Das Landgericht München I hat das heimliche Abhören von Gesprächen zwischen Journalisten und Pressesprechern der Letzten Generation für rechtmäßig erklärt. Der als Pressekontakt der Klimaaktivisten deklarierte Anschluss habe einer Beschuldigten gehört, gegen die wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt werde, argumentierte das Gericht. Es wies deshalb fünf Beschwerden von Journalisten gegen entsprechende Beschlüsse des Amtsgerichts München ab. Die Abhöraktion habe sich „nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet“. Die Organisation Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte teilten mit, man halte die Aktion für verfassungswidrig und prüfe weitere rechtliche Schritte.
Journalisten abgehört:Gericht hält Lauschaktion für rechtens
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