Kinder und JugendlicheJugendämter nehmen weniger Kinder in Obhut

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Der Schatten eines Vaters und seiner Kinder an der Wand einer Kindertagesstätte.
Der Schatten eines Vaters und seiner Kinder an der Wand einer Kindertagesstätte. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Es sind im Jahr 2024 weniger unbegleitete Minderjährige eingereist als zuvor, deshalb wurden insgesamt weniger Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Die Fälle von dringender Kindeswohlgefährdung haben jedoch zugenommen.

Die Jugendämter in Deutschland haben 2024 weniger Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen. Insgesamt waren es 69 500 junge Menschen, gut 5100 weniger als im Jahr zuvor (minus sieben Prozent). Nachdem sie zuvor drei Jahre in Folge gestiegen war, ist die Zahl dieser Schutzmaßnahmen damit erstmals wieder zurückgegangen. Das teilte das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mit.

Die Jugendämter nehmen Kinder und Jugendliche in Obhut, wenn beispielsweise Misshandlungen oder Vernachlässigung durch Erziehungsberechtigte vorliegen. Sie sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, solche Maßnahmen vorzunehmen, wenn diese in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen zum Schutz der Betroffenen notwendig sind.

Am stärksten zugenommen hat die Zahl körperlicher Misshandlungen

Zu den häufigsten Anlässen für diesen Schritt gehören der Statistik zufolge Überforderung der Eltern (25 Prozent), Vernachlässigung (zwölf Prozent), körperliche Misshandlung (elf Prozent) und psychische Misshandlung (acht Prozent). Mit 44 Prozent ist der häufigste Grund jedoch die unbegleitete Einreise aus dem Ausland, wobei 24 Prozent vorläufige Inobhutnahmen direkt nach der Einreise und 20 Prozent reguläre Inobhutnahmen waren – letztere finden nach der bundesweiten Verteilung der Kinder und Jugendlichen statt.

Die Abnahme der Zahl dieser Einreisen ist dem Statistikamt zufolge der Grund dafür, wieso die Inobhutnahmen 2024 allgemein zurückgegangen sind. Ihre Zahl sank im Vergleich zu 2023 um rund 8500 Fälle (minus 22 Prozent). Auf der anderen Seite ist die Zahl der Fälle von dringender Kindeswohlgefährdungen um knapp 2600 Fälle gestiegen (plus zehn Prozent), desgleichen durch Selbstmeldungen von betroffenen Jungen oder Mädchen um rund 850 Fälle (plus zehn Prozent).

Weitere 42 Prozent der Schutzmaßnahmen wurden wegen dringender Kindeswohlgefährdungen und 13 Prozent wegen Selbstmeldungen eingeleitet. Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche aus eigenem Antrieb Hilfe beim Jugendamt suchten.

Während im Vergleich zu 2023 vor allem unbegleitete Einreisen an Bedeutung verloren haben, wurden von insgesamt 13 möglichen Anlässen neun häufiger genannt als zuvor. Zugenommen haben demnach am stärksten die Fälle, in denen körperliche Misshandlung (plus 1026) , Vernachlässigung (plus 939), Überforderung der Eltern (plus 896) und psychische Misshandlung (plus 843) genannt wurde. Bei den Anlässen waren den Angaben zufolge Mehrfachnennungen möglich.

Gut drei Viertel (77 Prozent) der Betroffenen kamen in einer Einrichtung und knapp ein Viertel bei einer „geeigneten Person“ oder in einer betreuten Wohnform unter. Im Schnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen. Im Anschluss an die Inobhutnahme kehrte fast ein Viertel der Minderjährigen an den vorherigen Aufenthaltsort zurück. Weitere 45 Prozent wurden anderswo untergebracht: am häufigsten in einem Heim, einer betreuten Wohngruppe oder einer anderen Einrichtung.

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