JugendkriminalitätStraftäter im Kindesalter: Wie eine Alternative zum Gefängnis aussehen kann

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Derzeit liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Wer jünger ist, kann nicht vor Gericht gestellt werden.
Derzeit liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Wer jünger ist, kann nicht vor Gericht gestellt werden. Andrew Brookes/IMAGO/Westend61

Wie soll man mit der steigenden Zahl gewalttätiger Zwölf- und Dreizehnjähriger umgehen? Mit einer kleinen Rechtsänderung könnte die Politik eine große Wirkung erzielen.

Von Wolfgang Janisch, Freiburg

Sobald über Straftäter im Kindesalter gesprochen wird, gehen die gegnerischen Lager umgehend auf die Barrikaden. Die einen fordern dann mehr Härte und Nachdruck, wie kürzlich die CSU bei ihrem Vorstoß, auch Zwölf- oder Dreizehnjährige vor Gericht zu stellen, obwohl sie noch nicht „strafmündig“ sind. Die anderen – Sozialarbeiterinnen, Jugendämter, Pädagogen – antworten, nötig sei bei jungen Menschen mehr Hilfe, nicht mehr Strafe. So verläuft die Debattenordnung seit Jahrzehnten. Viel Ideologie, wenig Diskussion, so fasst es Alexander Baur zusammen, Professor für Jugendstrafrecht in Göttingen.

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