Süddeutsche Zeitung

Italien: Gericht schränkt Immunität ein:Berlusconi droht die Anklagebank

Das italienische Verfassungsgericht hat das umstrittene Immunitätsgesetz teilweise aufgehoben. Regierungschef Silvio Berlusconi ist jetzt nicht mehr vor Strafverfolgung geschützt, mehrere Prozesse werden möglicherweise wiederaufgenommen.

Andrea Bachstein, Rom

Das italienische Verfassungsgericht hat am Donnerstag das umstrittene Immunitätsgesetz teilweise aufgehoben, das bisher Regierungschef Silvio Berlusconi und sein Kabinett vor Strafverfolgung geschützt hat.

Nach dem Urteil können Richter fortan von Fall zu Fall selbst entscheiden, ob Berlusconi vor Gericht erscheinen muss oder nicht. Dies könnte dazu führen, dass mehrere anhängige Prozesse gegen den Premierminister wieder aufgenommen werden können.

Berlusconi hatte schon zuvor betont, wie immer das Gericht entscheide, werde dies keinen Einfluss auf die Stabilität der Regierung haben. Die 15 Verfassungsrichter einigten sich nach zweitägigen Beratungen auf einen Kompromiss, den sie mit zwölf gegen drei Stimmen beschlossen.

Wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa meldete, kann Berlusconi künftig nicht mehr pauschal seine Amtsgeschäfte als Grund anführen, um Verhandlungen fernzubleiben. Nunmehr können die zuständigen Richter jeweils selbst entscheiden, ob ein Entschuldigungsgrund stichhaltig ist und eine Vertagung rechtfertigt.

Die alte Regelung hätte Berlusconi bis Oktober 2011 vor Gerichtsverhandlungen bewahrt. Das im April vorigen Jahres in Kraft getretene Gesetz sah vor, Prozesse in mehreren Etappen bis zu 18 Monate lang zu vertagen.

Diese sogenannte rechtmäßige Verhinderung war eine Übergangslösung, die schnell durchs Parlament gebracht worden war, nachdem das Verfassungsgericht im Herbst 2009 ein weitergehendes Immunitätsgesetz verworfen hatte.

Der Premier muss nun möglicherweise in drei Prozessen in Mailand vor Gericht erscheinen. Zwei waren bis zu einer Entscheidung über die Immunitätsregelung ausgesetzt worden. Ein dritter Prozess hat noch nicht begonnen.

Am gefährlichsten für den Premier ist der Fall Mills. Berlusconi soll den britischen Anwalt David Mills in den neunziger Jahren mit 600.000 Dollar bestochen haben, damit dieser vor Gericht zu seinen Gunsten falsch aussagt. Mills ist in zwei Instanzen schuldig gesprochen worden. Im Februar 2010 erklärte das Kassationsgericht die Taten aber für verjährt. Die Bestechung ist damit aber nicht in Frage gestellt. Es wäre daher schwierig für ein Gericht, Berlusconi von Bestechung freizusprechen, wenn der Bestochene verurteilt ist.

Im sogenannten Mediaset-Prozess ist Berlusconi wegen Steuerbetrugs angeklagt: 470 Millionen Euro aus dem Handel von Fernsehrechten soll er auf ausländische Konten geschafft haben. Das dritte Verfahren, der sogenannte Mediatrade-Prozess ist noch nicht über das Stadium von Voranhörungen hinausgekommen.

Die in Mailand mit den Verfahren gegen Berlusconi befassten Richter hatten das Verfassungsgericht angerufen, weil sie in der pauschalen Entschuldigung für Gerichtstermine eine De-facto-Immunität sahen. Dafür wäre aber ein Verfassungsgesetz notwendig gewesen, für das strengere Bedingungen gelten als für ein gewöhnliches Gesetz. Außerdem entziehe die Regelung dem Richter das Recht zu prüfen, ob der angegebene Verhinderungsgrund wirklich vorliegt.

Berlusconi hatte bereits am Mittwoch in Berlin gesagt: "Ich halte die Prozesse gegen mich für lächerlich, sie befassen sich mit Dingen, die es nicht gibt." Er habe nie um das Gesetz der rechtmäßigen Verhinderung gebeten, es gehe auf das Betreiben von Abgeordneten zurück. Er werde den Italienern erklären, dass es sich bei den Verfahren um eine Krankheit der italienischen Demokratie handle, in der Justiz ihren Machtbereich überschreite, sagte der Premier.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1046287
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 14.01.2011
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.