Juan Guaidó:Sympathie reicht nicht aus

Viele Staaten erkennen Venezuelas selbsternannten Präsidenten an. Juristen sagen: Das widerspricht dem Völkerrecht.

Von Stefan Ulrich

Eine solche Situation will das Völkerrecht eigentlich vermeiden: In Venezuela agieren zwei Männer als Präsidenten, Nicolás Maduro und Juan Guaidó, die jeweils von unterschiedlichen Staatengruppen anerkannt werden. Russland, China, die Türkei oder Bolivien betrachten den seit 2013 regierenden Maduro weiterhin als legitimen Staatschef. Die USA, Deutschland und etliche andere europäische sowie lateinamerikanische Staaten stehen dagegen hinter dem bisherigen Parlamentschef Guaidó, der sich zum Übergangspräsidenten ausgerufen hat. Die ambivalente Lage wirft delikate Fragen auf: Was gilt, wenn Maduro im Ausland gelagerte Goldreserven zurückfordert? Was, falls Guaidó die USA um militärischen Beistand bittet?

Die Anerkennung von Regierungen unterliegt nur wenigen völkerrechtlichen Regeln. Oft ist sie überflüssig, weil ohnehin klar ist, wer ein Land regiert - in Deutschland zum Beispiel die Bundesregierung unter Angela Merkel. Komplizierter wird es, wenn es in einem Land zum Bürgerkrieg, zum Umsturz oder zu einer diffusen Lage wie in Venezuela kommt. Hier kann es nötig werden, dass andere Staaten eine Regierung anerkennen, um Klarheit zu schaffen. Dafür stellt das Völkerrecht einen Grundsatz auf - den der Effektivität.

Nur wer die Staatsgewalt im Land zumindest weitgehend ausübe, dürfe als Regierung anerkannt werden, sagt der Augsburger Völkerrechtler Christoph Vedder. "Wie die Regierung zustande kam, ist dabei eine innere Angelegenheit des Staates, die andere Länder grundsätzlich nichts angeht." In Venezuela ist noch Maduro an der Macht. Armee, Polizei und andere Staatsorgane gehorchen ihm bislang weitgehend. Guaidó dagegen kann nicht viel mehr als reden. Deshalb, so Vedder, sei eine Anerkennung Guaidós als Präsident unzulässig und eine völkerrechtswidrige Einmischung in die inneren Angelegenheiten Venezuelas. "Mich verwundert daher die Haltung der deutschen Bundesregierung", sagt er. "Man begibt sich nicht unnötig in die Untiefen innerstaatlicher Konflikte."

Ganz ähnlich sieht es der Göttinger Juraprofessor Kai Ambos, der auch ein Kenner Lateinamerikas ist. Die repräsentative Demokratie sei kein völkerrechtlicher Grundwert, sagt er. Auch sei es bei der Frage der Anerkennung unerheblich, ob einem anderen Staat eine Regierung sympathisch ist oder nicht. "Natürlich ist Maduro ein fürchterlicher Mann." Aber das gebe anderen Ländern nicht das Recht, ihn zu stürzen.

Allerdings gewinnen im Völkerrecht die Menschenrechte immer mehr an Bedeutung. Das schränkt den Bereich der inneren Angelegenheiten eines Landes ein. So besagt das Prinzip der Schutzverantwortung, dass die Völkergemeinschaft zum Schutz der Menschen eingreifen muss, wenn eine Regierung in ihrem Land massenhafte schwerste Menschenrechtsverletzungen oder gar einen Völkermord begeht. Das müsste in Venezuela aber erst einmal gerichtsfest belegt werden, so Vedder und Ambos. Die schlimme Lage vieler Menschen in dem Land sei vor allem Folge von Misswirtschaft.

Nun hat die Organisation Amerikanischer Staaten allerdings beschlossen, dass keine Regierungen anerkannt werden sollen, die durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen sind. Dies ist bei Präsident Maduro jedoch nicht der Fall. Er mag die Wahlen vom vergangenen Mai massiv gefälscht haben, doch ein Putsch war das nicht. Nach dem Völkerrecht darf daher derzeit nur er als Präsident anerkannt werden. Eine Bitte Guaidós um militärische Hilfe dürfte nicht befolgt werden.

Kritisch sehen die beiden Professoren auch Sanktionen gegen die Maduro-Regierung und ihr Land, wie sie die Vereinigten Staaten verhängt haben. "Man kann nicht einfach ohne Rechtsgrund ausländisches Staatseigentum beschlagnahmen, insbesondere dann nicht, wenn die Wirtschaft des Staates davon abhängt", sagt Ambos. Vedder ergänzt: "Wenn Sanktionen eingesetzt werden, um einen Regimewechsel zu erreichen, so ist das eine völkerrechtswidrige Intervention."

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