polizei geflüchtet. Verließe der 44-jährige Australier die Botschaft, würde er festgenommen und nach Schweden ausgeliefert. Dort läuft ein Verfahren wegen des Verdachts auf Vergewaltigung gegen ihn. Assange bestreitet die Vorwürfe.

Das UN-Gremium sei "zu einer anderen Schlussfolgerung als die schwedischen Justizbehörden gekommen", sagte eine Sprecherin des schwedischen Außenministeriums am Donnerstagnachmittag. Sie bestätigte damit das Ergebnis der UN-Arbeitsgruppe. Diese wollte eigentlich erst am Freitag an die Öffentlichkeit gehen. Der britische Sender BBC hatte jedoch zuvor berichtet, dass ihr Urteil zu Gunsten von Assange bereits seit Dezember feststehe. Assange hatte sich 2014 beim Menschenrechtsrat beschwert.

Das Argument der Verteidiger: Assange sitze quasi bereits in Haft

In Schweden sind seine Verteidiger durch alle Instanzen gegangen, um den europäischen Haftbefehl aufheben zu lassen. Ihr Argument dabei war stets, dass Assange unverhältnismäßig unter der Situation leide, quasi bereits im Gefängnis sitze. Die schwedische Staatsanwaltschaft dagegen betonte, dass sich Assange freiwillig in der Botschaft aufhalte. Auf das UN-Urteil reagierte sie zunächst nicht. Der zuständige Staatsanwalt sei verreist, hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstagabend. Die Einschätzung aus Genf habe keine formalen Auswirkungen auf die Ermittlungen.

Julian Assange hatte bereits am frühen Donnerstagmorgen Aufmerksamkeit auf den Fall gezogen. Über Twitter kündigte er an, sich der Polizei zu stellen, sollten die Experten des UN-Menschenrechtsrats gegen ihn urteilen. Wären sie aber auf seiner Seite, fordere er seinen Pass zurück. Alle Versuche, ihn festzunehmen, müssten dann eingestellt werden. "Ich denke, er hat die kommende Entscheidung gut gekannt und nur deswegen dieses Statement abgegeben", sagt Sven-Erik Alhem, schwedischer Rechtsexperte. Die Ankündigung, dass er aufgeben und sich stellen wolle, wäre dann ein Bluff gewesen. Man könne Assange diese Strategie nicht vorwerfen, so Alhem. "Es ist wie bei einem Schachspiel, bei dem einer der Spieler bereits vorher weiß, wie der andere ziehen wird."

Assange begründet seine Flucht in die Botschaft mit der Sorge, Schweden könnte ihn an die USA ausliefern. Er sei zu einem Verhör bereit, aber nur, wenn die Schweden zu ihm nach London kämen. Genau das wollte die leitende Staatsanwältin Marianne Ny lange nicht, jahrelang bewegte sich daher nichts in dem Fall. Sie änderte ihre Meinung vergangenes Frühjahr. Kurz darauf verjährten die Vorwürfe, Assange haben zwei Schwedinnen sexuell belästigt. Allein der Vorwurf, dass er eine von ihnen auch vergewaltigt habe, blieb bestehen.

Geben die schwedischen Behörden nun ihre Ermittlungen auf?

Die Staatsanwaltschaft bat Ecuador daraufhin, Assange in der Londoner Botschaft verhören zu dürfen. Ecuador wiederum bestand darauf, zunächst ein generelles Abkommen zur gegenseitigen Rechtshilfe mit Schweden zu schließen, das im Dezember unterschrieben wurde. In die Botschaft durften die schwedischen Staatsanwälte danach aber nicht. Das südamerikanische Land forderte, dass sie ihre Fragen an Assange schriftlich einreichten. Ein ecuadorianischer Staatsanwalt werde sie ihm dann stellen. Diese Möglichkeit erwäge man, erklärte Ny kürzlich in einem Statement.

Womöglich ist das bald überflüssig. "Es wird schwer für die schwedischen Behörden, die UN-Entscheidung zu ignorieren", so Rechtsexperte Alhem, der von Anfang an für ein schnelles Verhör in London plädiert hatte. Es könnte sein, dass die Stockholmer Staatsanwälte ihre Ermittlungen nun aufgeben, sagt er. Verpflichtet wären sie dazu nicht, die Genfer Entscheidung ist nicht bindend. Die britische Regierung hat bereits angekündigt, sie werde Assange in jedem Fall festnehmen lassen, solange der europäische Haftbefehl in Kraft sei.

Die schwedische Anwältin Elisabeth Massi Fritz vertritt die Frau, die Assange Vergewaltigung vorwirft. Vergewaltigung verjährt erst nach zehn Jahren. Fritz hofft weiterhin auf eine Festnahme. Es sei wichtig daran zu erinnern, dass Assange sich selbst in die Situation gebracht habe, in der er sich seit Jahren befinde. Er habe sich dem Verfahren entzogen, so die Anwältin.

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SZ vom 05.02.2016/pamu
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