Das Ergebnis dürfte niemanden sonderlich überrascht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, Rüstungsexporte der Bundesregierung nach Israel zu beanstanden. Dies sei Außenpolitik, da habe die Bundesregierung einen weiten Spielraum – Völkerrecht hin oder her. Die Klage eines Palästinensers, der im Gazastreifen lebt und durch deutsche Lieferungen ans israelische Militär sein Leben bedroht sieht, wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Nicht einmal ein kompletter Karlsruher Senat hat sich mit dem Fall befasst, entschieden hat lediglich eine Dreierkammer. Das klingt nach einer schnöden Abfuhr aus formalen Gründen, Höchststrafe für einen Kläger. Nur hat das Gericht dafür stattliche 33 Seiten benötigt. Ein derart hoher Begründungsaufwand ist stets ein klares Indiz dafür, dass die Sache doch nicht so einfach war.
Bundesverfassungsgericht zu WaffenexportenSchutzpflicht ja, Klage nein
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Gazastadt nach israelischen Angriffen. Ein Palästinenser, der durch deutsche Lieferungen ans israelische Militär sein Leben bedroht sieht, wollte Klage dagegen einreichen.
AFPDie Bundesregierung muss bei Rüstungsexporten an Israel auch die Menschenrechte der Palästinenser beachten, sagt das Bundesverfassungsgericht. Einklagen können die Betroffenen dies aber nicht.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
