Ehemaliger AfD-Abgeordneter:Sachsen will rechtsextremen Richter Maier in Ruhestand schicken

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Er sei ein "kleiner Höcke", hat Jens Maier mal gesagt. Hier spricht er 2020 bei einer Pegida-Kundgebung in Dresden. (Foto: Stringer/AFP)

Ein Rechtsextremist im Dienste des Rechtsstaats? Nicht rechtens, findet Sachsens Justizministerin. Trotzdem sagte sie erst, der einstige AfD-Abgeordnete Jens Maier dürfe wieder als Richter arbeiten. Doch jetzt soll ihm der Dienst untersagt werden.

Von Markus Balser, Berlin

Der als rechtsextrem eingestufte AfD-Politiker Jens Maier soll nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im Herbst 2021 nicht wieder in Sachsen Recht sprechen dürfen. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) kündigte an, den 60-Jährigen in den Ruhestand zu versetzen. Damit schwenkte sie nach anfänglichem Zögern auf eine harte Linie um. Die Justizministerin hatte zunächst erklärt, eine Rückkehr Maiers nicht verhindern zu können. Der Deutsche Richterbund und der Zentralrat der Juden hatten an die sächsische Landesregierung appelliert, einzuschreiten.

Maier hatte sich in der Vergangenheit selbst als "kleinen Höcke" bezeichnet, die Aufarbeitung des Nationalsozialismus als "Schuldkult" bezeichnet und Worte wie "Mischvölker" benutzt. Sein Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er seitdem für die AfD im Bundestag saß. Nach dem Ausscheiden aus dem Parlament beantragte Maier seine Rückkehr in den Justizdienst. Formell hat er laut Abgeordnetengesetz nach dem Ende seines Mandats einen Anspruch auf einen vergleichbaren Posten.

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Mit einem juristischen Kniff will die Landesregierung nun dennoch verhindern, dass Maier zurückkehrt. Er soll zwar vom 14. März an dem Amtsgericht Dippoldiswalde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) als Richter zugewiesen werden. Parallel dazu sei am Landgericht Leipzig - am dortigen Dienstgericht für Richter - ein Antrag auf Versetzung Maiers in den Ruhestand gestellt worden, erklärte die Justizministerin. "Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst, die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen", sagte Justizministerin Meier.

Das Untersagen der Amtsgeschäfte begründete sie mit der "Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege". Mit der Einstufung des Richters als rechtsextrem durch den sächsischen Verfassungsschutz sei eine "gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz" verbunden. Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass in der sächsischen Justiz die Einhaltung der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet ist. Wer aber durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft werde, könne kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein, sagte die Justizministerin.

Das Justizministerium selbst verweist allerdings auch auf juristische Risiken bei den Vorgehen. "Die rechtlichen Hürden sind außergewöhnlich hoch", sagte die Grünen-Politikerin Meier. "Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland."

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