Japan:Im Zweifel gegen den Angeklagten

Japan: Verurteilungsquote wie in Diktaturen: Festnahme in Japan.

Verurteilungsquote wie in Diktaturen: Festnahme in Japan.

(Foto: Hiroto Sekiguchi/AP)
  • In Japans Rechtsprechung gilt das Geständnis als "König der Beweismittel". Mehr als 90 Prozent aller Taten, die Gerichte beurteilen, bestreiten die Angeklagten nicht.
  • Die Verurteilungsrate liegt bei absurd hohen 99,9 Prozent.
  • Falsche und erzwungene Geständnisse sind nicht selten. Oft werden Verhaftete in Geständnisse manövriert, ehe sie einen Anwalt sprechen können.

Von Christoph Neidhart, Tokio

Zehn Jahre saß Ayako Haraguchi im Gefängnis, für einen Mord, mit dem sie wohl nichts zu tun hat, der vielleicht gar kein Mord war. 1980 wurde sie verurteilt, seither kämpft die nun 90-Jährige um Wiederaufnahme ihres Verfahrens. Sie verzichtete sogar auf vorzeitige Haftentlassung, um die Chance zur Rehabilitierung zu wahren. Alt und schwach wurde sie darüber, aber ihre Tochter, 62, kämpft weiter, sie sagt: "Wenn Mutter stirbt, ehe sie freigesprochen wurde, ist ihr Leben vergeudet."

Im dritten Anlauf erreichten ihre Anwälte Ende Juni, dass der Prozess nach 37 Jahren neu aufgerollt wird. So weit war Haraguchi vor 15 Jahren schon. Damals hielt das Gericht fest, sie sei verurteilt worden aufgrund unglaubwürdiger Geständnisse ihrer angeblichen Mittäter. Das Gericht warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe deren Geständnisse manipuliert oder sogar abgepresst. Die drei Männer hätten einfach gesagt, was der Staatsanwalt wollte. Der Gerichtspsychologe hatte sie als vermindert zurechnungsfähig eingestuft.

Der Fall ereignete sich im abgelegenen Süden der Insel Kyushu. Dort fischte in der Nacht des 12. Oktober 1979 ein Nachbar Haraguchis Schwager betrunken und blutend aus einem Kanal. Der 42-Jährige war offenbar vom Rad gestürzt. Der Nachbar brachte ihn zum Bauernhof der Familie. Doch die bemerkte das nicht, am nächsten Morgen erstattete sie Vermisstenanzeige. Drei Tage später fand man den Schwager tot beim Misthaufen hinter dem Kuhstall.

Die Anklage sah den Fall so: Haraguchi habe den Schwager mit einem Handtuch erwürgt, um seine Lebensversicherung zu kassieren. Sein Neffe und zwei seiner Brüder, einer war Haraguchis Mann, sollen geholfen haben. Die Leiche zeigte freilich keine Würgespuren. Die Gerichtsmedizin fand auch keine Hinweise auf einen Erstickungstod. Die Geständnisse der drei in einem eigenen Verfahren verurteilten Männer waren widersprüchlich. Nach einer Vermutung könnte der Schwager auch durch die Sturzverletzung verblutet sein.

Als das Bezirksgericht Kagoshima vor 15 Jahren die Wiederaufnahme anordnete, legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Das Obergericht Fukuoka folgte dem. Auch jetzt kam die Berufung sofort: Japans Staatsanwaltschaft will nicht, dass ihre Fehler und Manipulationen ans Licht kommen. Haraguchi ist kein Einzelfall. Im Fischerstädtchen Himi wurde 2002 der Taxifahrer Hiroshi Yanagihara wegen zwei Vergewaltigungen zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 35-Jährige unterschrieb im Verhör unter Druck ein Geständnis, widerrief es aber. Er hatte ein Alibi, die gesicherten Schuhspuren passten nicht zu ihm. Das interessierte das Gericht nicht. Vier Jahre später, Yanagihara hatte die Haft verbüßt, gestand ein Serienvergewaltiger die Taten.

In Japans Rechtsprechung gilt das Geständnis als "König der Beweismittel". Mehr als 90 Prozent aller Taten, die Gerichte beurteilen, bestreiten die Angeklagten nicht. Das trägt bei zu der absurd hohen Verurteilungsrate von 99,9 Prozent. Dabei sind falsche und erzwungene Geständnisse nicht selten. Oft werden Verhaftete in Geständnisse manövriert, ehe sie einen Anwalt sprechen können.

"Bei Fällen, die ich von Anfang an betreue, passe ich auf, dass mein Klient nichts gesteht, was er nicht getan hat", sagt Anwältin Tomomi Uraki in Tokio. Auch sie hat schon Leute verteidigt, die falsche Geständnisse abgelegt hatten. Wie den Jungen, der erst in der Berufung zu ihr kam. Er hätte fälschlicherweise zugegeben, mit dem Enkeltrick eine alte Frau betrogen zu haben. Der Staatsanwalt drohte im Verhör, sollte er nicht gestehen, ziehe er seine Mutter und seine Freundin in die Untersuchung hinein. Wenn er aber "ein gemeinsam aufgesetztes Geständnis" unterschreibe, komme er mit einer milden Strafe davon. Der Junge wurde verurteilt. Uraki ging in Berufung. Und verlor. Japans Strafverteidiger verlieren fast immer.

Um für die Karriere "produktiv" zu sein, klagen Staatsanwälte nur Geständige an

Solche Deals des Staatsanwalts mit Beschuldigten, anderswo "vereinfachte Strafverfahren" genannt, sind in Japan verboten, aber häufig. Eine Gesetzesänderung soll sie künftig zulassen. Deals verringern den Aufwand für alle: Der Angeklagte erhält eine mildere Strafe, hat weniger Anwaltskosten, und der Ankläger ist "produktiv". "Produktivität" ist das wichtigste Kriterium für Staatsanwälte. Je "produktiver", desto steiler die Karriere. Die "Produktivität" misst sich an der Zahl der Verurteilungen. Japans Staatsanwaltschaft ist eine hermetische Bürokratie, ihre zentrale Personalbehörde in Tokio verteilt die Stellen. Alle paar Jahre rotieren die Posten. Wer einen Prozess verloren hat, wird in die unbeliebte Provinz versetzt. Die "Produktivsten" kommen nach Tokio.

Staatsanwälte können frei entscheiden, welche Fälle sie verfolgen oder fallen lassen. Um möglichst "produktiv" zu sein, bringen sie fast nur Fälle mit Geständnis zur Anklage. Sie lassen Verdächtige lieber laufen, als einen Prozess zu verlieren. Vor Fällen komplizierter Wirtschaftskriminalität scheuen die meisten zurück, vor politischen ohnehin. Nach einer Studie der Harvard-Professoren Marc Ramseyer und Eric Rasmusen kommen mehr als die Hälfte der Morde nie vor Gericht.

Weil die Strafen hart sind - im OECD-Vergleich nach den USA und Mexiko die drittstrengsten, erreiche Nippon mit einem schlankeren Justizapparat und einem Bruchteil der Kosten mehr Abschreckung als die USA, stellen die Harvard-Professoren fest. Allerdings verurteilen Japans Richter auch mehr als 98 Prozent der Angeklagten, welche die Vorwürfe im Prozess bestreiten. Auch Richterkarrieren hängen vom Wohlwollen einer zentralen Personalbehörde ab. Revidiert die höhere Instanz ein Urteil - vor allem einen Freispruch -, wird der Richter meist in die Provinz versetzt. "Richter fürchten deshalb eher, einen Schuldigen freizusprechen, als einen Unschuldigen zu verurteilen", so Anwältin Uraki. "Im Zweifel für den Angeklagten gilt in der japanischen Realität nicht."

Die Richter konzentrieren sich nicht auf den Menschen, sondern darauf, Urteile so abzufassen, dass sie vor der höheren Instanz bestehen. Die Fokussierung der Staatsanwaltschaft auf "Produktivität" beeinflusst auch die Strategie der Verteidiger, zumal sie im Prozess meist chancenlos sind. Mit schriftlichen Eingaben machen sie ihre Fälle kompliziert und unberechenbar; das soll den Staatsanwalt zur Aufgabe provozieren. Am besten klappt es zum Jahresende, wenn die Staatsanwälte ihre Schreibtische aufräumen.

Die hohe Verurteilungsrate, die es so sonst nur in totalitären Systemen gibt, ist in Japan kein Thema. Das Land erfreut sich der niedrigsten Kriminalität der OECD-Länder. Nur Island zählt pro Kopf weniger Morde. Und nirgendwo gibt es so wenige Raubüberfälle und so wenige Vergewaltigungen. Das erklärt sich so, dass viele Opfer Täter nicht anzeigen. Den unschuldigen Taxifahrer von Himi sprachen dieselben Richter frei, die ihn fünf Jahre zuvor verurteilt hatten. Zum Schluss sagte der Vorsitzende, er hoffe, "der Rest von Yanagiharas Leben verlaufe sinnvoll". Kein Wort der Reue, des Mitgefühls. Wie es zum Fehlurteil kam, interessierte die Richter nicht. Sie verweigerten dem Verteidiger die Vorladung der Polizisten, die das falsche Geständnis abgerungen hatten.

Ob das Verfahren der 90-jährigen Ayako Haraguchi je wieder aufgenommen wird, muss nun das Obergericht in Fukuoka entscheiden. Es wird sich Zeit nehmen.

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